Wohnung kündigen?

11 Antworten

Der Vermieter hat teilweise recht. Schriftform ist gesetzlich zwingend erforderlich. Email ist keine rechtlich anerkannte Schriftform.

Aber dass alle Vertragspartner schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift unterschreiben müssen, ist falsch. Was, wenn sich die Vermieterseite weigert, die Kündigung zu unterschreiben.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Von Mieterseite müssen alle unterschreiben, die als Mieter im Mietvertrag stehen oder jeder von diesen reicht einzeln eine Kündigung ein. Vermieter müssen nicht unterschreiben. Sie müssen noch nicht mal den Erhalt bestätigen.

Immerhin ist Dein Vermieter so entgegen kommend, dass er Dich darauf hinweist.

Da steht doch, dass alle MIetvertragspartner mit Unterschrift kündigen müssen, also auf Papier.

Außerdem besteht für Wohnungen eine dreimonatige Kündigungsfrist, danach könntest du höchstens zum 31. Juli kündigen

Die wollen eine Kündigung in Briefform, die offiziell angenommen wurde. Also Kündigug erneut schreiben, unterschreiben und zum Vermieter hingehen. Und 1. Mai ist unrealistisch.

Eine E-Mail ist halt nunmal so nicht wirksam, du könntest ein Schreiben anfertigen und es in PDF umwandeln. Wichtig ist aber dass du dieses Dokument unterschreibst und zwar mit deiner Unterschrift. Diese kannst du auch einscannen oder fotografieren und auf den PC übertragen und somit letztlich dann auf dem Dokument einfügen. Alternativ wäre es wohl auch sinnvoll einfach den Vermieter oder deine Hausverwaltung schriftlich per Post darüber zu informieren.

DerCaveman  26.04.2024, 15:53
Diese kannst du auch einscannen oder fotografieren und auf den PC übertragen und somit letztlich dann auf dem Dokument einfügen.

Nee, auch das waere unwirksam. Das Kuendigungsschreiben muss zwingend mit der Originalunterschrift versehen sein. Eingescannt und ausgedruckt ist nicht original, sondern nur eine Kopie vom Original. Das reicht nicht aus.

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da wir April haben, es besteht eine 3-monatsfrist zur Kündigung. so kannst du nur zum 31.07. legal kündigen.

bitte in Schriftform mit Eigenhändiger Unterschrift.

schön dass dich dein Vermieter darauf aufmerksam gemacht hat

wer den Mietvertrag unterschrieben hat, muss auch entsprechend kündigen