Wird mein Azubi Gehalt angerechnet/gekürzt?

5 Antworten

Derzeit bleibt Erwerbseinkommen oder eine Azubivergütung von Kindern unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind bis auf Höhe der Minijobgrenze ohne Anrechnung auf den Bedarf des Kindes.

Bei einem höheren Bruttoeinkommen oder Vergütung kommen zum erhöhten Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

ich selbst beziehe kein Bürgergeld

Aber du lebst von dem Bürgergeld, das deine Mutter für dich bekommt.
Also dein Lebensunterhalt wird vom Bürgergeld bezahlt.

Wenn du Geld verdienst:
Bis 538 € von deinem Azubi-Gehalt werden nicht angerechnet auf das Bürgergeld, das deine Mutter für euch bekommt.

Wenn dein Azubi-Gehalt über 538 € liegt, dann wird ein Teil davon angerechnet.
Deine Mutter bekommt dann entsprechend weniger Bürgergeld für deinen Lebensunterhalt, weil du diesen Anteil selbst bezahlen kannst von deinem Gehalt.
Du musst dann diesen Betrag zur Haushaltskasse beitragen.

So wie jeder normale Arbeitnehmer von seinem Gehalt seinen Lebensunterhalt bezahlt.


Kalle412 
Beitragsersteller
 30.05.2025, 00:30

Dankeschön, du hast recht !

gibt es da auch genaue Rechnungen bezogen auf das Azubi Gehalt und wie viel ich behalten darf oder muss ich das mit dem Jobcenter absprechen und das ist individuell bei jedem anders.

Verdiene zb. 1.327€ brutto wie viel bleibt mir dann ?

Rubezahl2000  30.05.2025, 00:34
@Kalle412

Bei so einem hohen Gehalt wirst du gar kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern kannst dich komplett selbst versorgen.

Deine Mutter wird dann nur noch Bürgergeld für sich selbst - also für 1 Person - bekommen und du versorgst dich selbst.

Kalle412 
Beitragsersteller
 30.05.2025, 00:36
@Rubezahl2000

Aha, so weit hab ich noch nicht gedacht.

Naja schaue mal was das Jobcenter sagt.

Dennoch allen Vielen Dank für die Hilfe, grad auch um die Uhrzeit 👍💪

isomatte  30.05.2025, 08:02
@Rubezahl2000

Das glaube ich nicht !

Für Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind, gilt derzeit noch der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bzw. Azubivergütung bis auf Höhe der Minijobgrenze.

Bis zu 556 Euro Brutto gleich Netto würde also derzeit gar nichts auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Da die Bruttovergütung höher als die Minijobgrenze ist, kommen zum erhöhten Grundfreibetrag weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Der gesamte Freibetrag wird dann theoretisch vom Netto in Abzug gebracht und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Netto, welches dann mindernd auf den Bedarf des Kindes angerechnet würde.

Mit dem Kindergeld von derzeit 255 Euro hätte das Kind keine 600 Euro anrechenbares Einkommen !

Alleine der Regelbedarf für den Lebensunterhalt des Kindes liegt derzeit ab 18 und unter 25 Jahren schon bei 451 Euro im Monat.

Dann blieben für den Kopfanteil der Warmmiete beim Kind keine 150 Euro übrig, die Mutter wird für die Warmmiete bei 2 Personen wohl mehr als nur 300 Euro zahlen !

Demnach bliebe beim Kind ganz sicher ein ungedeckter Bedarf für den Kopfanteil seiner Warmmiete übrig und den Differenzbetrag stünde der Mutter fürs Kind als Aufstockung zu.

Die Grenze beim Minijob liegt außerdem derzeit bei 556 Euro Brutto gleich Netto.

Azubis unter 25 haben aktuell noch einen erhöhten Freibetrag auf Erwerbseinkommen.

Womit in dem Fall auch die Ausbildungsvergütung gemeint ist.

„das Einkommen aus einer förderfähigen Berufsausbildung bei Personen unter 25 Jahren wird nicht auf das Bürgergeld der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.“

Inwiefern förderfähig, und woher stammt das Zitat?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Grundfreibetrag: Die ersten 538 € deines Bruttoeinkommens werden nicht auf das Bürgergeld deiner Mutter angerechnet.


isomatte  30.05.2025, 05:46

Die Minijobgrenze liegt bei derzeit 556 Euro Brutto gleich Netto und das Nettoeinkommen bzw. Nettovergütung bleibt bis zu diesem Betrag ohne Anrechnung auf den Bedarf des Kindes.

Solange es unter 25, Schüler, Azubi oder Stundent ist.

Übersteigt das Bruttoeinkommen oder Azubivergütung die Minijobgrenze, kommen zum erhöhten Grundfreibetrag weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Kalle412 
Beitragsersteller
 30.05.2025, 00:23

Verdiene 1.327€ brutto wie wird das dann ausgerechnet ?

HikoKuraiko  30.05.2025, 05:07
@Kalle412

1327-538=789. Diese werden deiner Mutter vom bürgergeld was sie für euch bekommt abgezogen und musst DU dann selbst mit in die Haushaltskasse einfließen lassen. Vereinfacht gesagt zumindest

isomatte  30.05.2025, 06:11
@HikoKuraiko

Das bei so einer hohen Vergütung eine Anrechnung auf den Bedarf des Kindes erfolgt ist zwar korrekt, aber deine Rechnung, auch vereinfacht gesagt ist hier falsch.

Denn die Freibeträge berechnen sich zwar vom Bruttoeinkommen bzw. Vergütung, aber der gesamte Freibetrag wird dann nicht vom Brutto, sondern vom Netto theoretisch abgezogen.

Nach Abzug des Freibetrags vom Netto ergibt das dann das voraussichtliche anrechenbare Netto, welches dann auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Die Minijobgrenze liegt außerdem derzeit bei 556 Euro Brutto gleich Netto und der max. Freibetrag wird in diesem Fall nur bis zu 1200 Euro Brutto berücksichtigt, der liegt derzeit bei 348 Euro.

Nur wenn beim Kind selber min. 1 minderjähriges Kind berücksichtigt werden müsste, liegt die Grenze der Freibeträge derzeit bei 1500 Euro Brutto.

Die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen regelt der Paragraf 11 b SGB - ll, findet man im Internet zum nachlesen.

In dem Fall bei 1327 Euro Brutto würde das bei angenommen 1000 Euro Nettovergütung derzeit bei einem Kind unter 25 Jahren so aussehen.

Der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen liegt bei derzeit 556 Euro Brutto gleich Netto.

Es blieben dann bei 1000 Euro Nettovergütung nach Abzug der 556 Euro Freibetrag vorerst max.um die 444 Euro anrechenbare Nettovergütung übrig.

Da das Brutto aber über der Minijobgrenze liegt, kommen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zu diesen 556 Euro erhöhten Grundfreibetrag dazu.

Wären derzeit von 520 Euro bis 1000 Euro Brutto von 480 Euro Brutto x 30 % Freibetrag = 144 Euro und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto von 200 Euro weitere 10 % Freibetrag = 20 Euro dazu.

Der gesamte Freibetrag läge dann derzeit bei 556 Euro + 144 Euro + 20 Euro = 720 Euro.

Bei angenommen 1000 Euro Netto blieben dann derzeit max um die 280 Euro anrechenbare Nettovergütung übrig + derzeit unter 25 Jahren min.noch 255 Euro Kindergeld.

Das Kind würde dann angenommen auf max. 535 Euro anrechenbares Einkommen kommen, alleine der Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegt derzeit ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres schon bei 451 Euro im Monat.

Für den Kopfanteil der Warmmiete für das Kind blieben dann voraussichtlich nur um die 84 Euro übrig.

Wenn die Mutter ihren eigenen Bedarf nicht aus anrechenbarem Einkommen decken kann, dann stünde der Mutter fürs Kind noch eine Aufstockung für den ungedeckten Bedarf der Warmmiete zu.

Natürlich bekommst du weniger Bürgegeld bzw. deine Mama dann für dich. Bei dem was die Azubis heute so kriegen, kannst du dvon ausgehen, dass dein Regelsatz nahezu komplett entfällt. Du kannst dich aber von deinem Azubigehalt an den Haushaltskosten beteiligen.

BITTE sag nicht, das lohnt sich ja dann garnicht, weil ich weniger geld vom Staat kriege. Natürlich lohnt es sich eine Ausbildung zu machen!