Wer zahlt Notarkosten bei nicht zustandegekommenem Hauskauf wegen Vorkaufsrecht des Erbbaubesitzers?
Wir haben vor 3 Monaten ein Haus gekauft, welches auf einem Erbbaugrundstück steht. Nun hat 2 Monate nach Vertragsunterzeichnung der Besitzer des Erbaugrundstückes von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Unsere Frage: wer zahlt uns nun die Notarkosten und die Kosten der Auflassungsvormerkung (gesamt ca 1.400,-€) zurück? Der Verkäufer des Hauses, mit dem wir ja den Vertrag geschlossen hatten oder der Erbbaubesitzer, der das Haus nun ja selbst gekauft hat?
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