Mögliche Dauer Pfändungs- Überweisungsbeschluss - wann Rückinfo vom Gerich?

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Hallo tuni22,

der Ablauf bei einem Pfüb ist folgender. Die Prozedur bis zur Bearbeitung seitens des Vollstreckungsgerichtes hast Du ja bereits selber beschrieben.

Die Ausfertigung des Pfüb geht in der Regel zügig. Danach übergibt der Rechtspfleger die Unterlagen der Gerichtsvollzieherverteilerstelle. Mit diesem Vorgang gilt der Pfüb als an den Gerichtsvollzieher übergeben. Gem. §5 Abs. 3 S.1 GVGA hat der Gerichtsvollzieher nunmehr 3 Tage Zeit, je eine beglaubigte Abschrift des Pfüb an die jeweiligen Drittschuldner zuzustellen (sofern diese an seinem Amtssitz wohnen, ansonsten 1 Woche). Mit der Zustellung gilt die Pfändung als bewirkt. Dabei fertigt der GV eine Zustellungsurkunde, auf der er Datum, Uhrzeit und Empfänger beurkundet. Daraufhin sendet er die für den Schuldner bestimmte beglaubigte Abschrift per Postzustellung an diesen und wartet den Rücklauf der Postzustellungsurkunde ab. Geht diese ein, sendet er die Ausfertigung des Pfübs zusammen mit den Originalen der Zustellungsurkunden und der Postzustellungsurkunde des Schuldners an den Gläubiger. Das alles zusammen mit der Kostennote.

Sollten alle Drittschuldner in EINEM GV- Bezirk wohnen, dann liegen zwischen Drittschuldnerzustellung, Versand an den Schuldner, Rücklauf der PZU und Übersendung an den Gläubiger maximal 2 Wochen.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Beste Grüße

itasca

Der Gläubiger kann vorab VZVs (Vorpfändungen) über den Gerichtsvollzieher an die Drittschuldner zustellen lassen und diese in Arrest nehmen, zeitlich dauert dies ein bis zwei Tage.