Wohnrecht auf Lebenszeit - Wie wird man die Schwiegermutter los?

5 Antworten

du redest von "wir" - es steht und fällt viel mit dem, wie deine Frau tickt und wie sie dazu steht.

Die ganze Situation ist so verfahren, dass es für mich nur die Möglichkeit gibt, sich zu entfernen, was neues zu suchen.

Ihr werdet niemanden los mit lebenslangem Wohnrecht. Und der Schwager bleibt euch ewig erhalten, auch wenn er kein Wohnrecht hat. Ihn irgendwann nach dem Tod der Mutter rauszuschmeissen, wird sicherlich schwierig und ist auch nur mit Kosten für euch verbunden. Auch hier wäre wichtig, wie die Frau zu ihrem Bruder steht.

Da der andere Part null beratungsresistent zu sein scheint, gibt es auch keine Möglichkeit der konstruktiven Auseinandersetzung.

Louis5108 
Fragesteller
 21.02.2024, 10:56

Meine Frau steht genauso wie ich zu dieser Situation. Sie kann nicht mehr mit Ihrer Mutter. Es ist zwecklos mit der Schwiegermutter und dem Schwager. Eine konstruktive Auseinadersetzung gibt es leider nicht. Es wird sofort geschrien und beleidigt.

0
Elizabeth2  21.02.2024, 11:02
@Louis5108

so schilderst du es gerade. Ihr habt keine Wahl. Ertragen oder Ausziehen. Wenn ihr im Grundbuch wirklich steht, könnt ihr das Haus verkaufen - mit dem eingetragenen Wohnrecht der Schwiegermutter. Das geht. Wer sich als Käufer findet dann, ist schwierig, denn einem Käufer wird schnell klar, warum ihr ausziehen wollt.

Oder wie andere geschrieben haben: vermieten. Da ist aber das gleiche Spiel.

Eventuell schaltet selber eine Anzeige mal bei Immoscout - und dann gebt die Anzeige der Schwiegermutter weiter zur Kenntnisnahme. Ihr müsst denen nicht sagen, dass ihr das eigentlich nicht wollt. Aber vielleicht ist es die einzige Möglichkeit, dass die sehen (also Schwager und Schwiegermutter), das ihr nicht mehr könnt.

Der Hintergedanke muss dann schon sein, dass ihr wirklich was andres sucht, wenn nicht eingelenkt wird.

Alles andere wird nicht ernst genommen. Das merkt man dann euch an.

1
Louis5108 
Fragesteller
 21.02.2024, 11:12
@Elizabeth2

Ja das hatten wir auch schon überlegt. Das Problem dabei ist, dass sie die Eigentumsübertragung rückgängig machen kann, wenn quasi grober Undank vorliegt. Da muss jedoch einiges passieren, dass es als grober Undankt gesehen werden kann. Dieses Rückängig machen wurde uns auch bereits an den Kopf geworfen.

Ein solche Anzeige kann als grober Undank angesehen werden.

Wir wollen einfach unsere Ruhe. Sie stichelt jedoch immer noch. Auch durch locken der Kinder usw. Jede Chance wird genutz um uns Wahnsinng zu machen und uns zu ärgern. Dabei bleiben wir Ruhig und lassen uns nichts anmerken.

0
Elizabeth2  21.02.2024, 11:15
@Louis5108

ach, die gute Frau beugt vor und versucht es mit emotionaler Erpressung. Mir sieht es fast danach aus, als müsstest ihr euch einen Anwalt suchen, um euch dort klar zu werden, welche Rechte ihr zum Thema Verräusserung habt. Grober undank steht dem jetzt schwerst gegenüber, aber es kann keiner (auch ihr nicht) was nachweisen.

Ihr braucht handfesten Rückhalt, was juristisch zu machen ist. Nur so findet ihr Klarheit, was geht und was nicht geht. ich seheb gerade, dass unten einer auch was dazu geschrieben hat. Das wäre auch eine Möglichkeit, mal diesen Kaufvertrag durchzuleuchten und zu schauen, juristisch gesehen, inwieweit der Schwager ein Recht auf irgendwas hat.

Als Wohnrtechts-Inhaber darf sie Gäste einladen, ob aber dauerhaft z.B. kann nur ein Anwalt klären.

1
PeHaF  16.04.2024, 17:45
@Louis5108

Bevor ihr wirklich aktiv werdet, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen, und wenn er nur bestätigt, dass ihr bei Internet-Recherchen richtig gelegen habt. Habt ihr nur eine Ausnahme übersehen, kann's blöd werden. Was mir so spontan dazu einfällt:
"Grober Undank" als Grund für eine Schenkungs-Rückforderung bedarf einer konkreten schweren Verfehlung. Dabei muss deine Schwiegermutter auf Rückabwicklung klagen und sie ist in der Nachweispflicht.
Dafür gilt eine Verjährung von einem Jahr. Habt ihr einfach nur Streit und das seit über einem Jahr greift das m.E. schon nicht mehr.
Es ist schon mal zu klären, ob es zu diesen groben Verfehlungen bereits gekommen ist.
Klärt auch mal, ob euch die Schwiegermutter die Kosten für die Renovierung erstatten muss.

0

Da habt Ihr Euch wohl vorher nicht überlegt, was alles auf Euch zukommen könnte ...

Die Schwiegermutter bekommt Ihr mit dem eingetragenen Wohnrecht leider nicht los.

Da bleibt Euch nur, Eure Wohnung in dem Hsus zu vermieten und Euch was anderes zu suchen.

Louis5108 
Fragesteller
 21.02.2024, 10:57

Ja da waren wir zeimlich ""blauäugig"

0

Zuerst: Das Wohnrecht kann nur entzogen werden, wenn sich die Schwiegermutter damit einverstanden erklärt.

Wenn die Situation so verfahren ist, wird ein Auszug wohl die einzig vernünftige Option sein. Wie steht dein Partner dazu? Steht er hinter dir und leidet ebenfalls unter den Streitigkeiten? Würde er sich gegen die Familie stellen?

Und als Denkanstoss: Wäre es möglich einen Teil des Hauses als separate Wohnung zu vermieten?

Louis5108 
Fragesteller
 21.02.2024, 11:00

Vermietung wäre an sich möglich. Die Wohnung hat ihren eigenen Eingang über das Treppenhaus. Aber nur mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden (nur ein Stromanschluss, Wasser, Keller gemeinschaftlich, Garten usw.

0
Jekanadar  21.02.2024, 11:11
@Louis5108

Ist das Wohnrecht denn Lebenslang? Ich würde mal euren Anwalt einen Blick auf die Unterlagen und die Situation werfen lassen. Evtl kann man dem Schwager irgendwas. Und wenn es "Störung des Hausfriedens" ist.

1
Louis5108 
Fragesteller
 21.02.2024, 11:15
@Jekanadar

Ja ist leider noteriell auf Lebenszeit festgelegt. Dem Schwager kann man so leider nichts. Er verhält sich gegenüber uns bis auf eine Situation anfangs mit Prügel androhen, ruhig und aggiert im Hintergrund. Stachelt die Schwiegermutter auf und ist der Schlaue von den Beiden.

0

Hat der Schwager auch ein Wohnrecht?

Am Wohnrecht der Mutter könnt ihr nichts ändern. Das bleibt.

Louis5108 
Fragesteller
 21.02.2024, 11:00

Sie kann jeden bei sich wohnen lassen. Daher keine Chance.

0
Interesierter  21.02.2024, 11:07
@Louis5108

Das ist richtig. Aber eben nur, solange sie selbst dieses Wohnrecht nutzt. Es ist nicht auf Andere übertragbar.

1
Louis5108 
Fragesteller
 21.02.2024, 11:12
@Interesierter

Das stimmt ja. Sie wird jedoch einen Teufel tun und ausziehen.

0

Leider gar nicht, aus diesem Vertrag kommt ihr nicht raus.

Einzige Möglichkeit ist, selber auszuziehen und eure Wohnung zu vermieten.

Oder aber eure Wohnung in dem Haus als Stockwerkeigentum zu veräussern.