Zählt freiwillig wiederholen als Sitzenbleiben?

5 Antworten

Für mich ist alles in der Schule und im Studium wo man nicht weiterkommt als Sitzenbleiben zu betrachten sprich wenn man ein Jahr eine Schule macht und dort rausgeschmissen wird aber nicht eine Klasse weiter gekommen ist in der neuen Schule. Klassisches Sitzenbleiben ist wenn man in der selben Schule ein Jahr wiederholen muss aufgrund von 5er bzw. in Deutschland 6er als Note. Ebenfalls wenn man durch Krankheit oder einem schweren Unfall oder einem Umzug vom Ausland ein Jahr in der Schule versäumt ist das für mich auch eigentlich Sitzenbleiben, weil man ja nicht ein Jahr weiterkommt, obwohl man eigentlich nichts dafür kann.

Ob man jetzt ein Auszeitjahr oder FSJ Jahr nach dem Abitur aber vor dem Studium auch als Sitzenbleiben betrachten kann ist für jeden anders. Oder anderes Beispiel nach dem Bachelor in einem Studium geht man erstmal 10 Jahre arbeiten und macht danach den Master in seinem Fach wo man den Bachelor gemacht hatte. Theoretisch wären das ebenfalls 10x sitzenbleiben aber ich finde bei allem wo man einen Abschluss vorher hatte und noch keinen neuen Abschluss BEGONNEN hatte, zählt für mich nicht als Sitzenbleiben. Jeder sieht halt die Beispiele anders außer jetzt das klassische Sitzenbleiben ich denke das sieht jeder gleich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eBook -> Der Bildungswahnsinn und Ich

Also soweit ich weiß gibt es in der Oberstufe eine maximale Verweildauer. Dabei ist es egal ob du sitzenbleibst (also deine Noten zu schlecht sind, um versetzt zu werden) oder freiwillig wiederholst (wo die Noten noch passen würden). Informiere dich da aber besser in der Abiturordnung deines Bundeslandes, da findest du Gewissheit

Normalerweise zählt freiwilliges Wiederholen nicht als Sitzenbleiben. Allerdings gibt es vor allem in der Oberstufe (zumindest in Bayern) eine Maximalzeit, in der man sie geschafft haben muss.

Qualifiziert kann Dir aber Deine Schule Auskunft geben.


Ist wohl ziemlich egal, wie man das bezeichnet. Das ändert nichts an der Höchstverweildauer von 4 Jahren in der gymnasialen Oberstufe.

Höchstverweildauer! Außerdem ist zu bedenken, dass du bei freiwiliger Wiederholung deine schon gepackte Versetzung wieder auf's Spiel setzt...