Verkäufer will nicht stornieren?
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Ich hab auf Kleinanzeigen was gekauft und der Verkäufer will nicht für den gebotenen Preis Verkaufen, will aber auch vom Verkauf nicht zurücktreten. Ist damit nun also ein Kaufvertrag zustande gekommen?
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2 Antworten
Beides geht ja nun nicht.
Entweder verkauft er dir die X-Box für die 1€ oder aber er verzichtet auf den Verkauf und storniert oder was auch immer.
So hast du ja erstmal einen gültigen Kaufvertrag und kannst auf Erfüllung sprich Lieferung drängen.
Hallo
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt und kenne auch nicht alle gesetzlichen Regelungen zum Thema Handel, aber ein Kauf über ehemals eBay Kleinanzeigen, heute nur noch Kleinanzeigen, das ist doch ein Online Geschäft. Für Online Geschäfte besteht nach dem Fernabsatzgesetz ein 14 tägiges Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen. Damit sollte es eigentlich uninteressant sein, ob bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist oder nicht.
https://themen.kleinanzeigen.de/nutzungsbedingungen/
Außerdem kann auch kein Kaufvertrag zustande kommen, wenn ihr euch noch nicht mal über den Preis einig seit. Wenn ein Verkäufer einen gebotenen Preis nicht akzeptiert, dann hat er das Geschäft bereits abgelehnt. Nach einem abgelehnten Preis Angebot hat ein Verkäufer kein Recht darauf, nun seinen Preis dir gegenüber durchzusetzen. Das würde Kriminellen Tür und Tor öffnen. Dann könnte z.B. auch ein krimineller Autoverkäufer für einen VW Golf 100000,-€ verlangen und ran schreiben, das der Preis aber Verhandlungssache ist. Dann lehnt er einfach dein eventuell sogar faires Angebot ab und soll dann Anspruch darauf haben, von dir die ursprünglich verlangten 100000,-€ zu kassieren? Das gibt es zum Glück noch nicht.
mfG computertom
Wie gesagt, ich bin kein Anwalt. Aber Kleinanzeigen hat ebenfalls ein 14 tägiges Widerrufsrecht in den Geschäftsbedingungen. Wie steht es damit?
Außerdem hat der FS nichts davon geschrieben, ob es sich um ein rein privates oder gewerbsmäßiges Geschäft handelt. Die Ergänzung der Frage dazu, erfolgte erst nach meiner Antwort.
Kleinanzeigen ist nicht der Verkäufer, also ist deren Rückgaberecht hier nicht anzuwenden
Ok, danke für die Aufklärung. Aber warum haben die das dann in ihren AGB's, denn das Kleinanzeigen Portal selbst verkauft ja nichts? Deshalb ging ich davon aus, das die AGB's für den Käufer aber auch für den Verkäufer gelten sollten.
Das ist halt nicht mein Fachgebiet. Ich muss ehrlich zugeben, das ich hier in dem Fall auch nur eine Meinung geäußert habe, kein fachliches Wissen zu diesem Thema.
frag Kleinanzeigen was sie verkaufen und worauf sich das Rückgaberecht bezieht. Ich tippe mal auf die kostenpflichtigen Anzeigen.
Muster-Widerrufsformular
- (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Kleinanzeigen GmbH, Albert-Einstein-Ring 26, 14532 Kleinmachnow, E-Mail: service@kleinanzeigen.de:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir ( * ) den von mir/uns ( * ) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ( * )/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung ( * )
- Bestellt am ( * )/erhalten am ( * )
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
Klingt für mich irgendwie nicht nach kostenpflichtigen Anzeigen. Aber egal, so bringt das wohl nichts, wenn wir hier nur hin und her raten. Ich danke dir trotzdem für deine Bemühung.
Das ist ein Muster. Bei gewerblichen Händlern kann man ja auch widerrufen in besagter Frist.
ein 14tägiges Rückgaberecht gibt es nur online bei GEWERBLICHEN Händlern