Zweite Frau mit in der Wohnung, bis man für Sie eine Wohnung findet??
Mein Mann will eine zweite Frau heiraten, soweit in Ordnung für mich, wir haben das besprochen. Doch die Frau wohnt weiter weg. Jetzt wollen Sie Nikah machen und die Frau will dann bis sie hier eine Wohnung findet, öfters zu uns kommen um hier die Umgebung kennen zu lernen. Ich möchte aber nicht, das sie z.B. 1-2 Wochen mit bei uns in der Wohnung lebt. Ist das erlaubt? Ich akzeptiere die Ehe aber ich möchte nicht so eng mit der zweiten Frau sein. Und wie stellen die beiden sich das mit intim werden vor? Ich kann das nicht akzeptieren. Dann muss er in freien Tagen zu ihr fahren. Wie sieht man das islamisch?
4 Antworten
Mein Mann will eine zweite Frau heiraten, soweit in Ordnung für mich
Das ist nicht in Ordnung. In Deutschland darf kein Mann eine zweite Frau heiraten, wenn er bereits verheiratet ist.
Ich möchte aber nicht, das sie z.B. 1-2 Wochen mit bei uns in der Wohnung lebt.
Das ist verständlich. Wenn ein Mann schon seine Ehefrau mit einer anderen betrügt, dann sollte er sie nicht auch noch mit nachhause zu seiner Ehefrau bringen. Das ist respektlos.
Und wie stellen die beiden sich das mit intim werden vor? Ich kann das nicht akzeptieren.
Das würde keine normale Frau mit Selbstwertgefühl akzeptieren. Warum wehrst du dich nicht dagegen?
Wie sieht man das islamisch?
Sind dir wirklich veraltete islamische Gepflogenheiten aus anderen Ländern und alten Kulturen so wichtig, dass du dafür deine Ehe aufs Spiel setzen willst? Du lebst in Deutschland und hast doch damit das Recht deine eigenen Entscheidungen zu treffen und dich nicht deinem Mann unterordnen zu müssen.
Wenn du in deinem Leben glücklich werden möchtest, dann überlege, was du wirklich willst und setze das (auch gegenüber deinem Mann) durch. Dieses Recht hast du hier in Deutschland.
Falls du Rat, Hilfe und Unterstützung brauchst, kannst du dich an Beratungsstellen für Muslime wenden, z B.:
Im Internet wirst du die Mostens nicht aufhalten können. Die kommen, holen ihre Frauen und Kinder nach, besetzen die Wohnhäuser und vermehren sich weiter.
Zusammenfassend:
Die erste Ehefrau hat das Recht auf eine eigene Wohnung, entsprechend ihrer Gewohnheit und passend für ihresgleichen.
Dies bedeutet nicht, dass sie ein separates Gebäude haben muss, das nur ihr gehört und mit niemandem geteilt wird. Vielmehr bedeutet es, dass sie ihre eigene Wohnung hat, nach dem heutigen Verständnis der Menschen, in der niemand ihre grundlegenden Einrichtungen mit ihr teilt.
Die erste Ehefrau hat das Recht, das Zusammenleben mit der zweiten Ehefrau abzulehnen, und sie kann die Scheidung verlangen, wenn der Ehemann darauf besteht. Er begeht eine Sünde, wenn er sie zum gemeinsamen Wohnen zwingt, denn die Scheidung könnte ein Schaden für die Frau sein, sodass sie gezwungenermaßen dem gemeinsamen Wohnen zustimmt, und der Ehemann begeht damit eine Sünde, weil er das Recht der Frau missachtet und ihr Schaden zufügt.
Sie lehnt es ab, mit ihrer Mitfrau in einer Wohnung zusammenzuleben. Was ist das Urteil, wenn der Ehemann sie dazu zwingt?Frage:
Friede sei auf euch und Allahs Barmherzigkeit und Seine Segnungen...
Ein Mann möchte eine zweite Frau heiraten, aber die erste Ehefrau stellt ihm die Bedingung, dass sie nicht mit der zweiten Ehefrau in einem Haus zusammenleben will und sie in keiner Weise sehen möchte...
Wie lautet das Urteil bezüglich der Ablehnung der ersten Ehefrau, mit der zweiten in einem Haus zusammenzuleben, und ihrer Forderung nach Scheidung, falls er sie in einem Haus zusammenbringt?
Und was ist das Urteil über den Ehemann, wenn er die erste Ehefrau zu dieser Sache zwingt und sie gegen ihren Willen mit der zweiten in einem Haus zusammenbringt?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah und Frieden und Segen auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie. Was nun folgt:
Die Ehefrau hat das Recht auf eine eigene Wohnung, in der keine Mitfrau oder Verwandte des Ehemanns wie sein Vater oder seine Mutter mit ihr zusammenleben, und es ist nicht erlaubt, sie zu zwingen, mit anderen zusammenzuwohnen.
Al-Kasani sagte in "Bada'i al-Sana'i" (4/24): "Wenn der Ehemann seine Frau mit ihrer Mitfrau oder mit seinen Verwandten, wie der Mutter des Ehemanns, seiner Schwester, seiner Tochter von einer anderen Frau und seinen Verwandten unterbringen will, und sie dies ablehnt, muss er ihr ein separates Haus geben; weil sie ihr möglicherweise Schaden zufügen und ihr durch das Zusammenleben schaden könnten, und ihre Ablehnung ist ein Beweis für Schaden und Leid. Und weil er mit ihr intim sein und mit ihr zusammenleben muss, zu welcher Zeit auch immer es sich ergibt, und das ist nicht möglich, wenn ein Dritter bei ihnen ist." Ende des Zitats.
Zakariya al-Ansari sagte in "Manhaj al-Tullab", S. 121: "Und er hat nicht das Recht, sie in die Wohnung einer von ihnen einzuladen, noch darf er sie in einer Wohnung zusammenbringen, außer mit ihrer Zustimmung." Ende des Zitats.
In der "Enzyklopädie der Fiqh" (25/108) steht: "Die Rechtsgelehrten sind sich einig, dass es nicht erlaubt ist, zwei Frauen in einer Wohnung zusammenzubringen, weil dies nicht zum guten Zusammenleben gehört und weil es zu Streit führt, den der Gesetzgeber verboten hat.
Das Verbot, zwei Frauen in einer Wohnung zusammenzubringen, ist ein ausschließliches Recht für sie beide, das durch ihre Zustimmung nach Meinung der Mehrheit der Rechtsgelehrten aufgehoben wird.
Ibn Abd al-Salam von den Malikiyyah (Malikiten) ist jedoch der Meinung, dass dieses Recht nicht aufgehoben wird, selbst wenn die Ehefrau damit einverstanden ist.
Was das Zusammenbringen in einem Haus betrifft, wobei jede der beiden Ehefrauen ein eigenes Zimmer darin hat [d.h. ein Raum]: Die Mehrheit der Hanafiyyah (Hanafiten), Shafi'iyyah (Schafiiten) und Hanabilah (Hanbaliten) und die vorherrschende Meinung bei den Malikiyyah (Malikiten) erlauben dies.
Die Mehrheit setzt für die Gültigkeit voraus, dass jedes Zimmer seine eigenen Einrichtungen und einen Verschluss hat, und ihre Zustimmung ist nicht erforderlich, um sie zusammenzubringen." Ende des Zitats.
Daraus geht hervor, dass eine unabhängige Wohnung durch ein Zimmer mit Tür und Schloss, zusammen mit einer Toilette und einer Küche, verwirklicht wird, es sei denn, sie gehören zu den Armen, die mit einer gemeinsamen Nutzung von Küche und Toilette einverstanden sind.
Ibn Abidin sagte in seiner Randnotiz (3/600), um dies zu verdeutlichen: "(Seine Aussage: ein separates Haus) bedeutet, wo übernachtet wird; das ist ein separater, bestimmter Ort...
Offensichtlich ist mit 'separat' gemeint: was ihr gehört und nicht von jemand anderem im Haus geteilt wird.
(Seine Aussage: mit Verschluss) bedeutet: was mit einem Schlüssel verschlossen und geöffnet wird...
(Seine Aussage bedeutet, dass eine Toilette und eine Küche notwendig sind): d.h. ein Badezimmer und ein Ort zum Kochen, dass sie sich im Haus oder im Gebäude befinden und niemand sonst im Haus sie mit ihr teilt.
Ich sage: Dies sollte für Nicht-Arme gelten, die in Vierteln und Höfen wohnen, wo jeder sein eigenes Haus hat und einige Einrichtungen gemeinsam genutzt werden, wie Toiletten, Öfen und Wasserbrunnen." Ende des Zitats.
[...] // Zusammenfassung wurde an den Anfang des Textes gestellt.
Und Allah weiß es am besten. [1]
Über die Website (die als Quelle verwendet wurde):
Islam-Frage-und-Antwort-Website
Vision:
Eine Wissenssammlung über den Islam
Mission:
Die Islam-Frage-und-Antwort-Website ist eine Website für Da'wah (Einladung zum Islam), wissenschaftliche und pädagogische Zwecke, die darauf abzielt, umfassende und vereinfachte Beratungen und fundierte wissenschaftliche Antworten zu bieten. Diese Antworten werden von Scheich Muhammad Salih Al-Munajjid, möge Allah ihn bewahren, beaufsichtigt.
Die Website begrüßt Fragen von allen Fragenden, Muslimen oder anderen, zu religiösen, psychologischen und sozialen Angelegenheiten.
Ziele der Website:
1- Verbreitung des Islam und Einladung dazu.
2- Verbreitung des religiösen Wissens und Beseitigung der Unwissenheit unter den Muslimen.
3- Erfüllung der Bedürfnisse der Menschen durch Bereitstellung von Beratungen und fundierten religiösen Antworten.
4- Widerlegung von Zweifeln der Skeptiker am Islam.
5- Anleitung der Menschen in Lebensfragen durch Bereitstellung wissenschaftlicher, pädagogischer, sozialer und anderer Beratungen.
Methodik der Website:
Die Website basiert auf der Verbreitung der Aqidah (Glaubenslehre) der Ahl al-Sunnah wa al-Jama'ah (Anhänger der Sunnah und der Gemeinschaft) und der Befolgung des Salaf al-Salih (rechtschaffene Vorfahren). Sie bemüht sich, dass die Antworten auf Beweisen aus dem edlen Koran und der authentischen prophetischen Sunnah basieren und aus den Worten der Gelehrten der vier Madhhab (Rechtsschulen) entnommen werden: Imam Abu Hanifa, Imam Malik, Imam al-Shafi'i und Imam Ahmad ibn Hanbal sowie anderen früheren und späteren Gelehrten, Beschlüssen der Fiqh-Gremien und Wissensuchenden und Forschern in verschiedenen religiösen Fachgebieten.
Die Website vermeidet es, sich auf nutzlose Angelegenheiten wie Polemik, Beschimpfungen, Beleidigungen und fruchtlose Debatten einzulassen.
O Allah, wir bitten Dich um Standhaftigkeit in der Sache, Entschlossenheit auf dem rechten Weg und Erfolg in dem, was Du liebst und womit Du zufrieden bist. [2]
[1] ترفض الجمع بينها و بين ضرتها في سكن واحد، فإذا اجبرها الزوج ما الحكم؟
[2] حول الموقع
Ahlu Sunna wal jamah wurde nicht von Salafisten erfunden. Das Wort gibt es seit über 1000 Jahren.
Der deutsche Verfassungsschutz sieht das anders.
Und bei dem Ausgangskommentator, der ständig irgendwelche Salafistenseiten zitiert, fällt Dir ja vielleicht auch auf, dass es sich jetzt eher nicht um einen moderaten Muslim handelt, der unsere Rechtsordnung über den Islam stellt.
Was der deutsche Verfassungsschutz dazu sagt spielt dabei keine Rolle, denn diesen Begriff bzw diese Bezeichnung gibt es schon seit sehr langem
In Deutschland spielt nur eine Rolle, was die deutschen Behörden dazu sagen. Alles andere spielt keine Rolle.
Oh Gott!
Diese „Vielweiberei“ hat aber verdammt viele Richtlinien und ich Naivling dachte, da zeigt man Abend auf eine der Ehefrauen und vergnügt sich dann mit dieser.
Hatte wohl das Kommunen-Leben der 60er Jahre im Kopf oder das Interessante Leben der Wiedertäufer in Münster.
Der der selbsternannte Prophet und „Oberpriester“ Jan van Leiden soll es auf 17 Ehefrauen gebracht haben und diesen Harem mit strenger Hand geführt haben. Als ehemaliger Bordelbesitzer wußte er, wie man mit ein solches „Team“ leitet und bei etwaigen Vergehen selbst zum Schwerte greift.
Jedenfalls Danke für das angeführte Regelwerk der Muslimischen Variante der Polygamie .🥴
Nimm noch einen zweiten Mann mit in die Wohnung. Die können dann gemeinsam auf Wohnungssuche gehen.
Das Ist in Deutschnd nicht erlaubt. Und wenn du nicht willst, dass er mt ihr intim wird, was zu seinen und ihren ehelichen Pflichten gehört, dann ist das eben nicht in Ordnung für dich! Und das ist auch völlig ok, weil er dir in dem Moment fremd geht... gruselig
Das ist im Islam die 2 Ehefrau, ich bin einverstanden, aber nicht das Sie bei uns länger mit in der Wohnung ist, bis er eine Wohnung für Sie gefunden hat
Es gibt in Deutschland, und nicht nur da, keine 2. "Ehefrau". Das nennt man Bigamie und steht aus gutem Grund unter Strafe.
Definition: Bigamie ist das Eingehen einer weiteren Ehe, bevor eine bestehende Ehe aufgelöst wurde.
Strafbarkeit: In Deutschland ist Bigamie gemäß § 172 StGB strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Wenn er trotzdem "heiratet"?
Polygamie: Bigamie ist ein Sonderfall der Polygamie, also der Vielehe.
Verbot: Polygamie ist in Deutschland verboten (§ 1306 BGB)
Rechtsfolgen: Die zweite Ehe ist von Anfang an nichtig (§ 1306 BGB) und kann nicht gültig sein.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das manche Menschen nicht interessiert. Sie heiraten dann "nur" islamisch und wundern sich, wenn Frau eines Tages einfach weg ist und das so einfach funktioniert.
"Ahlu Sunnah wal Jama'ah" ist eine Selbstbezeichnung der Salafisten.
https://www.antworten-auf-salafismus.de/salafismus/glossary/?filter-category=6
Der Salafismus ist eine besonders radikale islamistische Strömung innerhalb des Islam, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Sie hat den IS und zahlreiche Anschläge in Europa inspiriert.
https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2015/maerz/detailansicht-maerz/artikel/salafismus-als-ideologisches-fundament-des-islamischen-staats-is.html
Anständige Menschen halten sich von derlei Gedankengut fern.