Darf man zumbeispiel seinem weiblichen Kind einen ‚ männlichen ‚ Namen geben?

Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen

Nein ist illegal 84%
Ja ist legal 16%

9 Antworten

Das wird dir hierzulande kein Standesamt eintragen.

Meine Nichte hat tatsächlich einen männlichen Namen - allerdings einen hawaiianischen, das fällt nicht auf. Ist auch nur ihr zweiter Vorname.

Geschlechtliche Zuordnung sollte anhand des Vornamens möglich sein.

Bei mehrern Namen könnte ich mir vorstellen, daß es möglich wäre.

Umgekehrt gibt es bei Männern ja oft den 2. Namen Maria in Form von Klaus-Maria oder so.

Nein ist illegal

Wird nicht grnehmigt, Kinder sollen von den Geniestreichen ihrer Schlaubie-Eltern nicht derart belastet werden.

🥳

Nein ist illegal

Wenn mein Kenntnisstand noch aktuell ist, muss aus dem Namen das Geschlecht erkennbar sein. Zum Beispiel durfte man einen Jungen bis 2004 nicht Kai nennen, weil das, obwohl selten, auch ein weiblicher Vorname sein kann. Kai-Peter oder Kai-Uwe hingegen ging.

Seit 2004 geht für Jungen auch Kai alleine, allerdings mit der Begründung, dass es ein "überwiegend" männlicher Vorname ist. Ob man auch Mädchen jetzt einfach Kai nennen darf, weiss ich nicht. Ich bezweifle es aber wegen obiger Begründung.

Nein ist illegal

Letztendlich ist es die Entscheidung des Standesbeamten, es gibt aber Richtlinien, wonach das Geschlecht durch den Namen erkennbar sein soll.

So darf zum Beispiel der Name Chris nicht mehr als alleiniger Vorname vergeben werden, da er beiden Geschlechtern zugeordnet werden kann.