Wohnwagen ohne tüv öffentlich parken?

5 Antworten

Es braucht sowohl Kennzeichen als auch Tüv, nur am eigenem Grund gehts.

Natürlich darfst du ihn nicht abstellen wo du willst.

Entweder daheim im Garten (eingefriedet) oder ab zur HU damit.

Zudem darfst du ihn sowieso nicht permanent am gleichen Platz stehen lassen wenn du ihn auf einem öffentlichen Platz abstellen willst -> 14-Tage-Frist.

https://www.pkw.de/ratgeber/wartung-pflege/anhaenger-parken

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KFZ Nutzer, Schrauber und Darüberschreibender ;)

Ohne Tüv und abgemeldet wird es auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen teuer.

Ronny94x 
Fragesteller
 06.04.2019, 17:41

Angemeldet ist der Wohnwagen schon auf mein Namen hat halt blos kein tüv

0
Gaskutscher  06.04.2019, 17:48
@Ronny94x

Seltsam... Denn ohne HU ummelden oder zulassen geht eigentlich nicht...

0
Fiswa  06.04.2019, 17:52
@Ronny94x

Bei derUm/Anmeldung muss der Wohnwagen doch noch Tüv haben?

0

Laut § 12 Abs. 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO), dürfen Kraftfahrzeuganhänger, welche nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als 2 Wochen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Das Parken eines Anhängers im öffentlichen Verkehrsraum ist aber nur dann erlaubt, wenn dieser auch noch gemeingebräuchlich genutzt wird, d.h. zu Verkehrszwecken. Wird der Anhänger zu anderen Zwecken genutzt, z. B. zur reinen Werbung oder zum „Überwintern“, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes bereits vom Beginn des Abstellens vor. Auch das bloße "Umparken" des Anhängers von einem Parkstand zu einem anderen, sofern der Parkvorgang innerhalb desselben Bereiches erfolgt, ist nicht erlaubt, da hierdurch die gesetzlich vorgegebene 2-Wochen-Frist nicht unterbrochen wird. Wird mit dem Anhänger eine „kurze Fahrt“ außerhalb des Parkbereiches nur zum Zweck unternommen, den Anhänger anschließend wieder im gleichen Parkbereich abzustellen, wird dadurch die 2-Wochen-Frist ebenso nicht unterbrochen. Die 2-Wochen-Frist ist vielmehr nur dann wirksam unterbrochen, wenn andere Kraftfahrzeuge eine reelle Chance erhalten, auf dem bisher genutzten Parkstand ebenfalls parken zu können. Nur in einem solchen Fall liegt dann bei Rückkehr ein "neuer Parkvorgang" mit der Folge vor, dass die 2-Wochen-Frist erneut zu laufen beginnt.

sobald du auf öffentlichem Grund stehst ,benötigst du eine Plakette , sonst besteht die Möglichkeit das die Stadt/Gemeinde das Teil entsorgt (zu deinen Lasten)

Gaskutscher  06.04.2019, 17:47

Ganz so einfach ist es nicht.

Märchenstunde ist wieder morgen früh auf KiKa.

0
Leisewolke  06.04.2019, 19:18
@Gaskutscher

in wie weit unterscheidet sich deine Antwort von meiner ,Kika Gucker :...Natürlich darfst du ihn nicht abstellen wo du willst. ...und weiter... oder ab zur HU damit. .. ?

0
Gaskutscher  06.04.2019, 20:56
@Leisewolke

Darin:

sonst besteht die Möglichkeit das die Stadt/Gemeinde das Teil entsorgt (zu deinen Lasten)

Das ist deine Märchenstunde.

0