Ein Pensionsstall ist eine Mischform aus Gewerbebetrieb udn Landwirtschaft.
Gewerbebetrieb is t zulässig, weil davor war der bauhof ja auch ein gewerbebetrieb.
Landwirtschaft ist fraglich. Allein die Frage nach zulässigkeit der Mistanlage ist schon ein Thema für sich.
Für eine Mistlege gelten etliche Vorschriften, und ob die eingehalten werden, könnt ihr beim örtlichen Amt für Landwirtschaft mal erfragen. Die sagen euch, was alles einzuhalten ist und prüfen das ggf auch nach.
Was das Brummen des Radladers angeht: Tiere müssen auch sonntags gefüttert udn gemistet werden, also wird ggf das fahrzeug auch an diesen tagen laufen müssen. man knn aber um Einhaltung der Ruhezeiten bitten.
Gegen die Pferdebremsen und den "Horngeruch vom hufschmied" könnt ihr nix machen.
Würde der nachbar Imker geworden sein, könntet ihr auch nicht gegen vermehrten bienenflug schimpfen.
Was das "aufs grundstück glotzen" angeht: Seid nicht so empfindlich! Zur Not pflanzt man halt Hecken, die aber regelmäßig getrimmt werden müssen und eine bestimmte maximalhöhe nicht überschreiten dürfen.
Und um Ärger zu vermeiden: keine Eibe pflanzen! Die ist für Weidetiere tödlich und da könnte man euch böswillige Absichten unterstellen. Weißdorn blüht im Frühling wunderschön und da er stachelig ist, wird er weder angefressen noch klettert da wer durch.