Wohnungstür eingetreten, wer haftet?

7 Antworten

Du kannst es selbst nicht reparieren. Neue Wohnungseingangstür samt Türstock neu setzen: Rechne mal mit ca. 1000 €. (Mittlere Qualität!)

Du hast die Wohnung gemietet und Du bist verantwortlich dafür, dass Du sie irgendwann in einwandfreiem Zustand zurück gibst. Klar ist es nun Sache des Vermieters, die Tür reparieren zu lassen, aber ich vermute mal, er macht nichts, weil sich Dein Ex aus dem Staub gemacht hat oder von Dir davon gejagt wurde.

Kannst Du eventuell nachvollziehen, dass Dein Vermieter deswegen nichts macht, weil er damit rechnet, dass er sein Geld (Schadensersatz!) so schnell nicht bekommen würde und wenn er jetzt eine neue Tür einbauen würde, kann es sein, dass Du wieder so einen Typen anschleppst und die Tür ist bald wieder kaputt.

Rede mit ihm und strecke wenigstens einen Teil des Geldes vor. Vielleicht macht er dann was.

dasistunwich967 
Fragesteller
 26.09.2019, 23:25

Mal ganz im ernst, ich hätte dich fast für voll genommen, hätte ich nicht deine vorherigen, sinnlosen kommentare gelesen. geh schlafen wenn du keine ahnung hast und ja, von der tatsache ich wäre selbst schuld weil ich ihn angeschleppt habe, bin ich ziemlich wütend und du wirst von mir blockiert. beschäftige dich mit denen von denen du eine ahnung hast. danke

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catchan  27.09.2019, 06:56

Kannst du das Gesetz/Urteil zeigen, dass man für die Beschädigungen, die ein Dritter verursacht hat, haftbar gemacht werden kann?

Denn das ist Humbug.

Die Fragestellerin ist rechtlich verpflichtet den Mangel beim Vermieter anzuzeigen (hat sie gemacht). Der Vermieter ist in der Pflicht Mängel zu beheben.

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/mietrecht/mietmaengelanzeige

Wenn der Vermieter nichts macht, ist das sein Problem. Aus der Fragestellung zu konstruieren, dass der Schadensverursacher weg sei oder pleite, ist gewagt. Der Fragestellerin eine Mitschuld an dem aggressiven Verhalten zu geben ist einfach daneben.

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bwhoch2  27.09.2019, 09:13
@catchan

Du mußt das mal aus der Perspektive des Vermieters betrachten. Irgend so ein I... tritt seine Wohnungstür ein und dann kommt die Mieterin und möchte, dass der Vermieter den Schaden für teures Geld behebt, ohne auch nur irgendwie in Aussicht zu stellen, dass er das Geld jemals wieder sieht. Sie fühlt sich nicht für Schadensersatz zuständig, denn schließlich war es ein anderer, der die Tür eingetreten hat. Dieser andere ist aber für den Vermieter nicht zu greifen oder hat sie ihm wenigstens schon mal die Adresse des Typen mitgeteilt.

Als Vermieter sehe ich es so: Die Wohnung wird an en Mieter in einwandfreiem Zustand übergeben und möglichst genau so, hätte ich sie am Ende des Mietverhältnisses gerne wieder.

Mit der Übergabe ist die Wohnung im Besitz des Mieters/der Mieterin und diese hat damit sorgsam umzugehen. Wenn nun ein Typ, den sie jetzt Ex-Freund nennt, in ihrer Wohnung was kaputt macht oder gar die Wohnungstür eintritt, hat sie dem Vermieter gegenüber zu haften und der Typ ihr gegenüber. Aber einfach die Verantwortung weiter zu reichen und dann auch noch Forderungen zu stellen, das geht nicht. Sie hätte schon längst einen Handwerker beauftragen können.

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catchan  27.09.2019, 16:56
@bwhoch2

Nein, ich muss das von der Rechtslage aus sehen. Rechtlich gesehen ist deine Antwort und deine Kommentare Quatsch.

Ist Dir eigentlich bewusst, dass diese Antwort rechtlich nicht haltbar ist?

Die Mieterin ist nicht zuständig dafür, dass der Vermieter Ansprüche bei einer dritten Person stellen kann. Die Mieterin ist dafür zuständig den Mietmangel zu melden und Handwerkern Zugang zur Wohnung gewähren.

Wenn du die Frage aufmerksam gelesen hättest, hättest du gelesen, dass die Mieterin nicht diejenige ist, die die Aufklärung verschleppt, sondern der Vermieter selbst, indem er nicht mal Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Mieterin hätte sich bereit erklärt das zu machen, aber das ist nicht möglich. Zudem bin ich ziemlich zuversichtlich, dass sie die Adressdaten herausgeben würde, wenn der Vermieter nur fragen würde, wenn sie das nicht schon längst von sich aus getan hat. Dass sie es nämlich nicht getan hat, ist nur eine Unterstellung deinerseits. Aus der Frage geht diesbezüglich nichts hervor.

Die Fragestellerin kann für die Sachbeschädigung ihres Ex-Partners nicht haftbar gemacht werden. Das wird auch nicht wahrer, wenn du es wiederholst.

https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html

Daher sind die Haftungsansprüche des Vermieters gegenüber den Ex-Freund vorhanden. Die Fragestellerin ist hier raus, denn es ist nicht ihr Eigentum.

Als Mieterin hat sie jedoch das Recht auf eine Wohnung ohne Mängel. Die kaputte Tür stellt einen erheblichen Mangel dar. Diesen muss der Vermieter schnell beseitigen.

Die Fragestellerin ist nicht dazu verpflichtet selbst einen Handwerker zu beauftragen. Es ist nicht ihr Eigentum.

Tja, das hier ist eben kein Wunschkonzert für Vermieter, um mal auf deine eigenen Formulierungen zurückzugreifen.

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bwhoch2  27.09.2019, 21:50
@catchan
Ist Dir eigentlich bewusst, dass diese Antwort rechtlich nicht haltbar ist?

Was rein rechtlich möglich ist, ist eine Sache. Was aber die Fakten sind, eine andere.

Soll sie doch, nachdem die Mieterin jetzt schon so gut beraten ist, was ihre Rechte anbelangt, zu einem Rechtsanwalt gehen und ihren Vermieter verklagen. Da sie angeblich keinen Cent hat, wird sie vielleicht sogar Prozesskostenhilfe beantragen.

Gut möglich, dass der RA des Vermieters Argumente findet, warum die Mieterin vielleicht doch schuld ist.

Vielleicht hat die Mieterin aber auch gar nicht die Nerven dazu, um den Vermieter durch einen Prozess zu was zu zwingen. Vielleicht gehen bis zu einer Reparatur dann doch noch viele Wochen oder Monate. Vielleicht mindert sie sogar die Miete und vielleicht hat der Vermieter eher die Nerven, das einfach auszusitzen, um sie los zu werden.

Ich stelle hier die krasse andere Seite da, die die Mieterin auch erwarten könnte. Sie soll hier nicht ermuntert werden, irgendwelche Prozesse anzufangen, ohne zu erkennen, was der Vermieter möglicherweise denkt und vor hat.

Viel Spaß jedenfalls der FS bei der Durchsetzung ihrer vermeintlichen Ansprüche.

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catchan  28.09.2019, 13:08
@bwhoch2

Deine „Aufgabe“ ist es hier der Fragestellerin zu helfen, nicht Lobbyarbeit für Vermieter zu betreiben.

Dieses Verhalten melde ich weiter.

Die einzigen Fakten, die interessieren, ist die Rechtslage. Das Gesetz steht auf Seiten der Fragestellerin. Wir sind in Deutschland eben in keinem Wunschkonzert für Vermieter.

Man kann der Fragestellerin keine Verantwortung für die Straftaten eines Dritten anlasten. Solche Aussagen sind Schwachsinn.

Du beschwerst dich, weil hier User anraten, dass die Fragestellerin sich einen Anwalt suchen soll, weil sie kein Geld hat, aber auf der anderen Seite würdest du ihr die Reparatur einer Tür aufbrummen, die vermutlich ein paar Tausende kosten wird und somit ein paar Monatsgehälter der Fragestellerin verschlingen wird.

Du setzt eine psychische Belastung an, obwohl die derzeitige psychische Belastung höher sein wird, weil die Fragestellerin mit einer nicht sicheren Tür leben muss. Lies dir die Frage noch mal durch - sie kann nachts nicht schlafen.

Die Sicht des Vermieters ist nicht entscheidend. Wie man der Fragestellerin helfen kann sehr wohl...

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bwhoch2  28.09.2019, 15:44
@catchan

Du kannst es sehen, wie Du willst. Ich bin der Meinung, dass es sehr wohl sehr hilfreich sein kann, wenn die FS auch die mögliche Sichtweise eines Vermieters kennt. Ich hindere sie doch gar nicht daran, ggf. auch den Rechtsweg zu beschreiten. Sie darf sich nur nicht wundern, wenn die Sache anders ausgeht, als von dir erwartet.

Übrigens hat das Wort "Schwachsinn" nichts mit Respekt zu tun. Soll ich melden?

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catchan  28.09.2019, 17:23
@bwhoch2

Es ist der Fragestellerin nicht geholfen die „Sichtweise“ der Vermieter zu kennen.

Der Vermieter hat sich an seine Pflichten zu halten, sprich Beseitigung von Mietmangeln.

Das hat der Vermieter hier nicht getan.

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bwhoch2  28.09.2019, 20:26
@catchan

Du hast offenbar keine Erfahrung mit solchen Sachen. Jeder, der mit solchen Streitfällen befasst ist, weiß, wie wichtig es für eine Lösung ist, die Ansicht und die Situation der Gegenseite zu kennen oder möglichst gut einzuschätzen.

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catchan  28.09.2019, 22:39
@bwhoch2

Ich habe Erfahrung.

Meiner Erfahrung nach muss man entschieden auftreten. Mein Vermieter hätte nicht 6 Monate die Tür lang kaputt gelassen.

Der Vermieter hat Pflichten.

Eine junge Frau 6 Monate mit einer kaputten Tür zu lassen empfinde ich als gefährlich und verantwortungsbewusst.

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bwhoch2  28.09.2019, 23:01
@catchan

Jetzt lies nochmal, was Du geschrieben hast...

Die Dame hatte sehr lange Zeit, zu überlegen, wie sie das Geld auftreibt, um ihren Vermieter zu motivieren.

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catchan  28.09.2019, 23:14
@bwhoch2

Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet die vermietete Wohnung frei von Mängeln zu halten.

Der Vermieter muss für die Reparatur der Tür Sorge tragen.

Der Vermieter kommt seinen Pflichten nicht nach und ist dafür für jede Konsequenz (Kürzung der Miete), die daraus folgt selbst verantwortlich.

Derzeit ist die Fragestellerin die Einzige, die ihren Pflichten nachkommt.

Es ist nicht ihre Aufgabe sich darum zu kümmern, wie der Vermieter ans Geld kommt. Sie hat den Schaden nicht verursacht, also muss sie auch nicht dafür aufkommen.

Es ist einfach nur dreist und vermessen von einer jungen Frau, die wenig Einkommen zu hat, zu verlangen, dass sie für die Reparatur aufkommen soll, was ihr a weder selber gehört und b nicht von ihr beschädigt worden ist

Die Fragestellerin hat Rechte, die von ihrem Vermieter derzeit ignoriert werden.

Also, noch mal für dich: Es ist nicht Aufgabe der Fragestellerin den Schaden zu bezahlen. Es ist Aufgabe des Vermieters.

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bwhoch2  29.09.2019, 10:36
@catchan

Wenn die FS glaubt, hier im Recht zu sein, was Du ihr hier laufend einhämmerst, dann soll sie es durchsetzen. Dafür gibt es Rechtsanwälte, die ihr bestimmt gerne helfen. Leider ist zwischen Recht haben und Recht bekommen, oft ein steiniger und langer Weg.

Ich bin nicht der Anwalt des Vermieters und wie die Sache ausgeht, ob mit Wohnungswechsel oder neuer Tür, ist mir ziemlich egal.

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catchan  29.09.2019, 20:43
@bwhoch2

Dass ein Rechtsweg lange dauern kann, ist klar.

Aber ein Wohnungswechsel? Der Vermieter hat nicht die Möglichkeit die Fragestellerin die Wohnung zu kündigen, zumindest nicht wegen dem Vorgefallenen.

Eigentlich sollte es dir klar sein, aber man hat schon Probleme Mieter rauszubekommen, die sich wirklich daneben benehmen. Aber hier hat ja die Fragestellerin sich nichts zu Schulden kommen lassen.

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bwhoch2  29.09.2019, 20:51
@catchan
 Aber hier hat ja die Fragestellerin sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Könnte sein, dass das der Vermieter anders sieht. Bei Mietern, die ich gerne habe, reiss ich mir schon mal den Allerwertesten auf. Bei denen, mit denen es des öfteren Ärger gibt, rühre ich freiwillig nicht mal den kleinen Finger.

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catchan  29.09.2019, 21:40
@bwhoch2

Ob der Vermieter das anders sieht, ist nicht relevant. Wenn es sich bei dem Vermieter um einen Chauvi handelt, der hier eine spezielle Form von Victimblaming betreiben will, wird er damit nicht weit kommen.

Das Gleiche gilt auch für dich. Ob du etwas tun musst als Vermieter oder nicht, liegt nicht daran, ob du den Mieter magst, sondern ob du es machen musst. Bei einem Defekt in der Wohnung muss der Vermieter handeln. Er muss seiner vertraglichen Pflicht nachkommen und dem Mieter eine mangelfreie Wohnung zur Verfügung stellen.

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catchan  29.09.2019, 21:57
@bwhoch2

Und mit zusätzlichen Kosten auch für den Vermieter verbunden... Dir ist schon aufgefallen, dass hier viele auf den Mieterbund verwiesen haben? Wenn die Dame noch in der Ausbildung ist und die Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben, kann über diese ebenfalls Versicherungsschutz bestehen.

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bwhoch2  29.09.2019, 22:51
@catchan

Kann gut sein. Ich persönlich würde mich nicht fürchten vor Mieterbund, Rechtsanwalt, Rechtsschutzversicherung oder Gericht. Und ich weiß, dass es Leute gibt, die noch weit bessere Nerven haben.

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dasistunwich967 
Fragesteller
 15.10.2019, 16:12
@catchan

Hey @catchan! :) Da hatte jemand wohl einen sehr schlechten Tag. Habe ihn auch bereits gemeldet unteranderem wegen Provokation. Ich wollte mich nochmal melden und schildern, wie die Sache nun ausgegangen ist. Ich habe mich nochmal mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt. Ich bekam relativ schnell eine neue Tür eingebaut und setzt sich mit meinem Ex wohl nochmal in Verbindung. Beim letztem mal hat mein Ex einfach die Telefonnnummer vom Vermieter blockiert, jetzt hat er mir angeboten dass wir uns alle zusammen tun und eine Lösung finden, wie wir das finanziell regeln. Es ist ja nun Zeit vergangen und jeder konnte sich beruhigen und ich meinem Alltag wieder zuwenden.

Liebe Grüße :-)

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dasistunwich967 
Fragesteller
 15.10.2019, 16:18
@bwhoch2

lies dir mein letztes Statement durch.. habe dich gemeldet und wünsche dir viel Spaß beim dämlich vorkommen. Hast absolut keine Ahnung von nichts gehabt, aber hauptsache erstmal auf mich und andere persönlich angreifend werden. bekomm erstmal deine eigenen probleme in den griff.

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bwhoch2  15.10.2019, 22:08
@dasistunwich967

Dass Du mich gemeldet hast, ist mir egal, aber dass Deine Tür wieder i. O. ist freut mich ehrlich. Nun wünsche ich Deinem Vermieter, dass er auch zu seinem Geld kommt.

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Du bist noch in Ausbildung somit noch über die privat Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert

du hast den Schaden zwar nicht verursacht, aber wenn man ehrlich ist, sind viele Versicherungen kulant.

Ruf da an, schildere Ihnen den Fall und frag ob sie den Schaden übernehmen.

sag es ist dir unangenehm, weil du eigentlich ein gutes Verhältnis zum Vermieter hast und du dich jetzt nicht mehr sicher fühlst

dasistunwich967 
Fragesteller
 26.09.2019, 22:30

oh, echt? ich wohne nämlich alleine..

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Sabsi69  26.09.2019, 22:41
@dasistunwich967

Das macht nichts. In der Ausbildung/Studium bist du noch mitversichert sofern deine Eltern eine private Haftpflichtversicherung haben. Definitiv

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bwhoch2  26.09.2019, 23:15

Quatsch, da geht mit Kulanz überhaupt nicht. Das war Vorsatz!

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catchan  27.09.2019, 06:34

Das geht nicht. Zum einen ist die Fragestellerin nicht die Schadensverursacherin und zum anderen ist Vorsatz nicht versicherbar.

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Sabsi69  27.09.2019, 07:12
@catchan

Deswegen ja aus Kulanz . Erzählt doch nicht so ein Quatsch von das geht nicht! Wenn man die Versicherung nicht Wegen jedem Mist in Anspruch nimmt zahlen die, je nach Lage auch fremdberursachze schäden!

hab ich schon erlebt.

@dasisinwich968: einfach anrufen, Sachverhalt erklären und hoffen das sie helfen. Mehr als nein sagen können sie nicht

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catchan  27.09.2019, 16:41
@Sabsi69

Ich denke ich habe da mehr Ahnung als du.

Nein, die Versicherung wird das nicht bezahlen.

Den Schaden muss die Fragestellerin gar nicht bezahlen. Das Geld muss der Vermieter beim Schadensverursacher eintreiben.

Die Fragestellerin muss rechtlich darauf pochen, dass die Tür repariert wird, aber hierbei ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoller.

Die Haftpflichtversicherung teilt dem Vermieter höchstens mit, dass die Fragestellerin für den Schaden an der Tür haftbar gemacht werden.

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Sabsi69  27.09.2019, 18:29
@catchan

Uns sind aber schon Schäden aus Kulanz bezahlt worden. Einmal auch ein fremdschaden den ein Baggerführer bei unserem Hausbau am nachbarzaun verursacht hat. Ahnung hin oder her fragen kostet nix und manchmal wird man positiv überrascht

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catchan  27.09.2019, 18:38
@Sabsi69

Sorry, ich habe keine Ahnung, ich habe Wissen.

Wenn bei dir die Haftpflichtversicherung einen Schaden verursacht durch einen Baggerfahrer, den du vermutlich für die Tätigkeiten beauftragt hast und dann vermutlich auch nicht mitbekommen hast wie bei diesen Baggerfahrer Regress genommen wird, dann ist das komplett etwas anderes, als wenn eine Person eine Straftat (!) begeht und dann eine dritte Person dafür plötzlich bezahlen will.

Meinst du deine Haftpflichtversicherung bezahlt es auch, wenn dein Nachbar bei euren anderen Nachbarn etwas kaputt macht? Doch nicht wirklich, oder?

Zum einen reden wir hier immer noch von einer Straftat und keine Versicherung zahlt bei einer Straftat.

Desweiteren ist die Fragestellerin absolut nicht haftbar zu machen. Das sind nur Fantasievorstellungen eines einzelnen Users hier.

Die Haftpflichtversicherung wird das nicht zahlen und Kulanz zu fordern ist schon dreist. Wenn jeder Mist auf Kulanz gezahlt wird, kostet die Versicherung nicht mehr ca. 100€ im Jahr, sondern dann darfst du noch ein paar Nullen dranhängen.

Eine Versicherung ist keine Kuh, die man nach Belieben melken kann. Schadenszahlungen werden immer auf alle umgelegt und wenn die Beiträge nicht mehr ausreichen, werden sie angehoben.

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Sabsi69  27.09.2019, 21:37
@catchan

Sorry aber das mit der Ahnung kam von dir, du solltest schon den überblick behalten von dem was du schreibst..., aber das nur am Rande.

Schönen Tag

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catchan  28.09.2019, 13:20
@Sabsi69

Viel Ahnung kann auch Wissen bedeuten.

Ich kann’s nur wiederholen: keine Versicherung kommt für Straftaten auf...

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Du hast Anspruch auf eine Wohnung mit funktionierender Tür. Sobald du es gemeldet hast, hast du deine Schuldigkeit getan.

Schreib den Vermieter an und fordere ihn auf, innerhalb von 14 Tage den Mangel zu beheben, andernfalls drohen rechtliche Schritte.

Die Reparatur ist Sache des Vermieters, nicht deine. Es ist sein Eigentum.

Wenn deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben, frag mal an, ob hier du noch mitversichert bist und ob Mieterrechtsschutz abgesichert ist. Dann kläre alles Weitere ab.

Wenn nicht, geh zur Mietervereinigung.

Durch eine Anzeige gibt es keine neue Tür.

Dein Ex ist als Schadensverursacher in der Haftung.

Dein Vermieter muss eine mangelfreie Nutzung der Wohnung sicherstellen, also Reparatur oder Austausch der Tür zunächst auf seine Kosten veranlassen.

bwhoch2  26.09.2019, 23:17

Anstelle des Vermieters würde ich auch warten, bis sich die Mieterin so sehr ängstigt, dass sie von alleine geht. Dann würde ich die Tür wieder reparieren.

Denn seien wir mal ehrlich: Der Vermieter soll jetzt ihrem Typen wegen Geld nachlaufen? Sie könnte es doch vorstrecken und es von ihm wieder holen.

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dasistunwich967 
Fragesteller
 26.09.2019, 23:23
@bwhoch2

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was du da jetzt für kommentare als abgibst, liebe/r bwhoch2, aber in keinem deiner kommentare finde ich einen sinn dahinter, auch wenn es vielleicht nicht böse gemeint ist deinerseits. bloß mal gesagt haben..

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bwhoch2  27.09.2019, 09:26
@dasistunwich967

Das hier ist kein Forum für Wunschantworten. Ich stelle Dir nur mal drastisch dar, wie es Deinem Vermieter geht. Dein Ex tritt seine Tür ein und er soll jetzt dafür aufkommen. Eine Anzeige bei der Polizei hätte übrigens dabei überhaupt nichts genutzt.

Genutzt hätte es etwas, wenn Dein Ex zu Deinem Vermieter gegangen wäre und erklärt hätte, dass es ihm leid tut und er für den Schaden aufkommen wird und ihm vielleicht sogar schon mal was vorgestreckt hätte. Hat er aber vermutlich nicht.

Du bist die einzige, an die sich der Vermieter halten kann. Er wird auch wissen, dass Du keinen Cent übrig hast und er wohl auf seinen Kosten sitzen bleiben wird. Hast Du ihn schon mal gefragt, wie ihr das Finanzielle regeln könnt? Anzahlung, Ratenzahlung etc.?

Noch ist Zeit für ein vernünftiges Gespräch.

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Den Vermieter schriftlich dazu auffordern (=eine Frist setzen), dass er die Tür repariert.

Dafür zahlt man schließlich Miete.

Du kannst auch zur Mietervereinigung gehen, und dich beraten lassen (=ist gratis), die werden dir schnellstmöglichst zu deinem Recht verhelfen.

Woher ich das weiß:Recherche
bwhoch2  26.09.2019, 23:18

Und wer verhilft dem Vermieter zu seinem Recht? Sie ist Mieterin. Sie hatte den gewalttätigen Typen angeschleppt. Dann soll sie auch dafür sorgen, dass der Vermieter zu seinem Geld kommt.

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Jack19X1  26.09.2019, 23:22
@bwhoch2

Sie hat ihn weder angeschleppt, noch darum gebeten, die Tür eingetreten zu bekommen!

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