Bei Auszug Rost am Heizungsventil festgestellt, wer muss zahlen?

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Solch Schaden hast du nicht zu verantworten. Er entsteht durch Alterung oder fehlerhafte Installation. Ich sehe keinerlei Rechtsgrundlage für die Forderung. Es liegt auch keine sog. Kleinreparatur vor. Weise jegliche Forderung zurück. Es ist Pflicht und Aufgabe des Vermieters, die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache zu gewährleisten.

Seine aufgeführte Gründe sind schlichtweg Unsinn.

Das ist Vermietersache.

Allerdings ist es nicht gut Räume nicht zu beheizen, das fördert die Schimmelbildung.

Google mal:

richtiges heiz- und lüftverhalten

Verschleiß der Heizung.....Vermietersache!