Vorkaufsrecht bei Nachbarhaus - Rechte im Vorfeld

10 Antworten

Was ist den in dem Einzelfall als Vorkaufsrecht zu verstehen ? Steht dieses Recht im Grundbuch und wie ist dieses formuliert.

Denn Vorkaufsrecht besagt nicht zwingend, dass das Haus an niemanden anderen als an Euch verkauft werden darf oder kann.

Jetho 
Fragesteller
 06.04.2014, 08:46

Das es im Grundbuch eingetragen ist weiß ich, aber wie das dort genau formuliert ist kann ich momentan nicht beantworten.

Kann es denn trotz dieser Eintragung Unterschiede geben?

jockl  06.04.2014, 08:59
@Jetho

Ich hatte zwei Hinweise gegeben. Sind diese ausgeschlossen ? Könnte dieses Vorkaufsrecht durch Verwandte ausgehebelt werden ?

Ich habe kein Interesse Ihnen was zu vermiesen, aber ....

sorry schon Pferde vor der Apotheke naja gesehen.

Jetho 
Fragesteller
 06.04.2014, 09:07
@jockl

Es gibt Verwandte. Diese leben aber nicht hier und werden nach Erbschaft das Haus mit hoher Wahrscheinlichkeit veräußern.

Selbst wenn es nicht klappen sollte ist es auch nicht dramatisch. Es passt halt alles ganz gut zusammen.

Das Haus liegt hinter unserem und ist nur über unsere Einfahrt zu erreichen. Wir müssen also eine Wegerecht gewähren. Nicht viele Leute haben interesse sowas zu erwerben.

jockl  06.04.2014, 11:31
@Jetho

Na da würde mich an Eurer Stelle der Grundbuch-Eintrag ganz besonders interessieren. Denn möglicherweise ist da auch in Eurem Grundbuch ein Wegerecht eingetragen und daher rührt auch das Vorkaufsrecht.

Was man hier teilweise liest, ist schon fast gefährlich. Wer sich nicht auskennt, sollte auf eine solche Frage keine Antwort geben. Sorry, aber das musste jetzt sein.

wfwbinder hat es auf den Punkt getroffen.

Ein Vorkaufsrecht beinhaltet das Recht, in einen abgeschlossenen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten des Käufers einzutreten. Nicht mehr und nicht weniger. Die Konditionen zu verändern wird nicht möglich sein. Das dürfen nur die Gemeinden mit ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht.

Natürlich kann man den Nachbarn vorher ansprechen, und wenn man nicht verkracht ist, wird er dir sicher im Vorfeld Zugang verschaffen.

Also viel Glück

Niemand muss eine Katze im Sack kaufen. Bevor ihr euch also dazu entscheidet, könnt ihr genau wie jeder andere Interessent beim Verkauf eines Hauses, die Gegebenheiten abchecken. Das Vorkaufsrecht bedeutet lediglich, dass ihr als erstes gefragt werdet, ob ihr es zu dem Kurswert kaufen möchtet, bevor es zum Frendverkauf kommt.

Man möchte ja auch sehen was man kauft, ist klar.
Warum bist Du bisher nicht IN dem Haus gewesen, bzw. warum gibt es Probleme?
Verstehe ich jetzt nicht ganz.

Jetho 
Fragesteller
 06.04.2014, 08:40

Es gibt keine Probleme. Das Vorkaufsrecht besteht schon seit ewigen Jahren und wir haben keinen Kontakt zu dem Besitzer, da er recht zurück gezogen lebt.

Nirakeni  06.04.2014, 08:46
@Jetho

Angst darfst du nicht haben. Dem jetzigen Besitzer kommt ein Gespräch mit euch vielleicht sogar entgegen, da die Situation jetzt für ihn sicherlich nicht einfach ist.

jockl  06.04.2014, 08:51
@Jetho

Sie scheinen meinen Hinweis nicht verstehen zu wollen. Angenommen, ich hätte an dem Haus Interesse und überböte Ihren Kaufpreis um das 5-fache. Würde Ihr Vorkaufsrecht noch greifen ?

Angenommen die Stadt hätte an dem Haus, aus welchen Gründen auch immer, Interesse, würde Ihr Vorkaufsrecht noch greifen.

Das wollte ich zu bedenken geben ehe man weiterführende Pläne machen sollte.

Sorry, aber ich steckte u.a. in der Materie drinnen.

Jetho 
Fragesteller
 06.04.2014, 09:00
@jockl

Das hatte ich tatsächlich missverstanden. Dem Hinweis sollte ich noch mal genauer nachgehen. Ich dachte Vorkaufsrecht gilt so oder so, natürlich zu dem aktuellen Marktwert den ggf. ein Gutachter feststellt.

zunächst mal ist es ein vorkaufs recht mach dem verkäufer deutlich, dass du schon intresse daran hast, das Haus zu erwerben, jedoch vorher klären musst, ob das was du vor hast, auch dem entspricht, was du dir vorstellst...

such dir im vorfeld am besten, nach dem du geklärt hast, dass du das Haus von innen ausführlich besichtigen kannst, einen guten Architekten, der kann neben der begutachtung der Bausubstanz auch aussagen über die Machbarkeit von eventuellen Umbauten beraten. das kostet zwar eine kleinigkeit, dafür habt ihr aber auch gewissheit.

lg, Anna