WWas tun wenn der ex Partner seinen Hund nicht mitnehmen will?
Also meine Schwester hat ein Problem und zwar, sie lebt in Scheidung und ihr ex will seinen Hund nicht und hat ihn ihr wieder zurück gebracht . Sie selber hat zwei Hunde und sein Hund ist auf ihm registriert. Sie hat ihm gebeten den Hund wieder zu holen aber er droht ihr nur das er sie zusammen schlagen würde wenn der Hund nicht bei ihr bleibt oder sie ein neues Zuhause für ihn suchen würde. Was könnte sie machen ?
7 Antworten
Den Typen anzeigen. Androhung von Körperverletzung ist nach § 126 StGB strafbar.
Der Hund ist eine arme Socke, kann für seine Menschen nichts. Wenn er nicht mehr gewollt wird, ist sein Eigentümer dafür zuständig. Dem interessiert es aber einen Sch.... Also sollte sich die Schwester an den Tierschutz wenden und ihr Problem schildern.
Im TH hätte der Hund eine reelle Chance, doch das will Abgabegebühren. Diese Rechnung bekommt der Eigentümer zugestellt.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Ein Hund wurde in meine Pension zur Urlaubsbetreuung gebracht. Neukunde, also Vorauszahlung. Doch der Hund wurde nicht abgeholt und blieb weitere Wochen auf meine Kosten bei mir. Mahnungen usw. fruchteten nicht.
Also hatte ich mich mit dem TH in Verbindung gesetzt und die MA holten ihn bei mir ab. Da Halter bekannt, hat er die Rechnung vom TH bekommen. Herausgegeben wurde der Hund an diesen Mensch nicht wieder. Daraufhin erhielt ich Drohungen. Anzeige und dann war Schluss.
Auf meine Kostenerstattung habe ich verzichtet, weil mir das Prozedere darum zu viel Nerven, Zeit und Geld gekostet hätte. Anwaltskosten vs. Forderung. Der Hund gehörte wie die anderen Gästehunde auf Zeit zur Familie und das hatte er sich schwer verdient.
Das muß sie sofort mit ihrem Anwalt besprechen. Androhung von Gewalt während eines Scheidungsverfahrens kann ihren Partner ganz schön in die Bredouille bringen.
Wenn Du das doch alles mitbekommst, so könntest Du doch als Zeugin fungieren, zwar haben soweit es mir bekannt ist, Familienangehörige keine Beweiskraft vor Gericht, aber dessen Aussage wird zumindest aufgenommen.
Aber jetzt ginge es ja auch primär erst einmal "nur" um eine Anzeige und ich denke die Polizei wird jetzt eh nichts machen, weil eben nichts passiert ist. Zumindest war so damalig die Aussage bei uns.
Anzeige wegen Nötigung erstatten.
https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
Vielleicht könnte diese ( nachweisbare ? ) Gewaltandrohung Deine Scheidung beschleunigen?
Den Fiffi im Tierheim abgeben!
Das Tier ist auf IHN registriert und gehört ihr also nicht. Sie soll dem Tierheim sagen: Der Hund gehört Herrn soundso, ich kann und will ihn nicht halten. Herr Soundso weigert sich,d as Tier von mir abzuholen, deswegen bleibt mir keine Wahl als ihn bei Ihnen abzugeben.
Das Tierheim wird den Ex kontakten udn ihm die Aufnahme SEINES Hundes in Rechnung stellen (damit sind sie im Recht) udn DIR kann er gar nix deswegen.
Die Drohung reicht für eine Anzeige, so sie beweisbar ist. Ansonsten ignorieren, die Aussage.
Ist blöd für den Hund, aber das ist die einzige Möglichkeit außer den Hund zu behalten.
Ach ja, ich würde ihm eine (gesalzene) Rechnung schicken für Pension des Hundes vom-bis... mit 14 tagen Zahlungsfrist, dann Mahnung (mit 5€ Gebühren), nach weiteren 14 Tagen dann mahnbescheid....die komplette Schiene eben.
Das Tierheim wird den Ex kontakten udn ihm die Aufnahme SEINES Hundes in Rechnung stellen (damit sind sie im Recht)
Wie bitte? Wovon träumst Du denn?
Ein Tier im Tierheim abzugeben ist nicht kostenpflichtig, dafür gibts keine Rechnung!
Und den Ex kontaktieren wird da auch niemand.
Und erzähle jetzt nicht, das stimmt nicht - ich arbeite seit Jahren ehrenamtlich im Duisburger Tierheim, kannst dort gerne anrufen und Dich nach der Gesetzeslage erkundigen
WENN ich einen registrierten Hund abgebe UND den Leuten dort erzähle, dass der Eigentümer des Tieres BEKANNT ist (dat Viech is ja registriert!), dann wird ein korrekt arbeitendes Tierheim als Erstes den Eigentümer des Tieres verständigen, damit der sein Viehzeug abholt!
Unser Tierheim verlangt dann die Kosten für Aufnahme und Verpflegung des Tieres vom Eigentümer.
Ich weiss ja nicht, wie das in Duisburg gehandhabt wird, aber wenn ein Tierheim ein Tier weiter gibt, dessen Eigentümer dort bekannt war, dann macht es sich mMn strafbar.
ich würde ihn in gute Hände weiter geben
Ich mach mir echt schon sorgen um sie , er wird immer aggressiver ihr gegenüber :( hoffe das ihre Scheidung bald vorbei ist und alle zu Ruhe kommen überhaupt ihre Kinder