defekten Heizkörper austauschen - wer zahlt für den Umbau des Heizkostenzählers?
Hey Leute. Nach langem suchem im Internet bin ich leider trotzdem nicht schlauer geworden. Daher versuche ich es jetzt hier. Ich habe 2 Probleme: der Heizkörper in meiner Wohnung war ziemlich verrostet. Ich habe dem Vermieter bescheidgeben und der hat jemanden geschickt, der sich das mal anschaut. Der hat dann gesagt, dass der Heizkörper neu werden muss, da sonst die Gefahr besteht, dass Wasser ausläuft. Der Heizkörper wurde dann getauscht. Ein paar Tage später kam ein Mann von ISTA und machte von dem alten Heizkörper dieses Röhrchen ab und dann den neuen Heizkörper dran. Dafür hat er dann eine Rechnung an den Vermieter geschrieben. Diese Geld will der Vermieter nun von mir haben (ca.70€). Es geht also nicht um die Kosten des neuen Heizkörpers, sondern nur um die Kosten für den Umbau des Heizkostenzählers. In meinem Mietvertrag steht drin, dass ich Kleinstreparaturen selber zahlen muss. Was haltet Ihr davon? Handelt es sich hierbei um eine Reparatur die in diese Klausel reinfällt?
Eine zweite Sache: mein Fenster im Schlafzimmer ist undicht. Habe dem Vermieter bescheidgesagt und der hat jemanden geschickt. Der hat gesagt, dass er da nix machen kann und das es ein neues Fenster werden muss. Die Kosten für diese "Begutachtung" sollen ca.30€ kosten und der Vermieter will diese Kosten auch von mir haben. D.h. das Fenster ist kaputt, ich muss aber dafür bezahlen, dass dies jemand begutachtet hat. Ist doch irgendwie komisch, oder?
MFG ein Mieter
4 Antworten
Die Fenster sind Eigentum des Vermieters, wenn er einen Gutachter dafür bemüht, muss er sich auch um dessen Bezahlung kümmern. Er hat das in Auftrag gegeben.
Der Umbau des Haizkostenzählers gehört nicht zu den Kleinreparaturen, da er nicht repariert wurde. Die Umsetzung ist allein durch den neuen Heizkörper bedingt und dessen Austausch ist auch Sache des Vermieters gewesen (was er ja auch geregelt hat).
Das gleiche gilt für die Gutachter / Fensterbauer, der im Auftrag des Vermieters einen Schaden untersucht und in diesem Fall keine Reparatur vorgenommen hat.
Soweit ich das hier erlese, fällt der Zähler keinesfalls unter die Kleinstreparaturen: http://www.123recht.net/article.asp?a=28637&ccheck=1 Du "benutzt" ihn ja nicht.
nach meiner meinung sind das keine schönheitsreperaturen...der zustand des hauses und deren anlegen obliegen dem eigentümer...frag mal beim mieterschutzbund nach