Züchter rückt Hund nicht raus: Was kann ich tun?
Hallo Leute
Ich hab da ein kleines grosses Problem und zwar haben wir (meine familie) mitte dieses Jahr einen Welpen gekauft.. Nur leider hatte meine Vater einen schlimmen Unfall & unser zweiter Hund ist in der selben Woche gestorben.. Also haben wir den kleinen vorübergehend zur Züchterin gebracht, da wir in diesem Moment leider keine Zeit hatten für dein kleinen.. Nun nach dem wir uns erholt haben nach dem ganzen (meinem Vater geht es gut) wollten wir ihn wieder zurück holen, nur rückt sie ihn nicht mehr raus... wir waren schon mit der Polizei vor ort, hat nix gebracht.. ich hab mit ihr in ruhe versucht u reden, sie meint immer: ich sage dazu nichts..
Was können wir tun?
ps. wir wohnen in der Schweiz und sie in Deutschland..
8 Antworten
Einen Anwalt bemühen und die Züchterin verklagen.
wollten wir ihn wieder zurück holen, nur rückt sie ihn nicht mehr raus
was wurde denn über die Pflegekosten vereinbart? Immerhin sind der Züchterin für die Zeit der Pflege auch Kosten entstanden.
Futter, Betreuung, Pflege, evtl. anfallende Impfungen und Entwurmungen kosten Geld. Eine Hundepension ist auch nicht umsonst und sicherlich teurer als die Unterbringung beim Züchter.
Vielleicht solltet Ihr das Thema Vergütung mal ansprechen.....
Über sowas macht man am besten immer einen schriftlichen Vertrag, das sichert beide Parteien ab.
Habe sie gestern gefragt, ob sie eine Leistung will, Geld oder so.. sie schrieb nur zurück: Für mich gibt es nichts zu sagen.. ich weiss nicht.. die antwort schreibt sie jedes mal.. ich finde es etwas verdächtig..
Habt ihr das schriftlich, dass der Hund nur vorübergehend beim Züchter bleiben soll? Wenn nicht, habt ihr Pech gehabt. Der Hund bleibt ganz legal beim Züchter. Er hat stillschweigend den Besitzer gewechselt. Ansonsten wären da ja ganz gewaltig Unterhaltskosten angefallen.
Es war mündlich..waren ja gute Kollegen und konnten nicht wissen, dass es so endet...und sie sagte auch sie mache es ohne Gegenleistung. Wir haben einen Kaufvertrag und die Ahnentafel.. der Hund gehört noch immer uns & er ist auch auf unserem Namen angemeldet in der Schweiz.
Ich versuche die Angelegenheit von beiden Seiten her zu betrachten, deshalb versuche ich mich auch in die Lage der Züchterin zu versetzen. Vor rd. 6 Monaten habt ihr den Welpen gekauft und euch als zuverlässige Halter ausgegeben. Unfall und Tod eines geliebten Haustieren sind schwierige Situationen, die ihr als Rest der Familie eigentlich zusammen überwinden konntet. Der einfachere Weg war den Welpen zurürück zu bringen. Es wird im Leben immer wieder schwierige Umstände geben, denen man gewachsen sein muss, wenn man sich ein Tier anschafft. Wird der Hund dann immer wieder abgeschoben, wenn ihr es nicht schafft? Eine gewissenhafte Züchterin hängt an ihren liebevoll aufgezogenen Tieren und will sie sehr gut versorgt wissen. Erst nach Monaten (so kommt es rüber) den Hund wieder haben zu wollen, ist sehr fragwürdig. Da hätte ich als Züchterin große Zweifel und würde euch das Geld anteilig zurückgeben und den Hund behalten.
Ohne schriftliche Pflegevereinbarung und ohne Zeugen wird es sehr schwierig. Die Züchterin hat die besseren Karten und Gründe zum Wohle des Hundes.
Der Käufer hat keinerlei Anspruch auf irgend eine Rückzahlung. Der Preis des Welpen richtet sich nach der Aufzucht bis zur Abgabe. Das hat der Züchter geleistet. Selbst wenn man einen Welpen nach einem Tag zurück bringt ohne, dass der Hund einen Fehler hat, hat der Käufer keinen Anspruch auf eine Rückzahlung.
Hier hat der Käufer den Hund über Monate dem Züchter überlassen. Von Ferienaufenthalt etc. kann man nicht mehr reden. Käme der Hund tatsächlich wieder zum Käufer zurück, würde das den eine ganze Stange Geld für Aufzucht Ausbildung und Erziehung kosten.
Das ist mir auch klar. Nur hat sie uns in dieser Sitaution angeboten sich um ihn zu künmern bis es uns, meinem Vater wieder gut geht.. Er ging im Oktober zu ihr..mein Vater war lange im Spital und danach noch in der Reha..plus sonst noch andere Probleme, welche ich hier nun nicht kund geben will. Wir haben ihn als Schutz zu ihr in die Ferien gegeben..da in dieser Zeit keiner auf ihn aufpassen konnte. Mama war bei Papa, ich arbeite den ganzen Tag meine Schwester hatte Schule und mein Bruder..egal..
Wir haben mit ihr vereinbart, dass wir der kleine holen kommen, wenn alles wieder im grünen Bereich ist. Nun wäre dies soweit & jetzt will sie ihn (ohne Grund) nicht mehr herausgeben. Sie sagte auch sie mache es gerne ohne gegenleistung da wir gute Kollegen waren.. nur leider war dies alles mündlich..wussten ja nicht, das es so enden würde..
Seriöse Züchter bieten meistens Unterkunft und Pflege für best. Situationen an. Sorry, Mama bei Papa, wer brauchte da mehr wen? Bruder? Schwester und Du? Immerhin noch 3-4 Personen, die mit EINEM Welpen und insgesamt überfordert sind. Für den Welpen war die Entscheidung gut, wenn ihr es nicht packt beim Ausfall nur einer Person. So wie Du es schilderst, seid Ihr allgemein für einen Welpen nicht gut aufgestellt. Pocht nicht auf das Recht, sondern seht das Wohl eines überaus anspruchsvollen Wesens. Wenn Hund, dann einer für Euch, der schon gut mit sich klar kommt. Also keinen Welpen oder Junghund mit hohem Erziehungsbedarf. Einer, der überall mitläuft, in sich ruht und zufrieden mit sämtlichen Gegebenheiten ist- das wäre für Euch alle die beste Lösung. Tolle erwachsene Rassehunde mit guten Papieren warten auf ein zu Hause. Schaut Euch um.
Ich wohne nicht gerade nahe... der kleine war jedes Wochenende bei mir aber ich hab einfach keine Zeit für einen Hund. Auch wenn ich wollte es ging nicht... Mein Bruder wohnt auch nicht gerade nahe und hat mit seiner Frau ein eigenes Leben aufgebaut, den interessiert die Familienproblem überhaupt nicht... aber egal..
Wir haben nun einen 5 Jährigen Hund zu uns geholt aber der Kleine holen wir auch noch zurück! Wir geben so lange nicht auf, bis wir ihn bei uns haben..
Ein VDH-Züchter? Vielleicht solltet ihr mal beim Verband anklopfen - euch erkundigen, vermutlich hat sie den Hund gar nicht mehr.
Welchen Eigentumsnachweis habt ihr für den Hund und was wurde bei der Rückgabe vereinbart? wer ist bei Tasso als Eigentümer eingetragen?
Der Hund ist noch bei ihr, sie postet andauernt Fotos von ihm..
Wir haben einen Kaufvertrag und die Ahnentafel des Kleinen. Der Rest war mündlich...
Dann könnt ihr auf Herausgabe klagen. Wendet euch doch mal an denVerband, vieleicht gibts da ne Schiedsstelle.
Wir wollten ihr damals was geben, sie meinte, für sie sei es selbstverständlich..waren vorher ja auch gute Kollegen