Vorkaufsrecht – die meistgelesenen Beiträge

Verwandte Themen

Pflegekater rechtlich zurückholen?

Ihr lieben ich bin private pflegestelle und habe vor 5 Tagen einen Kater vermittelt, an eine eigentlich nett erscheinende Dame. Sie kam vorher zu Besuch und war recht geduldig und verständnisvoll und wollte ein Tier einfach retten und einen Partner für ihren Kater.

es fing schon damit an das dem kleinen nichts persönliches hingestellt wurde, oder sein gewohntes Futter besorgt wurde..

trotzdem hatte ich noch ein gutes Gefühl, bis sie zwei Tage nach Abholung sagte, er brummt öfter und sei dominant (was er eigentlich nicht ist, sondern einfach unsicher in dem Moment)

heute also 3 Tage später schrieb sie dann, er ist perfekt und sie verstehen sich, aber er passt nicht, er soll mit dem andern Kater spielen und Kumpels sollen sie werden…nach 5 Tagen…die Harmonie im Haus sei gestört…ich solle ihn zurücknehmen

es war abgemacht schriftlich und mündlich auch unter zeugen das er zurückkommen kann wenn’s große Probleme gibt, aber es kein Rückgaberecht der Vermittlungsgebühr gibt, Vorallem, wenn’s nicht mal nen triftigen Grund gibt. Sie hat aber den Vertrag nicht gründlich gelesen und plötzlich fallen ihr Dinge auf die sie stören

dies hat sie sogar unterschrieben, trotzdem war hoch gewillt da einen Kompromiss zu finden, doch aus trotz will sie ihn nun behalten und schauen was aus ihm wird.

ich finde der kleine muss da raus, hätte ich nun irgendwie das recht ihn rausholen zu lassen, da sie ja sagte ich solle ihn zurücknehmen

Er wird dort nie wirklich akzeptiert werden und 100% irgendwann wie ein Wanderpokal weggegeben werden

Kater, Recht, Tierhaltung, Vertrag, Verkauf, Pflegestelle, Vorkaufsrecht

Ebay: Käufer behauptet, Ware sei beschädigt angekommen

Hallo und guten Tag,

ich habe über Ebay ein Objektiv verkauft. Obwohl die Käuferin ausdrücklich wegen der Mehrkosten darauf verzichtet hat, habe ich es bis zu 500 EUR versichert versandt. Es war in einem einwandfreien Zustand, wir hatten es zuvor (mein Mann) sogar in einem Fotogeschäft prüfen lassen.

Ich habe es mehrfach in Blasenfolie gewickelt und Hohlräume im Päckchen mit Luftkammernfolie ausgefüllt.

Dennoch habe ich von der Käuferin eine Email erhalten, das Objektiv sei mit erheblichen Beschädigungen angekommen. Sie wollte mit dem Paket aber nicht zu DHL gehen, mit der Begründung, das Paket sei äußerlich unbeschädigt gewesen, die würden die Reklamation nicht annehmen. Ich habe jedoch darauf bestanden - Antwort noch offen.

Im Internet habe ich mich schon schlau gemacht - offensichtlich zahlt DHL so gut wie nie, wenn das Paket äußerlich in Ordnung ist. Aber das beschäftigt mich erst einmal nicht.

Mich beschäftigt: Was ist, wenn die Käuferin selbst das Objektiv beschädigt hat? Kann sie nun wirklich den Kaufpreis einfach von mir zurück verlangen? Leider habe ich den Gewährleistungsausschluss nicht wirklich in meinem Angebot drin gehabt, nur die Formulierung "Dies ist ein Privatverkauf - der Artikel kann daher nicht zurück gegeben werden. Versicherter Versand (DHL bis zu 600 EUR) für 10,99 EUR möglich.".

Kann mir bitte jemand einen Rat gehen, wie ich hier nun am besten vorgehe? Da wäre ich sehr dankbar! Bin ein privater Verkäufer.

Internetrecht, eBay, Internetauktion, Vorkaufsrecht