defekten Heizkörper austauschen - wer zahlt für den Umbau des Heizkostenzählers?

4 Antworten

Die Fenster sind Eigentum des Vermieters, wenn er einen Gutachter dafür bemüht, muss er sich auch um dessen Bezahlung kümmern. Er hat das in Auftrag gegeben.

Der Umbau des Haizkostenzählers gehört nicht zu den Kleinreparaturen, da er nicht repariert wurde. Die Umsetzung ist allein durch den neuen Heizkörper bedingt und dessen Austausch ist auch Sache des Vermieters gewesen (was er ja auch geregelt hat).

Das gleiche gilt für die Gutachter / Fensterbauer, der im Auftrag des Vermieters einen Schaden untersucht und in diesem Fall keine Reparatur vorgenommen hat.

nach meiner meinung sind das keine schönheitsreperaturen...der zustand des hauses und deren anlegen obliegen dem eigentümer...frag mal beim mieterschutzbund nach