Zeitarbeitsfirma rechtsfolgebelehrung?

4 Antworten

Wenn es diese Stelle nicht mehr geben würde, dann muss man eine andere angebotene nicht annehmen und darf dann auch keine Sperrzeit ( ALG - 1 ) oder Sanktion ( ALG - 2 ) bekommen, denn nur dieses Stellenangebot hatte ja eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Nur auf diese könnte man dann auch eine Sperrzeit oder Verhängung einer Sanktion stützen.

Aber selbst ohne diesem Beispiel wäre eine Ablehnung aus wichtigem Grund möglich, dazu kannst du dir aus dem Internet einmal den § 140 SGB - lll suchen und lesen was dazu geschrieben steht, denn dieser regelt die Zumutbaren Beschäftigungen.

Dann könntest du auch gleich de § 159 SGB - lll suchen, dieser regelt die Sperrzeiten bei Fehlverhalten.

Du bewirbst dich auf eine Stelle. Du bewirbst dich nicht, um im Datenpool zu enden.

Bei der anderen Stelle "hast" du dann eben die (Software-)Qualifikation nicht.

Du hast nichts vereitelt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
magicmushroo1 
Fragesteller
 26.11.2020, 22:54

Ich habe mich als Produktionsarbeiter beworben, die Arbeit hat eher niedrige Anforderungen

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1 Du musst nicht diese stelle annehmen wen du was anders da bekommst kannst du auch das annehmen !

Wichtig ist nur das du dich bewirbst!

Aber du kannst auch nein sagen wen die einfach eine andere anbieten!

Aber bedenke auch das das das Amt dir nur alte stellen anbietet die oft schon wider besetzt sind! Den meistens sind die Monate alt! Schaue mal genau auf datum wo das gesucht worden ist!

Solange wie du noch keine stellen abgelehnt hast kanst du bis zu 3 mal nein sagen aber am besten Dan aus guten Grund!

eine ZAF vermittelt leuten arbeit , das ist ihr ziel !

als ungelernter produktionshelfer nimmt man was man bekommt an ; oder sucht und bewirbt sich selber . das ist dir freigestellt - selbst aktiv zu werden .