Bei welcher Autoversicherung kann man die Prozente zweiten Grades übertragen?

10 Antworten

Hallo Meine Jungs haben auch von Opa und Oma die Prozente übernommen,und das ging auch ziemlich reibungslos.Die haben damals auch erst angefangen.Wenn sich nichts geändert hat,geht das.ohne Ärger

siola55  27.03.2013, 14:16

Bei welcher Gesellschaft bitte?

Für eine Tipp wären bestimmt viele dankbar!

Gruß siola

SaVer79  27.03.2013, 15:46
@123phil

Das ist definitiv heute nicht mehr so! Auch da werden nur so viele Jahre übertragen, wie der Enkel selber "erfahren" haben kann....Also z.B. SF3 wenn er 3 Jahre den Führerschein hat. Im Übrigen ist bei der ALlianz die Übertragung dann ausgeschlossen, wenn der Opa bei seinem Vertrag angegeben hat, dass nur er selber oder seine Ehefrau das KFZ fährt....

123phil  27.03.2013, 18:44
@SaVer79

gut ,das weiss ich nicht wie es jetzt ist, aberso lange ist das auch nicht her 5 Jahre, und total proplemlos.würde mir Leid wenn es jetzt anders wäre

siola55  27.03.2013, 19:27
@123phil

Also die AllSecur (Direktversicherer von der Allianz) bietet die Übertragung zwischen Großeltern und Enkelkinder auch an, jedoch nur wenn häusliche Gemeinschaft besteht:

(3) Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen Person

Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde, und unter folgenden zusätzlichen Voraussetzungen:

a) Es handelt sich bei der anderen Person um

• Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner oder

• Ihre Eltern oder Kinder oder

Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern und Schwiegerkinder oder

• eine juristische Person.

Gruß siola

Moin moin....der Prozentsatz von 25 ist hier irrelevant. Grundsätzlich können nur Schadenfreie Jahre übertragen werden. Das heißt, ist Dein Opa Bsp. 25, 26 oder mehr Jahre schadenfrei gefahren, so sind es bei der jetzigen Versicherung 25%. Die Basis für jeder Mann sind die 100%, d. h. 1 schadenfreies Jahr. Man könnte auch sagen, das er 75% Rabatt auf die Grundprämie erhält. Du kannst auch lediglich die schadenfreien Jahre erhalten, die Du hättest erfahren können. Hast Du also 3 Jahre den Führerschein, dann bekommst Du SF3 /ca. 70% in der Haftpflicht. Ich würde sehen, dass Dein Vater oder Deine Mutter die Rabatte sich übertragen lässt (die fahren doch bestimmt länger als Du) und ihre Rabatte dann auf Dich übertragen. So gehen vielleicht schadenfreie Jahre nicht verloren. Einfacher ist es immer, wenn die schadenfreien Jahre bei Lebzeiten übertragen werden. Die Jahre /Prozente müssen grundsätzlich nicht genutzt werden d. h. sie können still beim Versicherer verbleiben, aber Achtung: Ruht der Vertrag ab dem 12. Monat bis zum 7. Jahr, können die Versicherer den Rabatt verschlechtern, d. h. er bildet sich zurück. Dies ist aber von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Solltet Ihr Euch für eine Übertragung entschliessen, dann benötigt Ihr das Formular TB26, früher lautete das Formular TB28. Wenn es Probleme bei Ausfüllen gibt, einfach um Hilfe bitten. Schöne Ostern!

siola55  01.04.2013, 17:01

Hallo, also ganz neu ist dein Wissen leider nicht mehr ! Das frühere "Tarifbuch" gibt es schon 10 Jahre nicht mehr und die Übertragungen wurden in die AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) übernommen! Demzufolge sind die Formulare TB 26 (ganz früher mal TB 28) längst nicht mehr aktuell! Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren, sollte jemand noch ein aktuelles Tarifbuch Ausgabe 2013 irgendwo finden.

Danke für evtl. Infos und Gruß

siola

Hallo croeberlin,

hier eine Gegenüberstellung der Stiftung Warentest:

http://www.test.de/versicherungen/tests/Autoversicherung-Fahren-mit-Rabatt-1077710-1077719/

Also die Übertragung der schadenfreien Jahre von Großeltern auf Enkel macht z.B. die HUK-COBURG ( in häuslicher Gemeinschaft?) - viele Gesellschaften sind es nicht wie du schon in der Fragestellung schreibst!

Hoffe, dir damit geholfen zu haben!?!

Gruß siola

siola55  27.03.2013, 14:09

Hallo nochmal lieber cromeberlin,

es sollte die HUK-COBURG Allgemeine heissen!

Zu den übertragbaren schadenfreien Jahren: du kannst max. die Anzahl schadenfreier Jahre übertragen bekommen, welche du hättest theoretisch fahren können - also max. die Zeit seit deinem Führerscheindatum!

Angenommen du hast z.B. 5 Jahre den Führerschein, dann kannst auch nur max. die SF5 erhalten, obwohl dein Opa schon 20 oder 30 Jahre schadenfrei fährt!!!

Gruß siola

Zwar kannst du als Fahrer oder auch als "abweichender Halter" eines Autos eingetragen werden, dessen Versicherung namentlich auf deinen Opa läuft - aber eine direkte Übertragung der Prozente auf deinen Namen wird nicht möglich bzw. auch nicht sinnvoll sein.

Übertragungen sind m.W. nur zwischen Eltern/Kindern oder Ehepartnern möglich, und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zumindest kenne ich keinen Anbieter der es anders handhabt. So oder so sind die Voraussetzungen dafür meist höhere Hürden. Und aufpassen - manchmal sagen Versicherer zwar dass die Prozente intern übertragen werden, bei einem Versicherungswechsel zu einem anderen unternehmen muss das aber keine geltung haben!

Du kannst ausserdem bei einer Übertragung höchstens so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie du selbst bisher hättest schaffen können - die Differenz geht verloren. Hat dein Opa also SF 35 und du hast z.B. erst seit drei Jahren einen Führerschein, dann bekommst du auch nur maximal SF 3 bei einer Übertragung, die 32 anderen schadenfreien Jahre verfallen. Solche Übertragungen machen in den wenigsten Fällen wirklich Sinn, im Zweifelsfall rechnet es dir ein guter Versicherungsvertreter der sich mit Kfz auskennt aber sicher gern vor ;-)

siola55  27.03.2013, 14:14

Übertragungen sind m.W. nur zwischen Eltern/Kindern oder Ehepartnern möglich, und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zumindest kenne ich keinen Anbieter der es anders handhabt.

Diese Anbieter gibt es sehr wohl - man muß nur lange genug suchen oder anderweitige Infos nutzen wie hier:

http://www.test.de/versicherungen/tests/Autoversicherung-Fahren-mit-Rabatt-1077710-1077719/

Es sind nicht viele, jedoch z.B. die HUK-COBURG Allgemeine ...

Gruß siola

SteHa1983  27.03.2013, 14:23
@siola55

Arbeitest du für die oder warum machst du grade für die "Werbung" wenn da so viele andere stehen ?

Wie eine Rabattübertragung funktioniert und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen lässt sich da nicht finden. Keine Versicherung wird einem Fahranfänger die Prozente schenken die sich jemand über Jahrzehnte erfahren hat, schon gar nicht im Extremfall dass jemand SF 35 hat und die Prozente ein Angehöriger bekommen soll der grade neu den Führerschein hat. Dass es theoretisch geht ist schön, das hilft aber dem Fragesteller nicht weiter. Aber Danke für deine "Richtigstellung".

siola55  27.03.2013, 15:26
@SteHa1983
Arbeitest du für die oder warum machst du grade für die "Werbung" wenn da so viele andere stehen ?  

Gefragt war nach Gesellschaften, welche auch Verwandte 2. Grades übertragen, also Großeltern auf die Enkel !!! Und hier kannst du die Gesellschaften an einer Hand abzählen - du hast einfach nicht richtig gekuckt - die meisten bieten nur die Übertragung von den Eltern auf die Kinder an (Verwandte 1. Grades) ! Wie die Rabattübertragung funktioniert, kannst du beim jeweiligen Versicherer im Kleingedruckten nachlesen, also in den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen)!

Keine Versicherung wird einem Fahranfänger die Prozente schenken die sich jemand über Jahrzehnte erfahren hat, schon gar nicht im Extremfall dass jemand SF 35 hat und die Prozente ein Angehöriger bekommen soll der grade neu den Führerschein hat...

Dies hast du genau richtig erkannt - es können max. so viele schadenfreie Jahre übernommen werden, wie überhaupt theoretisch möglich wäre, das heißt max. die Zeit bis zum Führerscheindatum! Also einem Führerscheinanfänger kann demzufolge nichts (keine schadenfreien Jahre) übertragen werden! Fährt jetzt bei o.g. Frage der Enkel z.B. schon 5 Jahre (bzw. er hat seinen Füherschein schon 5 Jahre), dann fängt er mit max. SF5 in der Rabattstaffel an. Die restlichen schadenfreien Jahre verfallen dann eben.

Gruß siola

DerFanta  27.03.2013, 20:20
@SteHa1983

Wie eine Rabattübertragung funktioniert und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen lässt sich da nicht finden.

Die eigentliche Frage war ja auch, "Bei welcher Autoversicherung kann man die Prozente zweiten Grades übertragen?". Und zu den Grundsätzlichkeiten bei der Übetragung auf Personen mit geringerer Führerscheindauer als Spender-SF-Klasse hat siola55 in Ihrem Kommentar ja bereits einiges notiert.

SteHa1983  27.03.2013, 21:20
@DerFanta

Die eigentliche Frage wurde aber, so interpretiere ich frei, in dem falschen Glauben gestellt dass man bei dieser Übertragung die 25 % des Opas unverändert übernehmen könnte, daher hielt ich es für angebracht den Fragesteller dahingehend aufzuklären dass das so nicht geht wie er / sie sich das vermutlich vorstellt. Denn durch die Tatsache dass bei der Übertragung sämtliche SF-Jahre an Differenz zur Dauer des Führerscheinbesitzes verloren gehen würden ist die ganze Frage an sich obsolet. Da hilfts auch nichts die Liste von Unternehmen zu posten bei denen es möglich wäre, oder sehe ich das völlig falsch?

siola55  27.03.2013, 22:50
@SteHa1983

Dass der Opa mit 25% fährt war ja nur mal eine Feststellung - er hat ja nicht mal die schadenfreien Jahre vom Opa angegeben - also reine Spekulation!

Bei welcher Versicherung kann ich seine Jahre übertragen lassen? Meines Wissens nach geht es fast überall nur 1. Grades, aber wo geht es auch 2. Grades?

Dies war eindeutig seine Frage nach Verwandten 2. Grades!!! Und in der Tabelle der Stiftung Warentest kann man dies wunderbar ablesen - es sind leider nicht viele!

Wer richtig lesen kann ist eindeutig im Vorteil...

Schönen Abend noch und Gruß siola!

SteHa1983  28.03.2013, 08:37
@siola55

Kommentar = Themaverfehlung, 6, setzen. Fragen stur sachlich richtig zu beantworten obgleich man (wie du ja selber erklärt hast) es besser weiß dass es nichts bringt weil das was der Fragende vorhat objektiv nicht möglich ist, ist völlig überflüssig. Und dabei ist es unerheblich ob der Eindruck spekulativ ist oder nicht, wenn du in der Branche arbeitest wirst du wissen dass Kunden so allerhand glauben über Versicherungen zu wissen weil es ihnen oft falsch/unzureichend/schlecht verständlich erklärt wurde oder sie sich selber nicht ganz umfassend informiert haben. Das wäre das gleiche als würd ich dich fragen "Wie spät ist es" und du antwortest "Dienstag" und erklärst noch den julianischen Kalender und die Mondphasen dazu. Is alles richtig, aber ich hab keine Antwort bekommen auf meine eigentliche Frage.

Spar dem Fragenden die Zeit die er mit rumsuchen und anfragen verbringt mit der Liste die du gepostet hast, es geht einfach nicht die Vorteile die der Opa "erfahren" hat über Jahrzehnte kommentarlos auf ihn zu übertragen damit seine Fahranfänger-Versicherung nicht unbezahlbar wird.

Aber wenn du immer gern das letzte Wort haben musst schreib noch was hinterher, dann gönne ich es dir. Ich klink mich aus.

Die Jahre kannst du bei allen gängigen Gesellschaften übertragen lassen. Dafür gibt es ein Formular, TB 28. "Zitat daraus: Hiermit wird erklärt, daß der VN (also du) in der Zeit vom... bis... das Fahrzeug des Dritten (dein Opa) nicht nur gelegentlich gefahren hat. Zitat Ende" Das ist die Frage, welche du beantworten mußt. (Führerschein beigefügt)

Du kannst das Fahrzeug natürlich nur so lange gefahren haben, wie du einen Führerschein besitzt. Da das garantiert noch nicht 30 Jahre lang der Fall ist, können dir nicht alle Jahre übertragen werden. Also ist es besser, diese Jahre auf deine Mutti/Vater zu übertragen und dich als Fahrer einzuschließen.

Geh zu einem Versicherungsmakler. Der hat 100 Tarife in seinem Programm, für solche Fälle. Kostet nichts.

siola55  01.04.2013, 17:14

@BenniXYZ

Dafür wird dann bei den meisten Versicherern "häusliche Gemeinschaft" vorausgesetzt für die Übertragung - denn wie soll ein Enkel oder Kind regelmäßig ein Auto fahren können, welches gar nicht vor seiner Haustür steht???

Gruß siola