Zwei Vornamen oder ein Mittelname?

2 Antworten

Du bzw. Dein Kind kann sich aussuchen welchen Vornamen er bevorzugt bzw. wie er gerufen werden möchte.

Beide Vornamen sind gleichgestellt.

  • Heinz Steinberg
  • Günther Steinberg
  • Heinz Günther Steinberg

In wenigen Ausnahmen ist bei Unterschriften der vollständige Name und in eingetragener Reihe notwendig.

Früher wurde zur Unterscheidung der Rufname im Ausweis unterstrichen. Da ging das nicht.

Das gibt es aber nicht mehr.

LieberKiffer  08.02.2023, 14:43

Bestätige ich dahingehend, das alle meine vier Kinder drei Vornamen haben und alle der drei Vornamen gleichberechtigt sind. Das hat auch das Standesamt bestätigt.

Erstname habe ich immer die Mutter bestimmen lassen, Zweit- und Drittname habe ich ausgesucht ;-). Ich habe auf eine "gute Mischung" geachtet (lange Vornamen/kurze Vornamen, "normale" Vornamen/"exotische" Vornamen, "deutsche" Vornamen, "ausländische" Vornamen (z.B. aus dem russischen oder arabischen), Reihenfolge der Initialen z.B. A.L.F. :-D). Bin halt auch ein Witzbold.

In der Praxis werden die ersten Vornamen benutzt, so haben die Kinder in Ihrem Leben aber auch die Möglichkeit, einen anderen Vornamen als Haupname zu wählen ;-). Wer weiß schon, für was das gut sein könnte, vielleicht wenn man auswandert und in dem anderen Land ein anderer Name vorteilhafter wäre.

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DietmarBakel  08.02.2023, 22:32
@LieberKiffer

Schon geil. Aber zweimal "...ian" am Ende wäre nicht mein Ding gewesen. Da wäre an dritter Stelle "Ferdinand" mein Favorit gewesen.

Aber, haste alles gut gemacht :-) Gruß

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LieberKiffer  08.02.2023, 22:48
@DietmarBakel

Florian war "blumiger" und gefällt mir besser als Ferdinand, sorry :-). Die beiden "...ian's" sind mir bis heute allerdings nicht bewusst aufgefallen :-D, Danke,

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Nein, er muß nur seinen Rufnamen, also Heinz angeben. Also Heinz Steinberg.

Manche haben drei Vornamen und geben auch nur immer den Rufnamen an. Es gibt sogar Menschen, die 4 Vornamen haben. King Charles z. B. und Freiherr zu Guttenberg hat neun Vornamen, der übertrifft sie alle.

RoterSeeigel 
Fragesteller
 07.02.2023, 18:29

Und wenn irgendwo auf einem Dokument nach seinem Mittelnamen gefragt wird, dann muss er diesen dort hinschreiben? Nicht als Vorname

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adelaide196970  07.02.2023, 18:31
@RoterSeeigel

So eine Frage gibt es nicht. Arbeite bei einer Behörde und da gibt es nie "Mittelnamen". Da wird nur nach Rufname gefragt.

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DietmarBakel  07.02.2023, 18:34

Rufnamen gibt es nicht mehr. (gesetzlich)

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adelaide196970  07.02.2023, 18:40
@DietmarBakel

ja aber in den Anträgen fragen wir immer nach dem Vornamen und nicht nach allen Vornamen und schon gar nicht nach einem Mittelnamen. Das würde auch keiner verstehen, denn wir sind nicht in USA und man würde an einen alten Römer denken so wie GajusJulius Caesar, der hatte einen Mittelnamen.

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DietmarBakel  07.02.2023, 18:51
@adelaide196970

Da täuscht Du Dich - obwohl es sicherlich selten ist.

Zum Beispiel: Christoph Maria Herbst (Schauspieler) besteht darauf das beide Namen genannt werden. Als Alleinstellungsmerkmal. (nervt mich auch)

Ich selbst habe auch zwei Vornamen, damals einer unterstrichen. Bei der letzten Ausweiserstellung fiel der Unterstrich plötzlich weg. Daraufhin bat ich um Aufklärung. Das Mädel vom Einwohnermeldeamt hat mir es dann lang, breit und sehr kompetent erläutert.

Ich darf den ersten, den zweiten oder beide Vornamen benutzen. Ich darf es mir aussuchen.

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