Wer bezahlt bei Eintreten der Wohnungstür durch Polizei?

6 Antworten

Hallo, du hast zwar die Polizei gerufen und ein Problem geschildert, ich glaube nicht das du die Polizei aufgefordert hast, die Tür einzutreten? Selbst wenn du die Polizei darum gebeten hättest, dürften die grundlos die Tür nicht aufbrechen.

Ich bin kein Anwalt, aber ich denke es ist nicht dein Problem. Wenn du in einem Haus Rauch riechst, dann fragst du auch erst bei der Feuerwehr nach und schilderst die Sache, wenn die kommen und die Tür eintreten, ist es auch nicht dein Problem?

Wenn du Studentin bis, keine Rechtsschutzversicherung hast, hole dir bei Gericht einen Beratungsschein, um einen Anwalt aufzusuchen. Ich würde allerdings erst warten, bis man dir eine Aufforderung zur Zahlung z.B. als Einschreiben zukommen lässt oder einen Mahnbescheid. Auf einen Mahnbescheid unbedingt in der Frist reagieren. Wenn nichts dergleichen kommt, unternehme nicht, mach dir nur Notizen von dem Hergang.

Der Mieter schuldet dem Vermieter die Kosten für die zerstörte Türe.

Da Sie für die Beschädigung verantwortlich zeichnen, kann er das Geld von Ihnen zurückverlangen.

Das Ganze dürfte vermutlich vor Gericht landen. Ein Richter enscheidet dann nach Würdigung der gegenseitigen Vorträge.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
schleudermaxe  24.10.2019, 11:46

... wie das denn, sie hat doch die Tür gar nicht zerbröselt?

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... erstmal der Vermieter, denn seine Tür ist es.

Und der holt sich seine Schadensumme vom Mieter und der leistet sich ja auch für solche Fälle eine private Haftpflicht, die das Problem dann ordnet.

Zitat:

Aufgebrochene Tür durch Polizei, Feuerwehr - Kosten des Schadens soll der Mieter zahlen

Für die Kostenerstattung bzw. das Verlangen von Schadenersatz vom Mieter reicht es nicht, wenn durch einen Polizeieinsatz oder durch die Feuerwehr die Tür beschädigt wurde. 

Für eine Schadenersatzpflicht kommt es sehr genau darauf an, ob der Mieter den Mietvertrag verletzt hat, genau diese Vertragsverletzung auch für den Schaden dann ursächlich war, der durch die Polizei, Feuerwehr verursacht wurde.

Auch ein fahrlässiges Handeln des Mieters, durch den ein Einsatz von Polizei oder Feuerwehr ausgelöst und der Schaden verursacht wurde, könnte zu einer Schadenersatzpflicht des Mieters führen. 

Eine Schadenersatzforderung kann auch berechtigt sein, wenn Sie als Mieterin oder Mieter vorsätzlich die Ursache für die Beschädigung herbeigeführt hätten. Den Vorsatz oder die Absicht müsste der Vermieter nachweisen. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schwierig. Da es quasi um einen auf Verdacht bestehenden Notfall ging und ihr evtl. eine Haftpflicht wie Hausratsversicherung habt, könnte sowas auch von der Versicherung gezahlt werden. Andernfalls bleibt noch der Punkt, das das Gericht (solltet ihr es in Erwägung ziehen), diese Maßnahme der Polizei ebenfalls notiert und ihr die Summe nicht zahlen müsst, da du/ihr die Tür ja nicht mutwillig zerstört habt, sondern die Polizei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ruenbezahl  22.10.2019, 22:31

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Tür durch das Eintreten komplett zerstört wurde. Üblicherweise beträgt der Schaden in so einem Fall höchstens 100 Euro. Da will wohl der Vermieter ein Geschäft machen. Ich würde einen anderen Kostenvoranschlag besorgen.

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Titzi2212 
Fragesteller
 22.10.2019, 22:56

Dachte ich mir eben auch. Nein, komplett zerstört ist die Tür natürlich nicht. Sie schließt sogar wieder, da wir sofort das Türschloss ausgetauscht haben.

Aber das Holz ist eben kaputt. Also ja, es gehört eine neue Tür her. Aber für 1000€?!?!

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Wieso verlangt Dein (Ex)Freund von Dir das Geld? Du hast die Tür doch nicht eingetreten. Somit hast Du damit erst mal nichts zu tun.

Eingetreten hat die Tür die Polizei. Dies zu tun war auch die Entscheidung der Beamten vor Ort. Diese tragen dafür also die Verantwortung, nicht Du. Also wäre es Sache des Bundeslandes, wenn dies unberechtigt gewesen wäre.

Meiner Meinung nach hat Dein Ex sich die Sache aber selber zuzuschreiben, da seine fehlende Reaktion berechtigterweise auf etwas schlimmeres schließen lassen durfte, so dass die Notöffnung der Polizei berechtigt war.

Seine Schuld, dass er nicht geöffnet hat. Meiner Meinung nach darf er somit allein den Schaden tragen.

Ich würde ihm verklickern, dass nicht Du es warst, der die Tür eingetreten hat, sondern die Polizei und dass er sich gefälligst an diese wenden und Dich in Frieden lassen soll.