Vogelfütterung in der Grünanlage am Haus (Mietwohnung)

Ich möchte heute mal vertretungsweise das Problem einer Kollegin schildern, sie wurde bezüglich einer (rechtsverbindlichen) Antwort bisher selbst nicht im Internet fündig: Sie ist Mieterin in einem Mietshaus, zu dem auch Grünanlagen gehören. Bisher hat sie die Wildvögel immer gefüttert, indem sie Vogelhäuschen ans Geäst der umliegenden Sträucher vor dem Haus befüllte. Ihre neue Obermieterin muss wohl ziemlich garstig und tierfeindlich sein, sie hat wohl die Vogelhäuser immer "entsorgt" (heißt: sie hat sie einfach abgenommen und verschwinden lassen, ohne meiner Kollegin auch nur zu sagen, wohin, naja, meiner Meinung nach ist das allein eigentlich schon Diebstahl, oder wie seht ihr das?) Nun füttert sie die Vögel neuerdings, indem sie Sonnenblumenkerne auf ein ungenutztes Grünteil hinter dem Haus streut, vor den Sträuchern, wo ehemals die Vogelhäuser hingen - welches die Tiere wohl auch dankbar annehmen. Die Nachbarin hat wohl nun Rabbatz gemacht und sich beschwert darüber und noch über einiges andere. Daraufhin hat meine Kollegin ein Schreiben vom Vermieter erhalten, es sei ihr verboten, die Vögel durch das Werfen von Vogelfutter auf das Grundstück zu füttern. Da sie ziemlich tierlieb ist und der Winter vor der Tür steht, hat sie sich sehr aufgeregt über diese Mitteilung, und ich selbst kann das eigentlich auch nicht so recht nachvollziehen. Meine Fragen nun wären: Hat der Vermieter das Recht, ihr das Füttern auf die geschilderte Art und Weise zu verbieten? Noch dazu im Winter? Offenbar verscheucht die o. g. Nachbarin auch alle Vögel, die sich dem Vogelhäuschen auf dem Balkon nähern wollen, schon im "Anflug". Ist DAS denn "koscher" und kann man ihr das verbieten? Soweit ich weiß, darf man Wildvögel zumindest durch Aufstellen eines Vogelhauses auf dem Balkon füttern, oder irre ich mich da? Gibt es dazu irgendein Gesetz, eine Verordnung, einen dokumentierten, nachlesbaren Link ( mit Aktenzeichen) von irgendeinem Gerichtsbeschluss (oder im Gegenteil einen darüber, dass man Wildvögel sehr wohl auf diese Weise und unter den gegebenen Umständen füttern darf?)

Meine 2. Frage: Können bestehende Hausordnungen von Vermietern ständig geändert oder erweitert werden nach Gutdünken und ohne vorherige Rücksprache mit bzw. Einverständnis durch den/die Mieter? Oder gelten in erster Linie die Festlegungen im Mietvertrag?

Und noch eine 3. Frage ähnlichen Inhalts: Dürfen Haustiere auf dem Grundstück nahe eines Mietshauses (dazu gehörend) begraben werden, wenn es sich nicht um ein Wasserschutzgebiet handelt? (auch hier wäre ich dankbar für einen entsprechenden Link)

Vielen Dank schon einmal vorab für hilfreiche Antworten!

VG, Stiefvaeterchen

Mietrecht, Vogelfütterung
Krähenfütterung mit Erdnüssen und ein machtloser Anwalt?

In unserer Wohnanlage (größtenteils von privaten Eigentümern bewohnt) gibt es zwei recht renitente Hausbewohner, die permanent großflächig Erdnüsse ausstreuen. Beschlüsse von Eigentümerversammlungen oder Anschreiben durch die Hausverwaltung lassen vor allem eine Bewohnerin (die obendrein auch noch dem Verwaltungsbeirat angehört) völlig unbeeindruckt. Täglich schmeißt sie haufenweise Erdnüsse von ihrem Balkon auf die Grünflächen und seitdem die Laubbläser nicht mehr aktiv sind, sammeln sich Erdnüsse und Schalen immer weiter an. Und der Krähen werden immer mehr. Der Anwalt, der von der Hausverwaltung mit diesem Thema beauftragt wurde, schreibt in einer Antwortmail nur: "In der Sache selbst haben wir Ihre Mail zum Anlass genommen uns nochmals an Frau S. zu wenden um Frau S. auf die ganze Problematik hinzuweisen. Wir haben auch angesprochen, dass durch die Fütterung der Vögel insbesondere mit Erdnüssen die Gefahr von Ungeziefer deutlich erhöht wird. Erdnüsse dürften auch nicht die richtige Nahrung für Vögel sein. Auch wurde der Hinweis auf die erhöhte Verschmutzung der ganzen Anlage verwiesen.

Wir haben auch nochmals gebeten von der Fütterung der Vögel Abstand zunehmen.

Auf der anderen Seite ist es auch für den Unterzeichner nicht möglich die Fütterung der Vögel zu verhindern. Die WEG bzw. die Hausverwaltung müsste konkret den Nachweis führen können, welche Person wann und was als Vogelfutter hingeworfen hat. Falls es im schlimmsten Fall zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte, tragen die Kläger die Beweislast wann wer wie die Vögel gefüttert hat."

Also ist die Hausgemeinschaft wirklich machtlos???

Rechtsanwalt, Hausverwaltung, Vogelfütterung