Womit ist es zu begründen in einem Land wählen zu dürfen in dem man nicht lebt?

7 Antworten

Mit dem Gesetz, das es so will.


Stultus97 
Beitragsersteller
 22.02.2025, 14:34

Das Gesetz ist nicht ausgereift. Gesetze lassen sich ändern.

Funship  22.02.2025, 18:18
@Stultus97

Klar. Es steht dir frei, darauf hinzuwirken.

Ich persönlich finde das Gesetz so in Ordnung. Nicht zuletzt, weil ich annehme, dass ein signifikanter Anteil der betreffenden Personen auf die eine oder andere Weise (noch) eine enge Beziehung zu Deutschland pflegt. Die anderen werden mit einiger Wahrscheinlichkeit ihr Wahlrecht gar nicht wahrnehmen - warum sollten sie?

Stultus97 
Beitragsersteller
 22.02.2025, 19:06
@Funship

Aus Gewohnheit oder man will das die Meinung was zählt.

Jeder Staatsbürger hat das Recht zur Wahl zu dem man die Staatsangehörigkeit besitzt auch, wenn man aktuell warum auch immer nicht dort lebt. Ob man nun Ausgewandert ist, wegen der Arbeit momentan dort lebt oder es eben im Ausland günstiger wohnen lässt. Nicht der aktuelle Wohnort reicht für das Wahlrecht sondern eben die Staatsangehörigkeit und diese wechselt/verliert man ja nicht wenn man ins Ausland zieht.

Und allen die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. Sie dürfen sowohl in dem Land mitwählen wo sie leben sofern sie die benötigte Staatbürgerschaft haben als auch in dem Land wählen woher sie stammten aber nicht mehr dort Leben.


Stultus97 
Beitragsersteller
 21.02.2025, 19:34

Das ist so geregelt,ja. Ob es sinnvoll und fair ist ist die andere Sache .

Z.B. mit der entsprechenden Staatsbürgerschaft.


Stultus97 
Beitragsersteller
 21.02.2025, 19:35

Aktuell ist das so

Darf man nur wenn man die Staatsbürgerschaft hat. Und die bekommt man ja nicht einfach mal so. Komischer finde ich es an einer Wahl teilzunehmen in dem Land in dem man gar nicht (mehr) lebt. Wie die Türken bei uns als in der Türkei Wahlen waren. Oder Deutsche die gar nicht mehr in Deutschland wohnen.


Stultus97 
Beitragsersteller
 21.02.2025, 17:11

Also machst du es an der Staatsbürgerschaft fest. Das meine ich damit.

Stultus97 
Beitragsersteller
 21.02.2025, 17:31
@wmsieger

Du hast ja geschrieben das du es komisch findest. Wärst du nicht dafür das man nur da wählt wo man wohnt?

wmsieger  21.02.2025, 18:06
@Stultus97

Indirekt ja. Wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft habe aber beispielsweise in Belgien wohne muss ich nicht mitentscheiden wer in Deutschland regiert. Genauso wie es komisch ist, dass in Deutschland lebende Türken bei einer Wahl in der Türkei teilnehmen.

Stultus97 
Beitragsersteller
 21.02.2025, 19:31
@wmsieger

Wieso dann indirekt? Ob das weltweit so geregelt ist weiss ich nicht. Das verzerrt dann einfach die Wahl.

wmsieger  21.02.2025, 22:46
@Stultus97

Indirekt deswegen weil man nicht automatisch in dem Land in welchem man wohnt zur Wahl gehen kann. Man benötigt zuerst die Staatsbürgerschaft.

Stultus97 
Beitragsersteller
 22.02.2025, 10:41
@wmsieger

Wenn ich im Ausland wohne und meine Staatsangehörigkeit behalten will sollte ich nirgendwo wählen dürfen. Ich halte auch nichts von doppelter Staatsbürgerschaft. Mit welcher Logik soll man in zwei Ländern wählen dürfen? Wenn man wirklich ausgewandert ist sollte man sich dort integrieren und versuchen den Pass zu bekommen.

Zweiter Wohnsitz oder Mitgestaltung, im Falle einer Rückkehr.


Stultus97 
Beitragsersteller
 21.02.2025, 17:06

Ja schon, aber wäre doch nur bei tatsächlicher Rückkehr begründet.