Nacherfüllung erklären?

2 Antworten

Hallo SonGoku424243!

Wenn du Anspruch auf Nachbesserung wegen eines Defektes an einem von dir gekauften Gegenstand hast, hast du als Käufer ein Wahlrecht zwischen der Beseitigung des Mangels an der geleisteten Sache oder der Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache.

Jedoch kann der Verkäufer die von dir gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie im Vergleich zur anderen Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig ist.

Sollten die Kosten höher sind als 150% des Werts der Sache in mangelfreiem Zustand sein, liegt sogar die sog. absolute Unverhältnismäßigkeit vor. Dann braucht der Verkäufer der von die gewählten Art der Nachbesserung nicht nachzukommen.

Bei Grundstückskaufverträgen sind zum Beispiel die Kosten der Mängelbeseitigung unverhältnismäßig, wenn sie entweder den Verkehrswert des Grundstücks in mangelfreiem Zustand oder 200 % des mangelbedingten Minderwerts übersteigen. Für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Kosten kommt es auf den Beginn der Mängelbeseitigung durch den Käufer an. Stellt sich während deren Ausführung heraus, dass die Kosten höher als erwartet sind, steht dies einer Ersatzpflicht nur entgegen, wenn ein wirtschaftlich denkender Käufer die Arbeiten auch unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten nicht fortführen würde bzw. fortgeführt hätte.

In der Praxis bedeutet die Begrenzung der Verkäuferhaftung allerdings, dass der Käufer einen Teil der Schadensbeseitigungskosten selbst trägt. Geldersatz erhält er nur in Höhe des mangelbedingten Minderwerts, nicht aber der darüber hinausgehenden Kosten.

https://lawandlegal.de/arten-der-nacherfuellunghttps://www.goerg.de/de/aktuelles/veroeffentlichungen/31-10-2014/begrenzung-des-schadensersatzes-beim-grundstueckskauf-verkehrswert-im-mangelfreien-zustand-oder-200-des-mangelbedingten-minderwerts

LG

gufrastella

Wenn die Nacherfüllungskosten zu hoch sind, sind sie unverhältnismäßig.

Zu hoch sind sie entweder beim 1,5-fachen des Wertes der mangelfreien Sache oder beim doppeltem des Minderwertes durch die Mängel.