Gesetzl. Betreuer verweigert Betreutem Zugang zu bedingungslosem Geschenk (Verstoß gg. § 107 BGB? - Was tun?)?

5 Antworten

ja, wenn sich Betreuer und betreuter uneinig sind, dann ist zunächst mal das Gericht Ansprechpartner!

Ob eine Strafbarkeit vorliegt, wäre erstmal zu prüfen

Wobei ich ja glaube, dass hier noch ein Teil der Geschichte fehlt....

frodobeutlin100  28.12.2020, 18:50

wo soll da eine Strafbarkeit liegen

der Betreuer hat eine Entscheidung getroffenen, die dem Schenker nicht passt

das ist reinstes Zivilrecht

SaVer79  28.12.2020, 18:56
@frodobeutlin100

Je nach Konstellation (und ich sagte ja, dass ich glaube, dass hier ein Teil fehlt) kann es sich schon ggf. um Untreue handeln

frodobeutlin100  28.12.2020, 19:01
@SaVer79

die Bücher sind in der Einrichtung - werden aber nicht ausgehändigt

Im vorliegenden Fall hat der Betreuer dennoch die Wohnstätte angewiesen, das Geschenk vom Betreuten fernzuhalten 

also keine Untreue ...

reinstes Zivilrecht ...

Würde sich der Betreuer bereits strafbar machen, wenn er entgegen einer erneuten Willensbekundung des Betreuten zur Geschenkannahme diese weiter verwehrt?

Nö. Warum auch?

Schreib das zuständige Betreuungsgericht an, schildere den Sachverhalt und gut ist. Das Gericht wird sich dann mit dem Betreuer in Verbindung setzen, ihn zum Sachverhalt befragen und entscheiden. Darüber wirst Du dann nicht mehr in Kenntnis gesetzt und es gibt auch keine Verhandlung.

Ich gehe davon aus, dass der Betreuer gute Gründe für sein Verhalten hat und Deine Beschwerde nicht viel bringen wird.

beschwert euch auf alle Fälle beim Betreuungsgericht wenn der Betreuer sich nicht an die Regeln hält.
Nach einiger solchen Beschwerden wird er als Betreuer nicht mehr eingesetzt

Vielleicht hält der Betreuer Harry-Potter-Bücher für den Betreuten und dessen geistige Verfassung für ungeeignet. Du solltest Dir selbst unter Berücksichtigung der Gründe, wegen der der Beschenke unter Betreuung steht, überlegen, ob der Betreuer nicht recht hat, das Geschenk im Interesse des Betreuten nicht weiterzugeben. Frage dich selbst, ob die doch recht phantastischen Geschichten des Harry Potter nicht zur Folge haben könnten, den Betreuten zu verwirren oder ihn auf falsche Gedanken zu bringen.

Im Übrigen: Hänge die Sache nicht so hoch, gleich eine "strafbare Handlung" des Betreuers anzunehmen. Das ist es gewisslich nicht. Frage den Betreuer und vertraue auf seine im Interesse des Betreuten kommende Antwort. Auch eine "Beschwedre" zum Betreuungsgericht hängt die Sche viel zu hoch.

für diese Entscheidung gibt es sicher Gründe

Dir gefällt die Entscheidung als Schenkender nicht ... also bleibt für Dich der aufgezeigte Weg