Ist das Singen von "Deutschland den Deutschen - Ausländer raus!" als solches strafbar?
Dazu gab es ja öffentlich alle möglichen abwegigen Mutmaßungen, die jeder rechtlichen Grundlage entbehrten. Dazu heute SPIEGEL online:
"Es war der wohl erste Vorfall dieser Art, der bundesweites Aufsehen erregte: Vergangenen Oktober sangen auf einem Erntefest in Vorpommern mehrere Männer »Deutschland den Deutschen, Ausländer raus« zu dem Song »L’amour toujours« von Gigi D’Agostino. Ein Clip des Vorfalls kursierte in den sozialen Medien.
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ermittelte gegen vier Tatverdächtige wegen Volksverhetzung. Nun teilte eine Sprecherin auf SPIEGEL-Anfrage mit, das Verfahren sei eingestellt worden, weil man keine Strafbarkeit habe feststellen können.
Die Sprecherin führte aus, dass die Parole für sich genommen nach herrschender Rechtsauffassung keine strafbare Volksverhetzung, sondern noch von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Anders sei das nur, falls weitere Umstände zutreffen, die »eine bestimmte Gesinnung« und die »Bereitschaft zu Übergriffen auf Ausländer« erkennen ließen. Beispielhaft nannte die Sprecherin: ein szenetypisches Erscheinungsbild, die zusätzliche Verwendung von NS-Formeln oder das Grölen der Parole vor einer Asylunterkunft. Das habe man in diesem Fall nicht feststellen können."