Zeugen Jehovas gilt küssen als Ehebruch?
Hallo,
begeht man im biblischen Sinne Ehebruch, wenn man sich mit einer anderen Person außerhalb der Ehe innig geküsst hat oder sogar Gefühle für eine andere Person entwickelt hat?
In Mat 5,28 steht: Aber ich sage euch: Jeder, der eine Frau ständig so ansieht, dass er leidenschaftliche Gefühle für sie entwickelt, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen.
Hat der betrogene Zeuge Jehovas (dessen Mann/Frau fremdgeküsst hat) damit ein Recht auf Scheidung/Neuheirat?
Was verstehst du unter Küssen? Nur einen Kuss auf den Mund odee orale Verkehr?
Es geht um inniges/verliebtes Küssen auf den Mund mit einer Person außerhalb der Ehe.
6 Antworten
Ich frage mal eben einen Ältesten der JZ und andere ehemalige. Melde mich wenn ich mehr weiß.
Gegen einen Kuss zur Begrüßung ist nichts einzuwenden. Gibt es viel in italienischen Versammlungen der JZ.
LG -B.
vielen Dank fürs Nachfragen und die ausführliche Antwort! Aber wird dadurch nicht Mat 5,28 missachtet? Warum wurde dann der Vers in der Bibel niedergeschrieben und wird mit Ehebruch gleichgestellt? Ich stelle es mir schrecklich vor, vom Ehepartner betrogen worden zu sein, weil er/sie Gefühle für jemand anderen hat und trotzdem kein Recht aus biblischer Sicht auf Scheidung zu haben…
Frag doch selbst einen Ältesten der Jehovas Zeugen. Oder hab ich da bessere Kontakte wie du?
Aber wird dadurch nicht Mat 5,28 missachtet?
Im speziellen Kontext muss man die Vorgehensweisen der damaligen Pharisäer mit auf dem Schirm haben, welche sich aus fadenscheinigen Gründen scheiden ließen um dann eine jüngere zu heiraten.
Das war es was Jesus disziplit anprangerte, die damalige Hartherzigkeit vieler Männer, die ihren Frauen ein Scheidungszeugnis ausstellen, um wie gesagt eine Scheidung begründen zu können
Zur Zeit Jesu war es aber so das die finanzielle Sicherheit einer Frau mit einer Scheidung verloren ging.
Im Grunde sind es heute jedoch ganz andere Verhältnisse als wie damals.
Frauen sind heute nicht dieser besagten Willkür ausgesetzt wo man der Gefahr läuft von heute auf morgen geschieden zu werden. Auch nicht bei Jehovas Zeugen. Die Gesetzeslage sichert bei einer Scheidung die finanzielle Sicherheit, zumindest im Idealfall.
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Verliebt sein alleine ist dagegen noch lange kein Scheidungsgrund. Auch nicht bei Jehovas Zeugen.
Denn das kann jedem passieren. Doch man kann sich dennoch entscheiden treu zu bleiben.
Erst die außereheliche gegenseitige Zuwendung, sprich Liebesbekundungen, sind deutliche Zeichen einer gebrochenen Ehe.
Dann hat man die Möglichkeit etwas zu reparieren oder etwas zu beenden was man nicht reparieren kann.
Doch bei Jehovas Zeugen sind die Gründe, bzw Möglichkeiten zur Scheidung klar abgesteckt, wenn es um die Frage geht, was derer Lehrmeinung nach allenige Gründe zur Scheidung wären.
Also rein faktisch wäre fremd-knutschen bereits Ehebruch. Doch bei Jehovas Zeugen eben kein Scheidungsgrund.
Ehebruch ist in dem Fall also kein offizieller Scheidungsgrund. In der normalen Welt wahrscheinlich schon.
Erst bei außerehelichen GF ist die Scheidung bei JZ offiziell erlaubt.
Oder bei Gewalt in der Ehe.
Oder beim Verbot des Partners den Glauben auszuleben (hoffe es richtig formuliert zu haben).
LG -B.
Es kommt zwar nicht zur Scheidung, aber vor ein Ältestenkomitee. Und der unschuldige Partner kann sich von dem schuldigen trennen, aber ich wüsste nicht, dass das eine Scheidung im biblischen Sinne nach sich zieht. Ich kenne zumindest nicht einen solchen Fall.
Gespräche mit Ältesten werden dann aber wohl in Form eines Hrtenbesuches durchgeführt um die Ehe zu retten.
Du weißt aber schon, dass eine Frau die sich bei Zeugen Jehovas künstlich befruchten lässt, Hurerei begeht, oder?
Ein Paradoxon ohnegleichen!
Oder bei Gewalt in der Ehe. Oder beim Verbot des Partners den Glauben auszuleben (hoffe es richtig formuliert zu haben).
Eine gesetzliche Scheidung ist zwar möglich und wird teilweise von Zeugen Jehovas sogar gepusht, aber in den von dir angeführten Fällen ist eine Wiederheirat des unschuldigen Partners nicht möglich
Korrekterweise müsste das eigentlich so sein, ist aber nicht der Fall bei Zeugen Jehovas.
Dafür wird aber eine Frau die sich bei einem medizinischen Eingriff künstlich befruchten lässt, weil ihr Mann nicht zeugungsfähig ist, der Hurerei beschuldigt....
Ein Paradoxon ohnegleichen!
Jesu Worte sind ernstzunehmen! Es ist zwar noch kein vollzogener Ehebruch, derjenige ist aber auf dem Weg dahin! Das vertraute Verhältnis zwischen den Eheleuten ist mit diesem (Fremd)-Kuss schwer beschädigt. Wenn das Vertrauen erstmal dahin ist, kann dies so schnell nicht wieder aufgebaut werden.
Es wird bei uns Zeugen Jehovas nicht umsonst immer wieder darauf hingewiesen, daß in einer Ehe keine dritte Person etwas zu suchen hat; ansonsten ist das Ehebruch! Die Warnungen werden in letzter Zeit immer dringender, je lockerer die Menschen mit der Moral umgehen. Wieviel Leid und Schaden mit kaputten Familien angerichtet wird, können sich wohl nur Betroffene vorstellen. Die Familie ist die kleinste Einheit des Staates. Man kann fast behaupten, wie es in den Familien aussieht, so sieht es im Staat aus.
Ehebruch ist der einzige Grund zur Scheidung. Bei anderen schwerwiegenden Gründen kann man sich trennen.
Kommt wohl drauf an, welche Körperstelle geküsst wird. Auf den Mund küssen gilt eher als Vertrauensbruch denn als Ehebruch.
So lang noch nicht her, da galt selbst das Ausleben von Sodomie und Homosexualität nicht als Ehebruch und war kein Zeugen-Jehofischer Grund zur Scheidung, verbunden mit der Freiheit zur Wiederverheiratung.
Und das ausgelebte Homosexualität innerhalb der Ehe kein Grund zur Wiederverheiratung war, galt übrigens mindestens drei Jahrzehnte lang....
Im biblischen Sinne bezieht sich Ehebruch auf untreue Handlungen in der Ehe, einschließlich sexueller Beziehungen zu jemand anderem als dem Ehepartner. Der Vers aus Matthäus 5,28, den du zitierst, erweitert das Verständnis von Ehebruch, indem er auch die inneren Gedanken und Begierden betrachtet. Dies legt nahe, dass nicht nur die physische Untreue, sondern auch das Entstehen von tiefen, leidenschaftlichen Gefühlen für eine andere Person als Ehebruch angesehen werden kann.
In Bezug auf die Zeugen Jehovas und die Frage nach Scheidung und Neuheirat: In der Lehre der Zeugen Jehovas wird Ehebruch als schwerwiegende Übertretung angesehen, die ein Recht auf Scheidung rechtfertigt. Die Schriftstellen, die sie heranziehen, sind unter anderem Matthäus 19,9, wo Jesus sagt, dass Ehebruch die Ausnahme für eine Scheidung darstellt.
Ein betrogener Partner hat also das Recht, sich scheiden zu lassen, wenn sein Ehepartner einen anderen küsst und/oder Gefühle für jemand anderen entwickelt hat, was als Ehebruch betrachtet werden kann. Nach der Scheidung wäre eine Neuheirat möglich, jedoch unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen für eine Scheidung gemäß den Lehren der Zeugen Jehovas erfüllt sind.
Ich hab vergessen zu erwähnen, dass eine solche Handlung Folgen hat und vor ein Ältestenkomitee gebracht werden. Ohne Reue kann es zu einem Ausschluß kommen.
Nein, erst wenn es zum Ehebruch kommt durch sexuelle Beziehungen. Du bist im Irrtum. Denn nicht die Fantasie zählt, sondern die Handlung. Doch Gott richtet wenn jemand in seinem Herzen Ehebruch begeht und nicht bereut.
Laut Rückfrage handelt es sich nicht um einen Scheidungsgrund!
Gespräche mit Ältesten werden dann aber wohl in Form eines Hrtenbesuches durchgeführt um die Ehe zu retten.
Sollte es aber zu porneia kommen, kommt es zum Komiteefall, wo über einem wahrscheinlichen Ausschluss beraten wird .
Nach dem sexuellen Ehebruch erst ist es dann auch ein Scheidungsgrund.