Willenserklärung – die meistgelesenen Beiträge

Ist der Zusatz „solange der Vorrat reicht“ auf einem Schild bereits ein abgegebenes Angebot (Willenserklärung)oder nur eine Freizeichnungsklausel auf welche er?

Hallo zusammen, 

ich beschäftige mich momentan mit dem rechtlichen Zustandekommen eines Kaufvertrags (§433 BGB). In meinem Tutorium haben wir bereits über die dafür notwendigen Merkmale (Angebot & Annahme, subjektive & Objektive Erklärungstatbestände,…) geredet. 

Als mein Tutor dann folgendes Beispiel gebracht hat, kam mir eine Frage auf, die ich jetzt eigenständig beantworten soll. Bsp.: Bäckerin B wirbt auf einem Schild mit dem Angebot „3 Brötchen für 1€“, K möchte dieses „Angebot“ annehmen und legt 1€ auf die Theke (konkludentes Verhalten), worauf B ihm die Brötchen rüberreicht. Jedoch meinte mein Tutor dann, dass das Schild an sich noch gar kein Angebot sei, sondern das eigentliche Angebot von K (durch das Rüberreichen des Euros) komme und B dieses dann durch das Rüberreichen der Brötchentüte erst annimmt. 

Meine Frage an dem Punkt ist: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn auf dem Schild zusätzlich noch „solange der Vorrat reicht“ stehen würde? Wäre das Schild als solches dann als WE der Bäckerin und somit ein Angebot wahrzunehmen oder ist dies dann immer noch eine sog. Freizeichnungsklausel? 

Wäre cool wenn ihr da mehr wissen würdet als ich und das dann bestmöglich noch mit § iwie untermauern könntet.

Danke schon mal im Voraus!

Recht, Jurastudium, Kaufvertragsrecht, Willenserklärung

Abofalle Hörzu durch Gewinnspiel hotel4two ohne Willenserklärung. Was soll ich jetzt tun?

Hallo,

vor ca 2 Wochen nahm ich einem Gewinnspiel (wurde auf der Straße angesprochen) teil, bei dem ich meine Adresse und Telefonnummer angab. Gleich am nächsten Tag wurde ich angerufen, ich hätte eine Reise gewonnen. Um die Unkosten zu decken, müsste man die Zeitschrift Hörzu für ein Jahr abonnieren, was zur Reise nur ein kleiner Betrag sei. Ich sagte mehrfach deutlich, dass ich nichts zustimme und erstmal Informationen schriftlich wünsche. Er sagte, in den nächsten Tagen würden die Informationen mit dem Reisegutschein gesendet werden, dann kann ich entscheiden, ob ich zustimme oder nicht. Um die Zahlungsfähigkeit vorab zu überprüfen sollte ich meine Kontodaten angeben, mit dem Hinweis ein Lastschriftverfahren könnte ja auch erst nach schriftlicher Erlaubnis eingeleitet werden, es könne also nichts passieren (nur geschickter formuliert)...also gab ich dummerweise meine Kontodaten...

Am 08.05.2012 kam dann das Schreiben (mit Datum 02.05.2012) mit einem Reisegutschein: "Abonnement: Hörzu Kundenummer: .....

(...) wir freuen uns, Sie im Kreis der neuen Leser unseres Auftraggebers begrüßen zu düren und beglückwünschen Sie zu Ihrer Entscheidung, für die wir uns mittels beigefügtem Hotelgutscheins - wie versprochen- bedanken.

Die Belieferung mit der Zeitschrift Hörzu beginnt erstmals mit der am 18.05.2012 erscheinenden Heft.-Nr. 21/2012.

Die Lieferung erfolgt direkt ins Haus - bequem und zuverlässig - zum derzeit gültigen Heftpreis in Höhe von 1,85 € inkl. USt und Versandkosten. Die Zeitschrift erscheint 52 mal jährlich.

Sie erhalten die Zeitschrift Hörzu für zunächst 12 Monate. Wir bittn, die umseitigen Liefervereinbarungen zu beachten.

Ihre Kontonummer für die fälligen Bezugsgebühren haben Sie uns vereinbarungsgemäß wie folgt angegeben: Konto ... BLZ ...

Mit der Betreuung Ihres Zeitschriftenabonnements wurde die ... GmbH & Co. KG beauftragt. Die Kontaktdaten und Servicezeiten entnehmen Sie bitte den Angaben auf der Rückseite.

Bitte beachten Sie die umseitigen Hinweise zum Widerruf.

(...) im Auftrag: Xandin Ltd. & Co. KG"

weitere Informationen:

  • Ich weiß nicht, ob das Telefonat aufgenommen wurde, ich wurde nicht danach gefragt oder darauf hingewiesen -Liefervereinbarung, Widerrufsfolgen und Widerrufsbelehrung befinden sich auf der Rückseite des Schreibens
  • Bisher wurde noch kein Geld abgebucht -der Hotelgutschein ist von hotel4two und habe nachdem ich es gegoogelt habe erfahren, dass das eine bekannte Abzocke ist. Man muss anscheinend einen Mindestverzehr zahlen, was einem auch nicht mitgeteilt wurde am Telefon, vorausgesetzt, dass man tatsächlich irgendwo hinreisen könnte? Frage: Solle ich nun widerrufen, obwohl ich keine Willenserklärung abgeben habe? Anfechten wegen arglistiger Täuschung oder so? Oder An die Zeitschrift Hörzu schreiben, dass ich kein Abo abgeschlossen habe? Vielen Dank schonmal
Gewinnspiel, Abofalle, Willenserklärung, anfechtung

Ist in der aktuellen Situation Platons Höhlengleichnis hilfreich?

Es gibt aktuell viele "Baustellen", die Formen von Migration werden diskutiert, der Klimawandel (und der Einfluss des Menschen darauf) oder das Maschinelles Lernen genau so, der Demografischer Wandel ist ein weiteres von vielen Themen.

Diese und weitere Punkte stellen lange für sicher geglaubte Gewissheiten in Frage.

Wie geht ihr damit um?

Der Philosoph Platon hat dazu ein Gedankenmodell mit dem Titel

 Höhlengleichnis – Wikipedia

entwickelt.

Die Kurzbeschreibung ( die Langform ist zB unter dem Link bei Wikipedia zu finden oder mit der Suchmaschine eures Vertrauens im Internet)

"Du bist irgendwo gefangen, verfügst über keinerlei freien Zugang zu Informationen und wirst mit gefilterten "Daten" versorgt.
Eines Tages gelangst du in Freiheit.
Du stellst fest die Realität hat keinen Bezug zu dem was du bisher für real gehalten hast "

Wie reagierst du?

Mal angenommen nicht du sondern eine weitere Person sei es gewesen und versucht nun dich von der "anderen" Realität zu überzeugen?

Verändert es deine Haltung dazu?

etwas ganz anderes . . . 100%
Es gibt nur eine "echte" Realität deshalb. . . 0%
Realität ist sowieso eine Frage des Standpunkts deshalb . . . 0%
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