Wohnung auszug ?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Auszug 50%
Mietrecht 33%
Renovieren 17%

6 Antworten

Mietrecht

Ich weiß nicht, was Du mit Mietrecht meinst, aber was soll bitte "Auszug" bedeuten und Renovieren musst Du nicht.

Deshalb habe ich mich für "Mietrecht" entschieden, denn gemäß diesem hast Du unrenoviert übernommen und kannst daher auch unrenoviert zurück geben.

Es sei denn:

Laminat: Der Nachmieter findet den Boden so toll, dass er ihn auf jeden Fall behalten will. Dann ist die Sache schon von dieser Seite her klar.

Ansonsten, wenn das Laminat schon stark abgenutzt ist, könnte sich der Vermieter auf den Standpunkt stellen, dass er einen derart ramponierten Fußboden nicht übernehmen wird. Dann müßtest Du ihn wieder entfernen.

Tapeten: Die Tapeten sind von den Mustern und Farben so krass, dass sie einem Nachmieter nicht zugemutet werden können. Dann kann der Vermieter die Entfernung und die Wiederherstellung eines tapezierfähigen Untergrunds von Dir verlangen.

Und schließlich: Die Wände waren bei Deinem Einzug alle perfekt weiß gestrichten und auch sonst wies die Wohnung alle Merkmale einer renovierten Wohnung auf. Bis auf den Fußboden, der aber nicht zwingend vorhanden sein muss. Dann müßtest Du die Wohnung genauso renoviert wieder zurück geben.

Du siehst, ganz so einfach ist die Sache nicht, vor allem, wenn die Informationen so dürftig sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Auszug

Selbstverständlich musst du bei Rückgabe die Wohnung wieder in den vertragsgemäßen Zustand versetzen. Sofern mietvertraglich nicht anders vereinbart oder vom Vermieter abzw. Mieter ausdrücklich geduldet demnach so zurückgeben, wie sie bei Mietbeginn vorhanden war (Rückbaupflicht) :-O

Das selbstverlegte Laminat wirst du rausreißen müssen: Kein Vermieter will auf den Kosten sitzenbleiben, wenn sein neuer Mieter verlegebereiten Estrich für seinen Teppichboden vorfinden will. Kein Mieter Hinterlassenschaft einer mehrfach getrichenen Rauhfaser, die sich demnächst wie eine Plakatwand ablöst, oder altbackene Motivtapeten erst aufwändig abkratzen müssen, bevor er dort mit Tapeten oder Rollputz seiner Wahl dekorieren kann :-O

G imager761

Mietrecht

... muss ja auch nicht, wenn es nicht vereinbart wurde.

Und beim Auszug nehmen auch meine MIeter ihr Zeugs, besonders das Plastegiftzeugs, natürlich mit.

Mach das mit dem Vermieter und den neuen Mieter ab.

Year89 
Fragesteller
 16.04.2019, 14:20

Der will wohl angeblich alles neu machen weil hier schimmel war

sleepingbeautyy  16.04.2019, 14:21
@Year89

Dann kannst dus auch drinnen lassen, wenn sowieso alles abgerissen und neu gemacht wird.

Du musst die Wohnung so verlassen wie du sie vorgefunden/bekommen hast.