Womit ist es zu begründen in einem Land wählen zu dürfen in dem man nicht lebt?
7 Antworten
Mit dem Gesetz, das es so will.
Klar. Es steht dir frei, darauf hinzuwirken.
Ich persönlich finde das Gesetz so in Ordnung. Nicht zuletzt, weil ich annehme, dass ein signifikanter Anteil der betreffenden Personen auf die eine oder andere Weise (noch) eine enge Beziehung zu Deutschland pflegt. Die anderen werden mit einiger Wahrscheinlichkeit ihr Wahlrecht gar nicht wahrnehmen - warum sollten sie?
Jeder Staatsbürger hat das Recht zur Wahl zu dem man die Staatsangehörigkeit besitzt auch, wenn man aktuell warum auch immer nicht dort lebt. Ob man nun Ausgewandert ist, wegen der Arbeit momentan dort lebt oder es eben im Ausland günstiger wohnen lässt. Nicht der aktuelle Wohnort reicht für das Wahlrecht sondern eben die Staatsangehörigkeit und diese wechselt/verliert man ja nicht wenn man ins Ausland zieht.
Und allen die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. Sie dürfen sowohl in dem Land mitwählen wo sie leben sofern sie die benötigte Staatbürgerschaft haben als auch in dem Land wählen woher sie stammten aber nicht mehr dort Leben.
Das ist so geregelt,ja. Ob es sinnvoll und fair ist ist die andere Sache .
Z.B. mit der entsprechenden Staatsbürgerschaft.
Darf man nur wenn man die Staatsbürgerschaft hat. Und die bekommt man ja nicht einfach mal so. Komischer finde ich es an einer Wahl teilzunehmen in dem Land in dem man gar nicht (mehr) lebt. Wie die Türken bei uns als in der Türkei Wahlen waren. Oder Deutsche die gar nicht mehr in Deutschland wohnen.
Also machst du es an der Staatsbürgerschaft fest. Das meine ich damit.
Indirekt ja. Wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft habe aber beispielsweise in Belgien wohne muss ich nicht mitentscheiden wer in Deutschland regiert. Genauso wie es komisch ist, dass in Deutschland lebende Türken bei einer Wahl in der Türkei teilnehmen.
Indirekt deswegen weil man nicht automatisch in dem Land in welchem man wohnt zur Wahl gehen kann. Man benötigt zuerst die Staatsbürgerschaft.
Wenn ich im Ausland wohne und meine Staatsangehörigkeit behalten will sollte ich nirgendwo wählen dürfen. Ich halte auch nichts von doppelter Staatsbürgerschaft. Mit welcher Logik soll man in zwei Ländern wählen dürfen? Wenn man wirklich ausgewandert ist sollte man sich dort integrieren und versuchen den Pass zu bekommen.
Zweiter Wohnsitz oder Mitgestaltung, im Falle einer Rückkehr.
Ja schon, aber wäre doch nur bei tatsächlicher Rückkehr begründet.
Das Gesetz ist nicht ausgereift. Gesetze lassen sich ändern.