Kombirabatt und Sonderkündigungsrecht?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo xShivax3,

das wird nicht möglich sein.
Der Handyvertrag und dessen Leistung werden ja weiterhin erbracht,
und die Kündigung hat nicht o2 zu verantworten.
Der Anbieter erbringt ja noch immer die vertraglich zugesagte Leistung.

Viele Grüße
Torsten S.