Ist der Mietvertrag zustande gekommen oder kann er noch zurücktreten?
Kann mir das einer einfach erklären?
5 Antworten
Der Mietvertrag ist unterschrieben und ein günstigeres Angebot ist kein Grund für einen Rückritt.
pacta sunt servanda
Ich würde sagen um von einem Vertrag zurücktreten zu können müsste er zustandegekommen sein und dieser IST m.M.n. zustande gekommen.
Fraglich ist jetzt ob ein Rücktrittsrecht besteht. Das kann aus dem Vertrag hervorgehen oder aus dem Gesetz. Und das müsstest du eigentlich durchgenommen haben. Ich kenne das aktuell nur sehr lückenhaft und was mir einfiele wäre die Möglichkeit zurückzutreten, wenn die Leistung nicht erfüllt wird oder werden kann, beides liegt jedoch nicht vor.
Dann könnte man noch prüfen, ob vielleicht eine Anfechtung möglich wäre, doch es liegt kein Anfechtungsgrund vor.
Kurz gesagt... ich sehe keine Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, kenne mich da aber nicht so wahnsinnig aus.
Der Vertrag wurde unterschrieben und fertig. Ein Rücktrittsrecht gibt es in diesem Zusammenhang nicht.
wenn besagter Herr Braun Prokura hat, und Geschäfte im Namen der GmbH abschließen darf, kann er den Mietvertrag unterschreiben. Wenn der Mietvertrag vom Vermieter unterschrieben worden ist,
gibt es kein Zurück - der Mietvertrag läuft über die Laufzeit und muss nicht ezplizid gekündigt werden.
es gibt KEIN Rücktrittsrecht
Der Vertrag wurde unterschrieben.
Den Rest kannst du dir denken.
Dafür muss er nicht mal Prokura haben. Es reicht auch, dass er explizit für dieses eine Rechtsgeschäft ermächtigt wurde als Stellvertreter der GmbH zu fungieren. Und ich denke das gibt der Sachverhalt eigentlich vor, der geht soweit ich das lesen kann davon aus, dass tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist.