Antrag für Steuerklassenwechsel eingereicht - Wie weiß ich, dass er durchgegangen ist?

2 Antworten

Alle Arbeitgeber MÜSSEN ihre Lohnbuchhaltung auf das elektronische Verfahren umstellen. Um den Umstieg zu erleichtern bzw. damit die Finanzämter nicht von der Flut der Daten überrannt werden, haben die Arbeitgeber allerdings bis Ende dieses Jahres Zeit das Verfahren umzustellen.

Da das Finanzamt somit nicht weiß, ob der Arbeitgeber am elektronischen Verfahren teilnimmt bzw. um das Verfahren zu vereinfachen erhält jeder Antragsteller nach Eingang seines Antrags eine Lohnsteuerbescheinigung mit den betreffenden Daten. In Deinem Fall hätte Dir also eine Lohnsteuerbescheinigung mit der Steuerklasse III und eine weitere mit der Steuerklasse V zugesandt werden müssen, die Du dann beim Arbeitgeber einreichst.

Daran erkennst Du, dass Dein Antrag eingegangen und auch bearbeitet wurde.

Das rein elektronische Übermittlungsverfahren funktioniert zur Zeit noch bei den wenigsten Arbeitgebern.

Ich würde zum Finanzamt gehen, mir einen Ausdruck der aktuell hinterlegten Steuerabzugsmerkmale geben lassen und diesen dann beim Arbeitgeber einreichen.

So funktioniert das bei uns im Moment auch noch.