Wozu gibt es Arbeitsverträge, wenn deren Einhaltung als Faulheit gilt?

5 Antworten

Was du schreibst ist suggestiv und geht an der Realität vorbei. Natürlich soll man laut Vertrag immer die Arbeitszeit einhalten. In jedem Vertrag steht allerdings auch, dass man Überstunden zu leisten hat falls die Situation es erfordert. Somit bist du nicht nur faul wenn du nach der normalen Arbeitszeit Feierabend machst, es ist sogar Arbeitsverweigerung.


Hessen001 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 18:09

Es kommt natürlich immer auf den Kontext an. Wenn gerade ein Patient kollabiert, kann ich nicht einfach nach Hause gehen. Ich sehe es halt als problematisch an, wenn Überstunden als Normalfall angesehen werden.

Yarak69420  09.02.2025, 18:15
@Hessen001

Wenn es wie in den meisten Fällen die sogenannte betriebliche Ordnung erfordert, sei es aufgrund von vorrübergehendem Personalmangel oder ähnlichem, dann ist es eben leider der Normalfall auch wenn es für den einzelnen unschön ist. Wenn dem nicht so ist (die Überstunden also unrechtmäßig) und derjenige trotzdem länger arbeitet ist er selbst schuld und für die Situation mitverantwortlich.

Kai42  09.02.2025, 18:56
 In jedem Vertrag steht allerdings auch, dass man Überstunden zu leisten hat falls die Situation es erfordert.

Nein. Das steht da nicht. Das mag bei außertariflichen Angestellten oder höheren Führungskräften stehen, aber nicht bei dem "kleinen" tariflich Angestellten. Im Gegenteil: Der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit ist sogar mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat.

Nun sieht die Realität leider öfter anders aus. Insbesondere bei Unternehmen die keinen Betriebsrat haben. Sei es, weil sie nicht müssen, oder sei es, dass sie es illegaler weise verhindern.

Aber ich sehe es auch so: Vertrag ist Vertrag. Ein Autohändler wird dir ja auch nicht beim Autokauf aus Nettigkeit einen Satz Winterreifen in den Kofferraum legen.

Meine Erkenntnis ist eine andere. Die Arbeitszeit ist diese, welche der Arbeitnehmer leisten sollte bzw. müsste. Eine Überstunde ist eher, wenn mehr Arbeit anfällt und es eher zu einer Ausnahme kommt. Auch kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer Überstunden macht, außer in gewissen Situationen (z.B. bei der Feuerwehr, wenn es einen Großbrand gibt, bei der Polizei etc., oder ein wichtiger Auftrag erledigt werden muss...)

Auch hierbei muss er den AN dieses frühzeitig ankündigen....

Mit Faulheit hat dieses nicht zu tun und wird oft dann nur von Arbeitgebern ausgesprochen, die in einer anderen Zeit stehen geblieben sind.

unabhängig davon, welche Tages/Wochen oder Monatsarbeitszeit vertraglich vereinbart wurde, so behält sich jedes Unternehmen auch im Vertrag vor, notwendige Überstunden zu verlangen, und bedenke bitte, das Du in der Regel die geleisteten Überstunden entweder als Freizeit vergütet bekommst oder das Dir diese Überstunden ausgezahlt werden, es sei denn, das Du als Führungskraft eingstellt bist, dann sieht man es seitens des Unternehmens als normal an, das Du Überstunden leistest, aber - sei mir bitte nicht böse - mit Deiner Einstellung wirst Du wahrscheinlich nie in eine Fürungsposition kommen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hessen001 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 18:53

Mich persönlich betrifft es momentan gar nicht. Ich mache mir nur generell meine Gedanken.

swisstime  09.02.2025, 18:46

Die scheint er auch gar nicht anzustreben und das ist für mich auch gut verständlich.

Wenn Du 8 Stunden täglich arbeitest, ist das okay. Arbeitgeber-Präsident Dulger hat heute gegenüber der Deutschen Presse Agentur gesagt, wir müssten wieder näher an die 40-Stunden-Woche (von bislang weniger) herankommen. Dein Arbeitgeber verlangt offenbar mehr als im Vertrag steht. Dazu bist Du nicht verpflichtet, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes angegeben ist.

Ja Dienst nach Vorschrift, da gibt es bei uns auch einige, nur keine einzige Überstunde machen, die mal anfallen kann, bei hoher Auftragslage also ich hätte kein Problem damit.


Hessen001 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 18:08

Man kann ja MAL Überstunden machen. Ich sehe es als problematisch an, wenn es prinzipiell erwartet wird.

swisstime  09.02.2025, 19:03

Ja, aber schwankende Auftragslagen muss ein Arbeitgeber grundsätzlich berücksichtigen.

Natürlich gilt bei unvorhersehbaren Ereignissen ( "Corona" ) etwas anderes.

Es geht aber nicht an, dass Arbeitnehmer jedes Jahr vor Weihnachten wegen hoher Auftragslage Überstunden machen müssen. Die haben auch Anspruch auf eine normale Adventszeit !