Kann der Busfahrer einfach meinen, man kann nicht mitfahren, nur weil er kein Wechselgeld hat?
Neulich wollte meine Mutter Bus fahren, aber der Fahrer meinte, sie soll den nächsten Bus nehmen und davor Geld wechseln gehen, weil sie nur ein 50 Euro Schein hatte. Kann der Busfahrer sie rechtlich einfach stehen lassen?
11 Antworten
§ 7 Zahlungsmittel
(1) Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 5 Euro zu wechseln und Eincentstücke im Betrag von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.
(2) Soweit das Fahrpersonal Geldbeträge über 5 Euro nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Es ist Sache des Fahrgasts, das Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei der Verwaltung des Unternehmers abzuholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, hat er die Fahrt abzubrechen.
(3) Beanstandungen des Wechselgelds oder der vom Fahrpersonal ausgestellten Quittung müssen sofort vorgebracht werden."
Man ist im Prinzip, wie bei der deutschen Bahn verpflichtet eine Fahrkarte zu lösen. wie du das hinkriegst ist dein Problem. Hat jemand zu wenig Wechselgeld ist das auch dein Problem, da du die Fahrkarte nicht kaufen kannst, da du das Wechselgeld nicht passend hast.
der bus fahrer ist nur verpflichtet maximal bis 20 euro zu wechseln. also sollte man immer schauen das man nen 5 € schein oder so dabei hat, denn dann MUSS er wechseln und kann net sagen du darfst net mit weil er nit wechseln kann :-)
Der Busfahrer hat im Prinzip "Hausrecht" und kann entscheiden wer mitfährt oder nicht, was er nicht darf ist z.B. ein Kind stehen lassen, welches auf den Bus angewiesen ist.
Busfahrer sind Dienstleister wie andere auch. Es ist nicht dein Problem wie viel Wechselgeld du hast. Er kann allerdings aus sicherheitsgründen die annahme von zb 500€ scheinen verzichten. Aber sonst würde ich nein sagen
Er kann allerdings aus sicherheitsgründen die annahme von zb 500€ scheinen verzichten.
Nein, er kann schon ohne jeden Grund auch einen 10-Euro-Schein ablehnen.
Steht so in der BefBedV, §7(1):
"Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 5 Euro zu wechseln und Eincentstücke im Betrag von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen."
Quellenangabe bitte nicht vergessen :-)