Ansprüche aus Titel vererbbar?
Guten Tag, weiß jemand ob finanzielle Ansprüche aus einem Titel, den ich vor einem halben Jahr erwirkte, vererbbar sind. Bin zwar erst Anfang 30, aber gerade in einer Phase einen ersten Entwurf für ein Testament zu machen.
Genauer geht es um einen nicht widersprochenen Vollstreckungsbescheid gegen meinen Schuldner, der zwar die EV abgab, jedoch seine Schulden bei mir nicht hat aufnehmen lassen. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist jüngst durch meinen Anwalt beantragt worden. Ob er fruchtbar ist, weiß noch niemand.
4 Antworten
Falls du dir trotz Abgabe der EV dennoch Hoffnungen auf Forderungseinzug machst, solltest du bereits lebzeitig prüfen, ob eine "Rechtsnachfolgeklausel" in dem Vollstreckungsbescheid vereinbart wurde.
Andernfalls beim Rechtspfleger des Prozessgerichts der I. Instanz bzw. beim erlassenden Mahngericht, jeweils unter Angabe der Titelbezeichnung sowie des Aktenzeichens dieses Titels, beantragen :-)
Zwar können deine Erben den Titel gem. § 727 ZPO nach dem Erbfall Wechsel auf der Gläubigerseite beantragen - sollte der Schuldner allerdings vorverstorben sein, ginge der Titel dann nicht auf seine Rechtsnachfolger über, sondern wäre gegenstandslos :-)
G imager761
Hallo,
ja der Titel ist vererbbar. Es wird nicht nur Vermögen vererbt , sondern auch die Schulden bw. Titel
Natürlich ist der Titel "vererbbar". Er gehört als Forderung zu Ihrem Vermögenb und damit auch zu Ihrem Nachlass. Die Vollstreckung aus dem Titel durch Ihren Erben erfordert die Umschreibung des Titels aufgrund des Erbnachweises (Erbschein)
oha, spontan würde ich sagen:nein, der titel ist nicht vererbbar, aber du solltest dich auf jeden fall bei deinem anwalt absichern lassen, denn meine meinung ist keine professionelle zu dem thema^^