Ist Rentenversicherung, die Opa für Enkel ohne Unterschrift der Eltern abgeschlossen hat, gültig?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine ordentliche Kündigungdieses Vertrages ist nicht möglich laut Aussage des Versicherungsunternehmens.

Kann nicht sein. Da will dir einer einen Bären aufbinden ;-)

In diesem besonderen Fall sollte die Wirksamkeit des Vertrages geprüft werden. 

Bei Versicherungsverträgen die man für minderjährige abschließt, sind die Unterschriften der Eltern, bzw. des Vormundschaftsgerichtes einzuholen.  Zumindest sofern die Vertragslaufzeit von einem Jahr überschritten wird.

Mein Tipp:

Schnapp dir einen Versicherungsexperten vor Ort  

LillyLucky 
Fragesteller
 01.05.2015, 18:20

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Es war auch mein Gedanke, dass so etwas nicht ohne Zustimmung erfolgen kann. Der Tipp mit dem Versicherungsexperten ist gut, werde ich versuchen.

MoechteAWissen  22.06.2015, 09:10
@LillyLucky

Vielen Dank ! :-) 

Sie ist zulässig und gültig, da sie ausschließlich zum Vorteil des Kindes abgeschlossen wurde.

Natürlich besteht keine Verpflichtung zur weiteren Zahlung.

Der Enkel sollte die Versicherung beitragsfrei stellen lassen.

LillyLucky 
Fragesteller
 01.05.2015, 17:53

Weder eine Kündigung noch eine Beitragsfreistellung sind laut Versicherung möglich. Ich kann in diesem Fall beim besten Willen keinen Vorteil für das Kind entdecken.

LillyLucky 
Fragesteller
 01.05.2015, 18:01
@LillyLucky

Mich wundert es, dass das gültig sein kann, denn ein Sparbuch auf den Namen des Enkels kann nicht ohne Unterschrift der Eltern eröffnet werden. Aber eine Versicherung, die weiter geführt werden muss, soll möglich sein? 

Aber vielen Dank erstmal für die Antworten!

Georg63  01.05.2015, 21:33
@LillyLucky

Habt ihr das offiziell und schriftlich bekommen? Habt ihr die Versicherungsbedingungen gecheckt? Ich würde das nicht ohne gründliche Prüfung glauben. Es kann ja immer vorkommen, dass der Zahlungspflichtige zahlungsunfähig wird. Bisher hatte jede mir bekannte Versicherung eine Regelung dafür.

Ansonsten würde ich evtl. mal die Gültigkeit des Vertrags anzweifeln und die Rückabwicklung verlangen. Mal schaun, was der Versicherung einfällt, denn die wollen sicher das Geld nicht wieder rausrücken.

Bis jetzt wäre es immernoch zum Vorteil des Kindes - allerdings zum Nachteil der erbenden Oma.

Eine ordentliche Kündigung dieses Vertrages ist nicht möglich laut Aussage des Versicherungsunternehmens... 

Hi LillyLucky,

die Oma kann die vererbte Rentenversicherung jederzeit beitragsfreistellen, den Beitrag reduzieren oder auch vorzeitig kündigen.

Wahrscheinlich ist diese  Rentenversicherung noch keine 5 Jahre und damit in der Storohaftung beim Versich.vertreter! Im Zweifelsfall bzw. bei schriftlicher Ablehnung diese einfach beim kostenlosen Schlichter, diesem zuständigen Versicherungsombudsmann vorlegen und um Abhilfe bitten.

Hier schon mal den Link dazu: www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Der Vertrag war bis zur Volljährigkeit der versicherten Person schwebend unwirksam. Daran ändert meines Erachtens auch nichts die Tatsache, dass das Enkelkind begünstigt war. Mit der Volljährigkeit des Enkelkindes wird der Vertrag wirksam. Denn zu diesem Zeitpunkt greift m.E. erst der Schenkungsgedanke

Versicherungsnehmer ist jetzt die Erbmasse. Die Oma sollte sich an den Versicherer wenden, um sich die VN-Eigenschaft übertragen zu lassen. Um das zu erreichen, sollte sie dem Schreiben die Sterbeurkunde und den Erbschein (Kopien reichen) beifügen. Gleichzeitig sollte sie den Rückkaufswert der Versicherung berechnen lassen und eine Aufschlüsselung der Fondsanlagen verlangen.

Wenn sie als VN geführt wird, kann sie diese Eigenschafte an das Enkelkind weitergeben. Dazu reicht ein einfaches Schreiben mit der Unterschift Oma und Enkelkind.

Erst dann kann das Enkelkind über den Vertrag entscheiden. Dabei sollte dann ein Fachmann, am besten ein Versicherungsberater (für Fondsanlagen) hinzugezogen werden. So ohne weiteres ein Stilllegen des Vertrages zu empfehlen, ist bei Fondsanlagen gefährlich. Manche Fonds sind heute nichts mehr und man muss evtl. Bearbeitungsgebühren nachzahlen.

Dann muss auch gesehen werden, ob der Versicherer die Fonds gewechselt hat. Dann wäre evtl. eine Kündigung des Vertrages mit einer Schadenersatzforderung möglich.

Man muss auch beachten, dass bei Altverträgen eine geringere Steuerlast zum Tragen kommen kann.

Das alles zu beachten und anzuwenden kann nur ein Fachmann. Entweder ein guter Versicherungsmakler oder aber ein Versicherungsberater.

Ist gültig. Mußt Zahlungssoll erfüllen

Nutzerin9567  01.05.2015, 16:12

Oder kündigst sie jetzt

LillyLucky 
Fragesteller
 01.05.2015, 17:52
@Nutzerin9567

Eine Kündigung ist laut Versicherung nicht möglich, wie ich oben bereits erwähnt hatte. Auch eine Reduzierung des Beitrages ist nicht möglich.

MoechteAWissen  01.05.2015, 18:33
@LillyLucky

 

mit welcher Begründung?