Wohnung Kündigung wegen Hund?

10 Antworten

Auch bei Besucherhunden bräuchte man die Erlaubnis des Vermieters. Aber meines Wissens nach darf er nur Haustiere erlauben oder verbieten, nicht die Menge bestimmen. Wobei es von euch wirklich nicht schlau war heimlich einen Hund anzuschaffen.

Wenn Hunde erlaubt sind und die Wohnung sauber ist, sind dem Vermieter eigentlich die Hände gebunden. Aber warum sollte er dann auch Probleme haben? Das Problem ist eher das er denkt (aufgrund der Nachbarin) das diese Sauberkeit nicht gegeben sei. An eurer Stelle würde ich dem Vermieter sagen er soll ruhig die anderen Nachbarn befragen. Und sucht das Gespräch mit der lügenden Nachbarin, die soll vor euch allen sagen was das Problem ist. Und ich würde sie darauf hinweisen das Lügen über einen zu verbreiten schnell strafbar ist.

Nein, es ist nicht rechtens.

Vereinbarungen, das keine Tiere erlaubt sind, sind im Grunde nichtig.

Ausnahmen sind dabei große Tiere (Tiger oder so) giftige oder gefährliche Tiere.

Wenn die Tiere zu laut oder zu dreckig sind, kann das ein kündigungsgrund sein ja, aber auch nicht einfach aus dem steh Greif.

Es müsste erstmal festgehalten werden, daß die Vorwürfe auch den Tatsachen entsprechen und selbst dann müsste man Gelegenheit haben die Situation zu ändern.

Wenn es sei. Hund ist, kannst du das einfach beweisen, du müsstest ja Hundesteuer zahlen.

In dem Fall kann der Mieter verlangen das du den Hund nicht mehr mitbringst, das ist sein gutes Recht. Hältst du dich nicht daran, kann er Hausverbot erteilen, was aber auch nichtig ist, da deine freundin das Hausrecht für die wohnung hat. Du dürftest das Gebäude dann nur noch betreten um die Wohnung zu betreten oder zu verlassen aber er kann dir nicht verbieten sie zu besuchen.

Aber wie gesagt, erstmal müssen die Vorwürfe bewiesen werden (Fotos von den Haufen, audioaufnahmen von Dauer Belästigung durch zu langes bellen etc)

Solang da nichts existiert, kann er rechtlich gar nichts machen.

Ein Besichtigungstermin muss mit einem logischem Grund vorgelegt werden.

Mit einem "will einfach mal schauen" Muss sie ihn nicht rein lassen.


Fabio268  14.06.2021, 18:06
Ausnahmen sind dabei große Tiere (Tiger oder so) giftige oder gefährliche Tiere.

Wer hält sich bitte einen Tiger Zuhause? Hunde zählen als "große" Tiere, weshalb die mit dem Vermieter abgesprochen, werden müssen

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Ja, das ist rechtens. Sie muss sich an die Vereinbarung mit dem Vermieter halten. Das kann auch "Gasthunde" betreffen. Er muss das nicht dulden. Schade immer, wenn sowas so ausgenutzt wird, dass dem Vermieter am Ende nchts bleibt als die Haltung irgendwann generell zu verbieten.

Wenn alles toll und gut ist, habt ihr ja aber nichts zu befürchten, ausser, dass er eben nochmal deutlich macht, dass zwei Hunder vereinbar waren und mehr nicht.


StRiW  14.06.2021, 18:07

Gerichte haben in solchen Fällen schon entschieden, dass man bei häufigen Aufenthalten eines Hundes bei einem Mieter nicht mehr von einem "vorübergehenden Aufenthalt" ausgehen kann - dies kann dann als "unerlaubte Tierhaltung" gewertet werden. 

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Es ist relativ einfach. Einfach gesagt: ein Vermieter darf eigentlich keine Haustiere verbieten, außer es gibt einen triftigen Grund. Vor Gericht gibt es in dem Sinne aber keine triftigen Gründe. Solltet ihr vor Gericht ziehen, würdet ihr höhst wahrscheinlich den Fall gewinnen. Die Frage ist nur ob man das will. Kein Gericht würde euch den 3. Hund verbieten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vermieterin

Nussbecher  14.06.2021, 17:46

Doch, größere Hunde dürfen verboten werden.

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OrangeLila  14.06.2021, 17:48
@Nussbecher

Nein. Laut Mietrecht dürfen wir keine Tiere pauschal verbieten. Diese Klausel ist in einem Mietvertrag nicht bindend. Wir haben uns eingehend informiert, da auch wir tatsächlich im Mietvertrag pauschal Hunde nicht gestatten. Wir wissen aber das diese Klausel nicht Rechtens ist. Irgendwann könnte uns deshalb jemand verklagen und gewinnen.

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NoLies  14.06.2021, 17:50
@Nussbecher

Nope, nicht ohne triftigen Grund, und die gibt es so gut wie garnicht.

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