Zur Verfügung gestellte Geräte verkaufen?
Hallo,
habe für meine Nachbarin Anfang des Jahres einen Handyvertrag abgeschlossen (wegen ihrer Schufa und so weiter) darin beinhaltet waren ein Handy, Wireless Kopfhörer von Samsung und eine neue Samsung Galaxy Watch, nun habe ich herausgefunden das sie beides einfach ohne mein Wissen verkauft hat. sie fühlt sich damit komplett im Recht und meint sie dürfte das, da sie ja für den Vertrag bezahlt, der Vertrag läuft allerdings nicht mal einen Monat und ohne die Geräte kann ich ihn auch schlecht innerhalb der Frist kündigen.
habe gestern eine Anzeige gegen sie erstattet und der Polizei alles genau geschildert, mit dem auf mich laufenden Vertrag und Screenshots von ihren verkaufsanzeigen.
was genau könnte jetzt auf sie zukommen und natürlich auch auf mich, da ich ja als Inhaber des Vertrags bei dem Anbieter stehe?
3 Antworten
habe für meine Nachbarin Anfang des Jahres einen Handyvertrag abgeschlossen (wegen ihrer Schufa und so weiter)
Lutscht sie dir den Speer, oder wieso macht man für eine "Nachbarin" einen Handyvertrag?
Nun ja, um deine Frage zu beantworten wäre zu klären, ob vertraglich - ggf. auch per AGB - ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart wurde oder nicht.
Wurde ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart (wird meist gemacht aber eben nicht immer), dann wirst du, da der Vertrag über dich läuft erst Eigentümer, wenn das Teil auch vollständig bezahlt wurde. Vorher bist du nicht Eigentümer und kannst das Eigentum somit auch nicht auf eine andere Person übertragen.
Wurde hingegen kein Eigentumsvorbehalt vereinbart, dann bist du bereits Eigentümer und kannst das Teil somit natürlich auch verkaufen, übertragen, oder was auch immer.
Derzeit ist deine Nachbarin also zwar Besitzerin, aber nicht die Eigentümerin.
Heißt, sie kann den Kram natürlich NICHT verkaufen, da ja entweder du, oder der Mobilfunkanbieter noch Eigentümer ist.
Verkauft sie es trotzdem, würde sie sich nach § 246 StGB der Unterschlagung strafbar machen, und wäre gegenüber dir oder dem Mobilfunkanbieter Schadenspflichtig.
Der Käufer der Sachen würde allerdings nach § 932 BGB zum Eigentümer werden wenn er nicht wusste, dass deine Nachbarin nicht die Eigentümerin ist.
Wie du siehst, alles ein bisschen tricky.
Ja ihr hättet den Vertrag auf ihren Namen umschreiben müssen dann wär das alles möglich gewesen.
So ist das Unterschlagung ?
glaub ich
Das Problem an der Geschichte is das du mit ihr auch einen mündlichen Verrag eingegangen bist, aber darfst du dass überhaupt nach deinem Handyvertrag?
Ja Wieso zum Himmel bist du so gutmütig zu ner Nachbarin?
da gibt es eine klipp und klare antwort:
Die Frage, ob die Geräte, die im Rahmen des Vertrages subvensioniert wurden, nun bis zum Ende der Vertragslaufzeit eigentum des Anschlussnehmers oder Anschlussgebers sind, ist hier vollkommen irrelevant, Da die Nutzterin des Anschlusses un der Geräte, unabhänig davon, ob sie für die laufenden Kosten aufkommt oder nicht, nicht Vertragspartner ist, also keinerlei Rechte besizt, über die Geräte frei zu verfügen.
Ich fasse es zusammen: Du hast die Geräte deiner Nachbarin geliehen, daher hat(te) sie keinerlei Rechte, deinen Besitz weiter zu veräußern!
Du kannst froh sein, wenn sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit ihren Verpflichtungen dir gegenüber nachkommt! denn als Vertragsinhaber bist DU schuldner gegenüber dem Anbieter. das bedeutet, du hast keinerlei Recht, zu sagen, "ich bezahle das nicht"
Ich würde an deiner Stelle folgendes machen:
- Die herausgabe der Simkarte fordern, Alternativ die Karte beim Provider sperren lassen.
- von der Nachbarin entsprechend schadensersatz einfordern bzw. die Herausgabe der Daten des Käufers.
- Du hast übrigens das Recht, da der Käufer, wenn auch im treuen Glauben, die Geräte illegal erworben hat, von diesem die Geräte einzufordern als eigentümer.
- Der käufer seinerseits hat übrigens das Recht gegenüber der nachbarin Schadensersatz zu fordern
lg, Anna
Ich hab es ihr zur Verfügung gestellt, aber nicht damit gerechnet das sie es einfach verkauft, da ich ihr auch mehrfach gesagt habe sie soll aufpassen und daran denken das es meine Geräte sind.
bin leider zu nett für diese Welt… :/