Muss ich einen defekten Spülkasten (Toilette) aus einer Mietwohnung ersetzen?

11 Antworten

Sieht schlecht für euch aus. Die Antwort steht schon in der Frage."Leider wurde das nie ins Übernahmeprotokoll aufgenommen." Für das was nicht drin steht muß der Vermieter wohl auch nicht aufkommen.

zahl es, es ist nicht teuer..

UND lass es dir eine lehre sein und reklamier es nächste mal früher oder nimm es auf!!!

geh nicht zum anwalt, versuch mit dem vermieter zu reden und gib ihm 40€ oder so, wenn er sich nciht drauf einlässt, frag jemanden, das kann man einfach sleber eibauen in paar minuten und der kasten kostet nix...

geh nicht zum anwalt, es besteht ein restrisiko und das sind die paar euro nicht wert, wenn du unterliegst, wird es viel teurer und es macht sowieso stress, wenn man klagen nicht so mag...

zahl es als lehrgeld, aber nicht zu viel auf jeden fall niemals mehr als 100€, dann anwalt doch nehmen

Rechtsaussen  05.11.2010, 19:31

wenn du natürlich paar zeugen auftreibst, die es bezeugen können, dass es schon war, dann lass ihn einfach klagen und nimm dann nen anwalt...

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den Mieter zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. D.h., alles was zur Mietsache gehört, muss funktionieren, so auch der Spülkasten. Wenn der von Anfang an nicht in Ordnung war, warum habt ihr das nicht bemängelt? Nun, trotzdem ändert sich der zitierte Grundsatz nicht. Sicher wird der V. auch nicht nachweisen können, dass ihr das Ding kaputtmachtet. Evtl. hast du jemand, der bezeugen kann, das der Zustand schon immer so war. Wenn hier manche Ratgeber schreiben, "Kleinrepatur, du musst zahlen", so stimmt das nicht. Nach deiner Schilderung ist der Kasten hinüber und muss erneuert werden. Das wäre keine Reparatur, vielmehr eine Erneuerung, deshalb greift die Kleinreparaturklausel nicht. Es ist also Sache des Vermieters, organisatorisch und finanziell, hier tätig zu werden. Haftpflichtversicherung greift hier mit Sicherheit nicht (Verschleiß, Abnutzung, Materialermüdung). Anwalt, Mieterverein etc. kannst du dir sparen.

Haesilein1951  06.11.2010, 19:38

einzig richtig und kompetente Antwort.

Das muss der Vermieter machen. Die Kosten sowie den Service organisieren.

Es sei denn, er stellt dir frei, selbst einen Installateur zu ordern und die Rechnung an ihn weiterzuleiten.

Er muss dir auch einen mutwillig hinzugefügten Schaden nachweisen, wenn er es von dir ersetzt haben will.

senina  05.11.2010, 19:38

Und der Mieter muß beweisen das er den Spülkasten nicht kaputt gemacht hat. Der Vermieter schreit " der war ganz", die Gegenpartei kontert " der war mit unsrem Einzug defekt". Der Vermieter beruft sich auf das Übernahmeprotokoll und der Mieter guckt ins Leere.

Nein, das ist es meines Wissens keinesfalls. Auf jeden Fall zum Rechtsanwalt gehen.. wenn ihr den Defekt verschuldet habt, dann natürlich schon. Viel Glück wünsche ich euch

senina  05.11.2010, 19:31

Es steht nicht im Übernahmeprotokoll. Wie bitte schön soll ein Mieter dann beweisen das er den Schaden nicht selbst verschuldet hat.

heimwerker  05.11.2010, 20:09

Wie reden über eine Reparatur von ca. 50€ inkl. Lohn. Macht es da Sinn zum Rechtsanwalt zu gehen? MfG