In welcher Form können Willenserklärungen abgegeben werden?
wichtig!!!!
6 Antworten
Das kommt auf die Art der Willenserklärung an. Manche sind mündich gültig, manche nur schriftlich (wie z.B. ein Testament). Andere Willenserklärungen müssen notariell beglaubigt und/oder beurkundet werden.
Sie können abgegeben werden durch ausdrückliche Erklärungen, also mündlich oder schriftlich, durch schlüssige Handlungen, also eine eindeutige Handlung wie ein der Busticket kauf in einem Bus oder durch Schweigen, also das bedeutet Ablehnung.
Lies mal die §§ 126 ff. BGB - Schriftform, Elektronische Form, Vereinbarte Form, Textform...
schriftlich, mündlich, fernmündlich, email, fax
mehr fällt mir jetzt nicht ein....
schriftlich ,mündlich ,durch Gesthik