Zählt es noch als Vergewaltigung?

4 Antworten

nein.

das zählt im zweifelsfall als uneidliche falschaussage und rufschädigung. kann teuer werden.

Natürlich nicht, denn die Aussage der Frau ist entscheident.

In Deutschland nicht. Da muss die vergewaltigte Person dies auch so angeben.

In anderen Ländern(wo Frauen nichts zu sagen haben) sieht das anders aus!

Woher ich das weiß:Recherche

Darum heißt es ja fremdgehen und nicht Vergewaltigung.

Es im nachhinein als Vergewaltigung hinzustellen ist ein bisschen arg billig.