Vorkaufsrecht BNatschG bei Eigentumswohnung (WEG)?

4 Antworten

Den Ländern steht ein Vorkaufsrecht zu beim Verkauf von Grundstücken. Da beim Verkauf einer Eigentumswohnung nicht das Grundstück verkauft wird, besteht hier kein Vorkaufsrecht nach §66 BNatschG.

Ronox  20.02.2019, 20:19

Es wird aber ein Miteigentumsanteil am Grundstück veräußert. Meines Erachtens ist es daher durchaus vertretbar, den Paragrafen für anwendbar zu halten. Ob das Praxis ist, weiß ich aber nicht.

Da Wohnungseigentumsrechte nicht explizit ausgenommen werden, wie z.B. in § 24 II BauGB würde ich sagen, dass das Vorkaufsrecht auch bei Wohnungseigentum greift, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Schließlich wird ein Miteigentumsanteil am Grundstück mitveräußert.

Eigentlich holt man das vorher ein, dass der Staat darauf verzichtet.

Negativbescheinigung oder so heißt das.

Ein Vorkaufsrecht nach § 66 BNatschG gibt es nur, wenn das Grundstück in einem Naturschutzgebiet oder gleichgestellten Gebieten liegt. Bei einer Eigentumswohnanlage erscheint das nicht anwendbar.

Egal wie, um Vorkaufsrechte kümmert sich üblicherweise der beurkundende Notar

Ronox  20.02.2019, 20:22
Egal wie, um Vorkaufsrechte kümmert sich üblicherweise der beurkundende Notar

Sie arbeitet ganz offensichtlich in einer Notarkanzlei.