Wer zahlt die Kosten für das Betreiben eines Luftentfeuchters?

2 Antworten

Wenn diese zur Erhaltung der Bausubstanz nötig sind oder Baufeuchtigkeit beseitigt werden soll/ muss, sind die Stromkosten vom Vermieter zu tragen. Das hat nix mit Betriebskosten zu tun.

Hier wäre es denkbar, dass die Position unter den sonstigen Betriebskosten nach § 2 Pkt. 17 BetrKVO erfasst wird.

Hierzu muss aber eine sogenannte Öffnungsklausel in deinem Mietvertrag vereinbar worden sein, d.h. es muss vertraglich fixiert sein, ob der Vermieter neue Betriebskostenarten einführen kann.

Diese neue Betriebskostenart muss dann vor der neuen Abrechnungsperiode angekündigt werden. Ist diese Abrechnungsperiode mit dem Kalenderjahr identisch, kann der Luftentfeuchter also erstmals zum 01.01.16 umgelegt werden und mit der Betriebskostenabrechnung 2016 abgerechnet werden.