Mietkautionspfändung durch Dritte rechtens, obwohl Kaution von Angehörigen gezahlt wurde

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B wäre besser beraten gewesen, eine Bürgschaft oder (eigenen!) Mietkautionsvertrag mit einer Kautionskasse gegenüber dem V übernommen zu haben :-(

Das an A geliehene Geld der Kaution sieht er so nicht wieder :-(

Vertragrechtlich ist die Kaution von A geschuldet und fällt ihm auch wieder zu, wenn sie nicht beansprucht wurde. Weder Mittelherkunft noch Vereinbarungen berechtigen V, mit wirksamen PfüB anders zu verfahren: sobald der Sperrvermerk entfernt wurde, ist das dem A zurechenbares Vermögen und voll pfändbar :-(

G imager761.

in dem Fall hat der Staat das Pfändungsvorrecht. Person A ist in dem Fall zu allererst die Schuldenzahlung an den Staat schuldig- unabhängig wer die Kaution geleistet hat. Somit ist der Vermieter tatsächlich verpflichtet diese zurückzuhalten und an den Dritten (Staat) herausgeben zu müssen.

Marv0815 
Fragesteller
 16.01.2012, 10:48

Vielen Dank für die schnelle Antwort, aber ich hab mich wohl in einem Punkt etwas undeutlich ausgedrückt, der PfÜB kommt von einer externen (Gewinnspiel-)Firma bei der A Schulden hat, nicht vom Staat. Ich denke mal, dass das an der Grundsituation nichts ändert oder?

Grüße Marv

KittyCat2909  16.01.2012, 11:21
@Marv0815

es ist schon ein Unterschied, ob der Staat ein Gläubiger ist- aber in dem Fall würde ich einen Anwalt aufsuchen.

Einen netten Bruder hast du da. Er hätte angeben müssen, dass die Kaution nicht pfändbar ist, weil sie gar nicht sein sondern dein Geld war. Bei ihm ist immer noch nichts zu holen...deine Forderung besteht aber weiterhin - nun eben gegen ihn und nicht gegenüber seinem alten Vermieter. Wie kommst du weiter? Erwirke selbst einen Titel gegen deinen Bruder, dazu muss du die Forderung jetzt als fällig definieren. Mach es schriftlich mit ihm.

Zwischen A und B wird vertraglich mit Unterschrift festgehalten,

Das war der Fehler. Es hätte einer Vereinbarung zwischen B und dem Vermieter bedurft.

B´s vertrag hat keinen vorrang, b´s vertrag kann sich b an die backe klemmen

b hat a geld geliehen

dieses geld hat jetzt ein anderer, a hat jetzt schulden bei b(zusätzlich zu seinen sonstigen)