Wo ist der Unterschied zwischen einer Krankenschwester und Krankenpflegerin?

6 Antworten

Krankenpfleger/in

Krankenpfleger ist die Kurzbezeichnung für Gesundheits- und Krankenpfleger. Nach dem Krankenpflegegesetz von 2004 ist der Krankenpfleger das männliche Pendant der Krankenpflegerin geworden.

Berufsbild Gesundheits- und Krankenpfleger / in

Wie sieht nun der Beruf des Krankenpflegers oder der Krankenpflegerin (Krankenschwester) im Einzelnen aus. Welche Aufgaben und Tätigkeiten haben Gesundheits- und Krankenpfleger/innen?

Kurz gesagt: sie pflegen, betreuen und beobachten Patienten in stationären Einrichtungen oder im ambulanten Bereich. Ihre Aufgaben liegen in der eigenständigen Grund- und Behandlungspflege. Das bedeutet, dass sie Patienten z.B. waschen und betten, ihnen Verbände wechseln oder ihnen nach ärztlicher Anordnung Medikamente verabreichen. Weiter: sie sind Assistenten bei ärztlichen Untersuchungen und operativen Eingriffen, sie bedienen und überwachen medizinische Apparate und begleiten den Arzt oder die Ärztin auf Visiten. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sind auch mit bei der Erstellung von Pflegeplänen, deren Auswertung sowie der Pflegedokumentation betraut. Schließlich beraten sie Patienten und helfen, deren Selbstständigkeit zu fördern.

Synonyme der offiziellen Berufsbezeichnungen sind:

Krankenpfleger/in Pflegefachkraft (Gesundheits- und Krankenpfleger/in) Krankenschwester/-pfleger (Vorläuferberuf, dessen Ausbildungsregelungen Ende 2003 aufgehoben wurden) Stationsschwester/-pfleger (in Ostdeutschland noch verbreitet)

Charakterisierung des Berufsbildes Krankenpfleger-in

Das Berufsbild des Gesundheits- und Krankenpflegers / der Gesundheits- und Krankenpflegerin läßt sich wie folgt charakterisieren:

Die Menschen beim Gesundwerden begleiten! Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sorgen dafür, dass den Patienten die richtige Pflege erhalten und sie so rasch wie möglich wieder gesund werden. Kernpunkt der Aufgabe ist, die anvertrauten Patienten zu beobachten, deren Bedürfnisse zu erkennen und darauf einzugehen. Um den Gesundungsverlauf festzustellen, achten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen auf Aussehen, Schlaf und Appetit der Patienten, sie messen regelmäßig Blutdruck, Puls, Temperatur und Körpergewicht, sie analysieren die Daten, dokumentieren diese systematisch und informieren die behandelnden Ärzte. In ihren Aufgabenbereich fällt auch das Erstellen von Pflegeplänen. Dabei überwachen sie deren Verlauf und modifizieren sie falls erforderlich. Sie helfen den Patienten beim Aufstehen, bei der Körperhygiene, beim Toilettengang oder bei der Einnahme der Mahlzeiten. Sie betten bewegungsunfähige Patienten fachgerecht und verhindern Beschwerden, die durch langes liegen entstehen. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sind ein Bindeglied zwischen Patient und Arzt. Sie begleiten die Ärzte der Station bei Ihren Visiten. Sie teilen den Ärzten die von ihnen beobachteten Daten mit, dokumentieren ärztliche Verordnungen, verabreichen Medikmenten nach ärztlicher Anweisung. Sie setzen Spriten, führen Wundversorgung durch, legen Schienen und Verbände an. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen führen Blutentnahmen durch, helfen bei Transfusionen und Infusionen, sie leisten vorbereitende Arbeit bei ärztlichen Untersuchungen und Operationen, sie assistieren den Ärzten. Sie bedienen oder überwachen medizinisch-technische Apparaturen, etwa Beatmungsgräte. Der Beruf verlangt eine schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungsbewußtsein, ein gewisses technisches Verständnis, die Bereitschaft zu Schichtdiensten und Wochenendarbeit. Wie nun die seit 2004 eingeführte neue Berufsbezeichnung verdeutlicht, arbeiten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen nicht nur in der Krankenpflege im engeren Sinn, sondern auch in der Gesundheitspflege, dort im Bereich der Gesundheitserziehung und Gesundheitsorsorge und Gesundheitsnachsorge. Es gilt, das Bewußtsein der Patienten für eine gesunde Lebensweise zu wecken. Es erfolgt eine Beratung, etwa, wie ärztliche Verordnungen umgesetzt werden können und Krankheitsrückfälle vermieden werden können. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen arbeiten hierbei außer mit Ärzten auch mit Psychologen, Physiotherapeuten und Logopäden zusammen und stehen auch hier als Bindeglied zwischen Patient und medizinischer Fachkraft. Einfühlungsvermögen, psychische Belastbarkeit sind hier sozusagen Berufsvoraussetzungen. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen haben ihr Einsatzgebiet auch im Verwaltungsbereich. Dort haben sie Patientenakten zu führen, Untersuchungstermine zu planen oder etwa den Arzneimittelbestand zu verwalten. Sie können auch Ansprechpartner für Gesundheits- und Krankenpflegeschülern in deren praktischer Ausbildung sein.

Die Berufsbezeichnung lautet seit ich glaube 2005 Gesundheits- und Krankenpfleger/in. Die Bezeichnung Krankenschwester geht auf die eigentlich kirchliche Pflege zurück, da diesen Beruf meistens Nonnen ausübten und diese mit Schwester angeredet wurden.

ischdem  18.06.2012, 08:36

endlich mal richtig

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drweskott  20.02.2013, 13:27

danke, danke!

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Inzwischen denke ich das es kaum noch unterschiede gibt. Der beruf der Krankenschwester heißt heutzutage auch nicht mehr Krankenschwester sondern Gesundheits und Krankenpflegerin :)

ischdem  18.06.2012, 08:37

klasse......100 pro

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Hallo der Unterschied ist das du erstens nicht so viel Verdienst wie als Krankenschwester.Dann darfst du nicht alles machen was eine Krankenschwester machen darfst z.B. Spritzen alleine Verbände machen. Du kannst eigentlich gar nichts machen ohne vorher mit einer Krankenschwester es vorher abgesprochen zu haben. In den Krankenhäuser gibt es eine Hirachie zuerst Ärzte dann Stationsleitung dann Schwester dann Helferin Ziwi Praktikant Putzfrau. Ich habe immer versucht alle gleich zu behandeln es ist immer gutsich auf jeman verlassen zu können und das kannst du genau so gut mit einer helferin wie mit einer Schwester. Alles gute für die Zukunft Claudia

eineFrage89  23.07.2012, 22:40

Du setzt eine Krankenpflegerin mit einer Krankenpflegehelferin gleich. Das ist aber nicht korrekt. Gesundheits- und Krankenpfleger/-in ist die neue Berufsbezeichnung für Krankenschwester, hat diese also abgelöst und ist somit gleichwertig.

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ausbildungsdauer,gehalt,aufgabengebiet, aufstiegschancen pflegerin weniger verantwortung(?)weniger gehalt,weniger macht

ischdem  18.06.2012, 08:31

nein nein ...wovon du nichts weißt halte den mund

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eineFrage89  23.07.2012, 22:40

Du setzt eine Krankenpflegerin mit einer Krankenpflegehelferin gleich. Das ist aber nicht korrekt. Gesundheits- und Krankenpfleger/-in ist die neue Berufsbezeichnung für Krankenschwester, hat diese also abgelöst und ist somit gleichwertig.

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