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Müssen Stornierungsgebühren in den AGBs klar definiert sein?

Hallo Zusammen,

ich habe meinen Partner und mich vor drei Wochen zu einem abendlichen Tanzkurs angemeldet. Wir sind hierfür im Besitz eines Gutscheins (> 300€) bereits seit 3 Jahren, jedoch ist aufgrund der Pandemie bisher entweder kein Tanzkurs seitens des Studios zustande gekommen oder es war uns privat wegen Schichtarbeit nicht möglich.

Der letzte Kurs für den wir uns angemeldet hatten, wurde seitens des Studios 5 Tage vor Kursbeginn storniert. Nun mussten wir unsere aktuelle Anmeldung leider selbst zurückziehen, da uns kurzfristig eine Änderung wieder zur beruflichen Wechselschicht verpflichtet. Ich habe das Tanzstudio umgehend (10 Werktage vor Kursbeginn) über die Stornierung informiert. Jetzt erhalte ich eine E-Mail, dass ich insgesamt 30€ Stornierungsgebühren zu einrichten hätte. In den AGBs steht jedoch keine konkrete Angabe zu den Stornierungsgebühren, so wie ich es von bspw. von Hotels gewöhnt bin.

Auszug aus den AGBs:

„Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 5 Kalendertage vor Kursbeginn, ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Tritt der Teilnehmer später bis einschließlich des ersten Kurstags zurück, ist die Hälfte der Kursgebühr sofort zur Zahlung an uns fällig.“

Daher meine Frage(n):

Muss die Stornierungsgebühr konkret in Zahlen oder Prozentsätzen angegeben sein?

Muss ich die Rechnung begleichen oder kann ich auch die Gebühr von meinem bestehenden Gutschein abziehen lassen?

Vielen Dank vorab!

Recht, Gutschein, AGBs, Vertragsrecht, Rücktritt vom Vertrag, Stornogebühren, Wirtschaft und Finanzen