Wie ist das mit einen vertraglichen Vorkaufsrecht?
Hallo zusammen, ich hätte eine kleine rechtliche Frage.
ich habe vor ca 1 Jahr mein Pferd verkaufen müssen. Die käufer haben den Preis so weit runtergehandelt auf Grund seiner Vorerkrankungen das ich ihn mehr oder weniger verschenken musste.
Vertraglich ist festgelegt das ich ein Vorkaufsrecht habe, allerdings wurde vertraglich dafür kein Preis festgelegt.
Leider habe ich mit bekommen das es ihm in seinem neuen Zuhause garnicht gut geht und möchte ihn nun zurückkaufen.
Die Besitzer sind damit einverstanden, allerdings mit einem fast 5-Fach so hohen Kaufpreis, ihre Aussage dazu ist weil das Pferd inzwischen so viele A**- Platzierungen hat, obwohl er bei mir mehrfach L Platziert war.
Nun zu meiner Frage, geht das so einfach oder bezieht sich das Vorkaufsrecht auf den damaligen Verkaufspreis ?
Der kleine liegt mir wirklich sehr am Herzen und ich möchte das es ihm gut geht, nur leider ist der aktuelle Verkaufspreis für mich nicht bezahlbar.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, dass ich doch noch eine Lösung finde ihn zu mir zurück zu holen
ganz liebe Grüße und vielen Dank für jede Hilfe!
1 Antwort
Vorkaufsrecht bezieht sich NUR darauf, wenn die von sich aus verkaufen wollen.
Haben die dann mit einem Käufer einen Preis verhandelt, müssen die Dir die Möglichkeit geben, dass Du zu diesen Konditionen dann bevorzugt wirst, das Pferd kaufen kannst.
Oder halt nicht!
Nun verhält sich das aber anders!
Du machst von Dir aus ein Kaufangebot. Es gibt keinen anderen Käufer. Also zieht hier auch nicht das Vorkaufsrecht.
Also können die den Preis frei bestimmen, schließlich herrscht hier freie Marktwirtschaft.
Also bleibt Dir nur der Weg zur Verhandlung.
Danke für die schnelle Antwort, hat mir sehr weitergeholfen