Bist wohl ein bischen konfus oder? Warum soll sie die Tür bezahlen ? Hat sie diese beschädigt? Eine Tür kann schon 450 € mit Zarge kosten. Hat deine Schwester keine Haftpflichversicherung? Diese zahlt, wenn sie eine Schaden in der Wohnung verursacht hat.

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Eigentlich hätte kein neuer MV nach dem Kauf gemacht werden müssen, denn der "alte" hätte übernommen werden müssen( § 571 BGB) ! Du hast jetzt eine Kündigungsfrist von 1 Jahr gegenüber der Mieterin. Wenn sie über 70 Jahre ist, wirst du wahrscheinlich mit der Eigenbedarfskündigung bekommen. Die Kaution kannst du trotzdem noch verlangen. Die Töchter der Mieterin erben sozusagen die Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag (siehe § 569 BGB). Sie müssen kündigen und die Wohnung räumen. Es sei denn sie schlagen das Erbe aus, dann ist die Räumung dein Problem. Modernisierung muss ein halbes Jahr vor Beginn angekündigt werden, dabei müssen die voraussichtlichen Kosten und die zu erwartende Erhöhung der Miete angegeben werden. Für eine Laien ist das Ganze, auch wegen evt. Formfehler kompliziert! Gehe am besten in den Haus- und Grundstückseigentümerverband.( ca. 60 € Jahr). Dort bekommst du die nötige Hilfe.

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Dein Vermieter ist berechtigt dir für die Eweiterung deiner Wohnfläche, denn du hast mit Errichtung des Bades neue Wohnfläche geschaffen nach § 42 II. BV, Miete zu verlangen. Du hast aus einem Zubehörraum einen Wohnraum geschaffen. Der Vermieter hätte auch verlangen können, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird.Dann hättest du doppelt bezahlt!

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Bei Störung des Mietvetrages , durch Lärm und ähnliches, gibt es nur einen schwammigen § im BGB der eine außerordentliche Kündigung zuläßt( § 553 )! Dem Voraus gehen müssen mehrere Abmahnungen. Nun wohnt ja der Verwalter/Vermieter nicht im Haus und bekommt die Vorfälle nicht mit. Also müßt ihr Listen führen und zeitlich aufführen, was - wann in den Ruhezeiten lt. Hausordnungan Lärm war.Wenn der andere Mieter Widerspruch gegen die Abmahnungen/fristlose Kündigung macht, wird vor Gericht entschieden, ob das ein Kündigungsgrund ist. Und Vorsicht, mit den Aussagen hier im Forum der Vermieter ist Schuld.Hier handelt es sich wahrscheinlich um eine Einliegerwohnung und deren Schallschutzanforderungen.

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Laut Gesetz kann nur nach: a) qm Wohnfläche b) Personenzahl c) Wohneinheiten d) Kubikmeter umbauter Raum e) Verbrauch umgelegt werden. Dazu kommt noch, das nach Heizkostenabrechnungsverordnung, bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird, diese mit Geräten zur Verbrauchserfassung ausgestattet werden müssen! Meistens werden Müll /Gebäude und Haftpflichtversicherung/Grundsteuer/Abwassergebühren nach qm wohnfläche zur Gesamtfläche umgelegt. Allgemein Strom und Kabel meist nach Einheiten. Du mußt diese umlage dann auch beibehalten und kannst nur mit Zustimmung wechseln.

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Aber im Notarvertrag steht auch, " übernommen wie besehen" oder? Frage am besten den Notar, der gibt dir genaue Auskunft, in wieweit du als Verkäufer haftbar zu machen bist!

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Dumm gelaufen! Bist du noch in den ersten 6 Monaten, gilt die Gewährleistung, danach Pech gehabt. Hast du in deinem Mietvetrag die Abdingung der Kleinstreparaturklausel? Bei Kleinstreparaturen bis =< 80 € zahlt Mieter? Dann musst du zahlen. Wenn nicht, Vermieter!!!

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Da kann man nur mit Abmahnungen arbeiten! Da der Rasen dem Eigentümer gehört, kann man verbieten, diesen als Trampelpfad zu nutzen. Das Blöde ist nur, das es irgendwo im Vertrag/Hausordnung stehen muss.Und die Abmahnungen müssen mehrmals erfolgen und es muss schwerwiegend sein. Guck mal hier: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/fristlose-kuendigung.html Die Mülltonnen rauszustellen, ist eigentlich Sache des Hausmeisters/Vermieters.

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Wenn der Nachmieter und der Vermieter den Mietvertrag unterschrieben haben, ist deren Mietvertrag gültig, Wenn einer von beiden nicht unterzeichnet hast, bist du für die Zahlung verantwortlich.

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Im allgemeinen gibt 3 Schlüssel pro Mieteinheit. Wieviel Schlüssel hattet ihr denn beim alten Schloß? Was steht im Übergabeprotokoll?

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Lass das deine Eltern regeln. Sie können bis du 18 bist ihre Zustimmung zu deinen Käufen verweigern und auf den sogenannten Taschengeldparagraphen verweisen.(Hier dein Lehrlingsgeld)Sprich mit Ihnen darüber! Warum deine Karte ins Minus geht, kann in den Vertragsbedingungen stehen.

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Du hättest in den ersten 24 Stunden nach dem Auftreten des Summtones zum HNO Arzt gehen sollen! Dann wärst du an den Tropf gekommen und das Geräusch wäre weggegangen. Je länger du von den 24 h entfernt bist, desto schlechter werden die Chancen. Ich habe im Notfall immer Rökan oder Tebonien (Ginkoextrakt)dabei, weil ich die beim ersten Mal verschrieben bekommen habe und mir sehr geholfen haben. Mittlerweile werden die Tabletten nicht mehr verschrieben, weil es dazu keine Studien gibt und sie sind teuer.

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Wenn ich deine Zeilen lese, komme ich auch zu dem Schluß, dass du deine Balkontür nicht ordnungsgemäß geschlossen hast. Du hast es zu spät bemerkt, weil du nicht zu Hause warst. Der Höhepunkt ist, dass du den Reparaturtermin noch soweit herausgeschoben hast. Du bist lt. BGB verpflichtet jeden Mangel sofort anzuzeigen und das Eigentum des Vermieters pfleglich zu behandeln. Ich hoffe du hast eine Hausratversicherung, denn der Schadenersatzanspruch des Vermieters ist berechtigt!

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Es kommt darauf an, wie lange es her ist, das die Decke gestrichen wurde. Nach ca. 2 Jahren gibt es Farbunterschiede, wenn du mit weiß überstreichst. Außerdem muß man bei vielen Isolieranstrichen etwas die Oberfläche anrauhen, damit der weiße Anstrich hält.

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Ist dieser Mensch verwirrt oder demend oder Alkoholiker? Es gibt Vereine wie die Caritas, Soziale Initiative, bei denen man allerdings anrufen muss, um Hilfe zu bekommen. Wenn dieser Mensch ALG II bekommt, kann er auch ein Darlehen beantragen.

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