Falsche Steuerklasse 6 statt 1 Lohnabrechnung stimmt nicht von wem muss ich die Nachzahlung bekommen vom Finanzamt oder von meinem Arbeitgeber?

3 Antworten

Die Steuerklasse 6 fällt nicht vom Himmel - vieles blablabla bei den bisherigen Antworten:

1. Hast Du dem ArbG Deine Steuer-ID mitgeteilt?

2. Hast Du parallel eine zweite steuerpflichtige Nebentätigkeit (auch Minijob mit Steuermerkmalen muß berücksichtigt werden)

3. Hast Du bis kurz vor einer Arbeitsaufnahme eine andere steuerpflichtige Tätigkeit gehabt?

Ansonsten ist Steuerklasse 6 nicht möglich.

Feuerhexe2015  05.09.2016, 09:56

doch es gibt noch eine Möglichkeit, er ist umgezogen und das Einwohnermeldeamt hat ein Häckchen falsch gesetzt und die Daten sind gesperrt.

Doch, es ist ausschließlich dein Problem, wenn du nicht deine richtige Steuerklasse angibst. Vermutlich hattest du eine Doppelbeschäftigung und wurdest in Klasse 6 abgerechnet. Oder du hast nicht rechtzeitig deine Steuerinformationen beim Arbeitgeber vorgelegt, dass er dich zwangsläufig in der Klasse 6 abrechnen musste.

Das Geld bekommst du erst bei deiner Steuererklärung Anfang nächsten Jahres zurück. Dafür musst du aber auch eine Steuerklärung machen. Mit solchen sensiblen Daten muss man verantwortungsvoll umgehen.

user2765 
Fragesteller
 02.09.2016, 20:00

Ich habe keine Nebenbeschäftigung und ich habe auch angegeben, dass ich Steuerklasse 1 besitze. Das ist nicht mein Problem ;) mein Arbeitgeber hat auch gemeint dass ich die Steuerklasse 1 besitzen muss also von daher 

DieDaria  02.09.2016, 20:05
@user2765

Du musst doch wissen, welche Lohnsteuerabzugsmerkmale in deiner elektronischen Lohnsteuerkarte hinterlegt sind. Du bist jedenfalls dafür verantwortlich, dass dort die richtigen Merkmale hinterlegt sind. Diese Verantwortung kann dir auch niemand abnehmen, weder dein Arbeitgeber, noch dein Finanzamt. Also solltest du in diesem Fall schnellstens überprüfen, was da falsch gelaufen ist. 

Feuerhexe2015  02.09.2016, 20:07
@user2765

Doch seit Zeiten von Elstam ist es nur noch das Problem des Arbeitnehmers! Der Arbeitgeber ruft die Elstam Daten ab und spielt diese ein und er ist per Gesetz dazu verpflichtet diese zu verwenden.

Bedeutet du bist verpflichtet dich mit dem Finanzamt ausseinander zu setzten und dies zu klären. Alternativ darf der Arbeitgeber ändern wenn du ihm eine "Ersatzbescheinigung" vorlegst - viele Finanzämter machen das aber nicht mehr und verweisen auf Elstam.

Dann bleibt nur die Alternative dies beim Jahresausgleich wieder glatt zu ziehen.

Bevor hier unnötig die Pferde scheu gemacht und die Fronten verhärtet werden: Was hat denn der Arbeitgeber zu dem Thema gesagt?

Und deine wievielte Abrechnung ist das in diesem Unternehmen?